Party für 13jährige
Hallo,
folgende Situation:
ein 13jähriges Kind ist auf eine Party eingeladen.
Daran nehmen einige 13-14jährige Freunde und Klassenkameraden teil.
Ausserdem nehmen noch einige 16jährige und ein 17jähriger teil.
Die Party soll in einer Höhle stattfinden, die der Stadt gehört und
nicht
gesperrt ist. Sanitäre Anlagen sind nicht vorhanden.
Der Vater erklärt sich bereit, das Kind zu begleiten. Die Party geht von
19:00 bis 22:30 Uhr (geplant).
Was ist rechtlich zu beachten?
Ist der Vater automatisch Aufsichtsperson über die anderen Kinder?
Muß er sonstige Probleme befürchten?
Danke für jeden Kommentar.
Gruß
Thomas
Party für 13jährige
Party für 13jährige
Thomas Poenicke wrote:
> ein 13jähriges Kind ist auf eine Party eingeladen.
schonmal ein guter anfang
> Der Vater erklärt sich bereit, das Kind zu begleiten.
armes Kind :(
> Die Party geht von 19:00 bis 22:30 Uhr (geplant).
Schlechte Party :(
> Was ist rechtlich zu beachten?
Rechtlich findet eine Party ohne Eriehungsberechtigte und zu spaeterer
Stunde statt, somit ist dies keine Party im sinde Der
Landespartyverordnung NRW.
> Ist der Vater automatisch Aufsichtsperson über die anderen Kinder?
iirc: nein. Es sei denn er erklaert sich als solche
> Muß er sonstige Probleme befürchten?
Ja, kleine maedchen koennten ihn anbaggern oder er keonnte verleitet
werden unter dem Einfluss von Sportzigaretten und Alkohol nackt in der
Hoehle zu tanzen.
> Danke für jeden Kommentar.
Fuer dich immer gerne.
Gruss, enno
--
. . . . o o o o o http://www.hacktrain.de
o
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[ ] | | )< | 2005|
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Party für 13jährige
> Ist der Vater automatisch Aufsichtsperson über die anderen Kinder?
> Muß er sonstige Probleme befürchten?
Als einziger Erwachsener sollte in einer ungesicherten Höhle zumindest
sein
Gehirn anspringen. Wenn etwas passiert, wird er sich vermutlich vorwerfen
lassen müssen (evtl. auch vor Gericht) warum er die Party nicht sofort
beendet hat.
Das ist aber nur mein küchen-juristischer Fachverstand.
LG,
Chris
Party für 13jährige
Thomas Poenicke tat kund:
> Die Party soll in einer H
Party für 13jährige
Thomas Poenicke schrieb:
> ein 13jähriges Kind ist auf eine Party eingeladen.
Uaaah! Jetzt geht *das* los. Und spätestens mit 14 sind sie dann
schwanger.
> Daran nehmen einige 13-14jährige Freunde und Klassenkameraden teil.
> Ausserdem nehmen noch einige 16jährige und ein 17jähriger teil.
Oioioi, erfahrene Senioren auch gleich dabei. Na ja, jemand muss die
kleinen ja nachts mit dem Moped nach Hause fahren können.
> Die Party soll in einer Höhle stattfinden, die der Stadt gehört
und
> nicht gesperrt ist.
Ist das eine Lasterhöhle oder eine Rauschgifthöhle? Das dürfte
rechtlich
von Belang sein.
> Sanitäre Anlagen sind nicht vorhanden.
Weiß deine Tochter den schon, dass das auch ohne Klo geht? Wenn nicht,
dann wirds jetzt natürlich Zeit für die Aufklärung. Wenn ich
dein
Posting so lese, nehme ich aber an, dass es besser ist, dass die Mama
die praktischen Übungen leitet.
> Der Vater erklärt sich bereit, das Kind zu begleiten.
Das arme Kind. Schlimm, Eltern zu haben, die in ihre eigene Erziehung
keinerlei Vertrauen haben. Nicht mal bis halb elf. Vermutlich erübrigt
sich aber deine Frage dadurch, da kaum ein normal entwickelter Teenager
sich so blamieren will und die Tochter deshalb sowieso lieber zuhause
ins Kissen heult.
> Die Party geht von 19:00 bis 22:30 Uhr (geplant).
Dreieinhalb Stunden? Das ist keine Party, das ist ein ganz normaler
Kindergeburtstag.
> Was ist rechtlich zu beachten?
Die Regelungen des Bundespartygesetzes (ParG) müssen
selbstverständlich
beachtet werden, gleichfalls die Bestimmungen der kommunalen
Höhlenverordnung und des Gesetzes zur Verrichtung der Notdurft in
Abwesenheit sanitärer Anlagen (WaldScheiG).
> Ist der Vater automatisch Aufsichtsperson über die anderen Kinder?
Wenn es alle seine sind, selbstverständlich. Die Vorsicht des Vaters
lässt ja drauf schließen, dass er selber früher ein ganz
schlimmer
Finger war.
> Muß er sonstige Probleme befürchten?
Ja, innerfamiliäre (siehe oben) und das Gelächter der anderen
Partyteilnehmer.
> Danke für jeden Kommentar.
Bittesehr.
Jens
Party für 13jährige
Christian Landers wrote:
> Als einziger Erwachsener sollte in einer ungesicherten Höhle
zumindest sein
> Gehirn anspringen. ...
Eine Höhle ist zunächst einmal nur ein natürlicher Hohlraum. Der
Muß
nicht zwangsläufig gefährlich sein. Genausowenig wie ein Hohlraum in
einem Haus (Zimmer) gefährlich sein muß. Bei einer Party von
heranwachsenden abseits der Ziviisation würde ich mir allerdings auch
zwei Aufsichtspersonen wünschen, falls etwas passiert. Einer alleine ist
schnell mit allen möglichen Situationen überfordert und kann nicht
gleichzeitig aufpassen/helfen und Hilfe holen. (OK: Inzwischen ist das
Mobiltelefon erfunden worden).
Gruß Lars
Party für 13jährige
Am Fri, 18 Mar 2005 12:33:37 +0100 schrieb Lars Mueller:
> Einer alleine ist
> schnell mit allen möglichen Situationen überfordert und kann
nicht
> gleichzeitig aufpassen/helfen und Hilfe holen.
Genau, wenn da die Höhlenbären angreifen muß einer die
Bären in Schach
halten und der andere den Förster rufen ;-)
> (OK: Inzwischen ist das
> Mobiltelefon erfunden worden).
In der Höhle dürftest Du damit keinen Empfang haben.
Irgendwie ist das ein putziger Tread, oder vielleicht doch ein zugegeben
kreativer Bait?
Grüße,
Frank
Party für 13jährige
"Thomas Poenicke" schrieb im Newsbeitrag
news:39uaelF659vb5U1@individual.net...
> Der Vater erklärt sich bereit, das Kind zu begleiten. Die Party geht
von
> 19:00 bis 22:30 Uhr (geplant).
Damit ist das Kind vor all den anderen Kindern blamiert.
> Was ist rechtlich zu beachten?
Setze den Junior dort ab und dann fahre wieder.
Wenn Du mit zu der Party gehst, werden die Deinen Sohn noch in 10 Jahren
dafür verarschen.
Gruß
Andreas
--
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@update 15.03.2005