Feiertagsgesetz
Ich hab hier grade im Feiertagsgesetz Baden-Würtemmberg folgendes
gefunden:
§10
"(1) Öffentliche Tanzunterhaltungen sind an Allerheiligen, am
Allgemeinen Buß- und Bettag, Volkstrauertag, Totengedenktag und am 24.
Dezember von 3 Uhr bis 24 Uhr, am Gründonnerstag, Karfreitag,
Karsamstag und am Ersten Weihnachtstag während des ganzen Tages
verboten."
Gibt es nicht eine vorschrift, die trennung von staat und kirche
verlangt? Ansonsten könnten doch auch moslems und hindus tanzverbot an
bestimmten tagen verlangen?
"(2) An den übrigen Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen mit
Ausnahme
des 1. Mai und des 3. Oktober sind öffentliche Tanzunterhaltungen von
3 Uhr bis 11 Uhr verboten."
Das kann ja nicht sein. Sonntags von 3-11 darf man nicht tanzen??
Was ist denn dan mit den ganzen discos, die vom samstag noch aufhaben?
JMS
Feiertagsgesetz
Feiertagsgesetz
"J M Schlatter" schrieb:
> Ich hab hier grade im Feiertagsgesetz Baden-Würtemmberg folgendes
> gefunden:
>
> §10
> "(1) Öffentliche Tanzunterhaltungen sind an Allerheiligen, am
> Allgemeinen Buß- und Bettag, Volkstrauertag, Totengedenktag und am
> 24. Dezember von 3 Uhr bis 24 Uhr, am Gründonnerstag, Karfreitag,
> Karsamstag und am Ersten Weihnachtstag während des ganzen Tages
> verboten."
Ja, das gibts so oder ähnlich in zumindest vielen (wenn nicht allen;
weiß ich aber nicht) Feiertagsgesetzen in den Ländern.
> Gibt es nicht eine vorschrift, die trennung von staat und kirche
> verlangt?
Es gibt Art. 140 GG iVm diversen Vorschriften der Weimarer
Reichsverfassung (WRV). Da steht aber nur drin, daß es keine
Staatskirche gibt.
> Ansonsten könnten doch auch moslems und hindus tanzverbot an
> bestimmten tagen verlangen?
Wenn die zeigen können, daß diese Tage von so einer großen
Menge der
Bevölkerung gefeiert werden, daß die grundsätzliche
Entscheidungsfreiheit des Gesetzgebers in den Ländern so verengt ist,
daß die Länder diese Tage zu Feiertagen erklären müssen,
dann ja.
> "(2) An den übrigen Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen mit
> Ausnahme des 1. Mai und des 3. Oktober sind öffentliche
> Tanzunterhaltungen von 3 Uhr bis 11 Uhr verboten."
>
> Das kann ja nicht sein. Sonntags von 3-11 darf man nicht tanzen??
So stehts da.
> Was ist denn dan mit den ganzen discos, die vom samstag noch
> aufhaben?
Die freuen sich, daß das ganze nicht sonderlich streng gehandhabt wird.
--
( ROT-13 if you want to email me directly: uvuc@ervzjrexre.qr )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni
Riefenstahl.
Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow
Scheibenwischer,
02.10.2003
Feiertagsgesetz
Hallo J M Schlatter,
Am 19 Mar 2005 18:15:18 GMT, schrieb "J M Schlatter"
:
>Gibt es nicht eine vorschrift, die trennung von staat und kirche
>verlangt? Ansonsten könnten doch auch moslems und hindus tanzverbot an
>bestimmten tagen verlangen?
Wie das in der BRD läuft, siehst Du doch an dem Kopftuchverbot
in bestimmten Bereichen.
MfG Hans-Jürgen
--
http://www.cyberstalking.de Hot Update @05.03.2005 Frau
Meier
http://www.pds-nrw.de/LTW/PDF/PDS-NRW-LTW-Programm.pdf
http://www.guetersloh-blankenhagen.de/kindersex/ Update
@23.09.2004
http://www.brondholz.de Hot Update @01.03.2005
Feiertagsgesetz
Holger Pollmann schrieb:
>
> Ja, das gibts so oder ähnlich in zumindest vielen (wenn nicht allen;
> weiß ich aber nicht) Feiertagsgesetzen in den Ländern.
>
> Es gibt Art. 140 GG iVm diversen Vorschriften der Weimarer
> Reichsverfassung (WRV). Da steht aber nur drin, daß es keine
> Staatskirche gibt.
>
> Wenn die zeigen können, daß diese Tage von so einer
großen Menge der
> Bevölkerung gefeiert werden, daß die grundsätzliche
> Entscheidungsfreiheit des Gesetzgebers in den Ländern so verengt ist,
> daß die Länder diese Tage zu Feiertagen erklären
müssen, dann ja.
>
> So stehts da.
> Die freuen sich, daß das ganze nicht sonderlich streng gehandhabt
wird.
Wieder mal Langeweile?
Mach eine Aussage (darf der heilige Stand der angehenden
Rechtsverdreher nicht) oder halt Dich zurück.
Feiertagsgesetz
Hallo Hans,
Hans Beiger schrieb:
> Mach eine Aussage oder halt Dich zurück.
Warum hältst Du Dich nicht mal an Deine eigenen Ratschläge.
Gruß Martin
--
Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die paßt so.
-------------------------------------------------------
Softwarepatente? Nein, danke. Hier eintragen:
http://petition.eurolinux.org/index html
Feiertagsgesetz
Martin Schoenbeck schrieb:
> Hans Beiger schrieb:
>
>> Mach eine Aussage oder halt Dich zurück.
>
> Warum hältst Du Dich nicht mal an Deine eigenen Ratschläge.
Machs wie ich und steck ihn ins Killfile - Hans Beiger hat bisher noch
nichts abgesondert, das zu lesen wert gewesen wäre.
--
( ROT-13 if you want to email me directly: uvuc@ervzjrexre.qr )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni
Riefenstahl.
Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow
Scheibenwischer,
02.10.2003
Feiertagsgesetz
Holger Pollmann schrieb:
> Hans Beiger hat bisher noch
> nichts abgesondert, das zu lesen wert gewesen wäre.
was ich absondere ist eh nicht lesbar. ;-)
Feiertagsgesetz
Martin Schoenbeck schrieb:
> Hans Beiger schrieb:
[blubb]
Das Sinnvollste, was Du mit "Hans Beiger" tust: filtern.
Grüße
Matthias