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Feiertagsgesetz

napisane przez "J M Schlatter" 2005-03-19 18:15:18

Ich hab hier grade im Feiertagsgesetz Baden-Würtemmberg folgendes
gefunden:

§10
"(1) Öffentliche Tanzunterhaltungen sind an Allerheiligen, am
Allgemeinen Buß- und Bettag, Volkstrauertag, Totengedenktag und am 24.
Dezember von 3 Uhr bis 24 Uhr, am Gründonnerstag, Karfreitag,
Karsamstag und am Ersten Weihnachtstag während des ganzen Tages
verboten."

Gibt es nicht eine vorschrift, die trennung von staat und kirche
verlangt? Ansonsten könnten doch auch moslems und hindus tanzverbot an
bestimmten tagen verlangen?

"(2) An den übrigen Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen mit Ausnahme
des 1. Mai und des 3. Oktober sind öffentliche Tanzunterhaltungen von
3 Uhr bis 11 Uhr verboten."

Das kann ja nicht sein. Sonntags von 3-11 darf man nicht tanzen??
Was ist denn dan mit den ganzen discos, die vom samstag noch aufhaben?

JMS

Feiertagsgesetz

Autor: Rechtsanwalter 2005-03-19 18:23:41


Feiertagsgesetz

napisane przez Holger Pollmann 2005-03-19 18:23:41

"J M Schlatter" schrieb:

> Ich hab hier grade im Feiertagsgesetz Baden-Würtemmberg folgendes
> gefunden:
>
> §10
> "(1) Öffentliche Tanzunterhaltungen sind an Allerheiligen, am
> Allgemeinen Buß- und Bettag, Volkstrauertag, Totengedenktag und am
> 24. Dezember von 3 Uhr bis 24 Uhr, am Gründonnerstag, Karfreitag,
> Karsamstag und am Ersten Weihnachtstag während des ganzen Tages
> verboten."

Ja, das gibts so oder ähnlich in zumindest vielen (wenn nicht allen;
weiß ich aber nicht) Feiertagsgesetzen in den Ländern.

> Gibt es nicht eine vorschrift, die trennung von staat und kirche
> verlangt?

Es gibt Art. 140 GG iVm diversen Vorschriften der Weimarer
Reichsverfassung (WRV). Da steht aber nur drin, daß es keine
Staatskirche gibt.

> Ansonsten könnten doch auch moslems und hindus tanzverbot an
> bestimmten tagen verlangen?

Wenn die zeigen können, daß diese Tage von so einer großen Menge der
Bevölkerung gefeiert werden, daß die grundsätzliche
Entscheidungsfreiheit des Gesetzgebers in den Ländern so verengt ist,
daß die Länder diese Tage zu Feiertagen erklären müssen, dann ja.

> "(2) An den übrigen Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen mit
> Ausnahme des 1. Mai und des 3. Oktober sind öffentliche
> Tanzunterhaltungen von 3 Uhr bis 11 Uhr verboten."
>
> Das kann ja nicht sein. Sonntags von 3-11 darf man nicht tanzen??

So stehts da.

> Was ist denn dan mit den ganzen discos, die vom samstag noch
> aufhaben?

Die freuen sich, daß das ganze nicht sonderlich streng gehandhabt wird.

--
( ROT-13 if you want to email me directly: uvuc@ervzjrexre.qr )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl.
Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003

Feiertagsgesetz

napisane przez Hans-Juergen Lukaschik 2005-03-19 20:44:53

Hallo J M Schlatter,

Am 19 Mar 2005 18:15:18 GMT, schrieb "J M Schlatter"
:

>Gibt es nicht eine vorschrift, die trennung von staat und kirche
>verlangt? Ansonsten könnten doch auch moslems und hindus tanzverbot an
>bestimmten tagen verlangen?

Wie das in der BRD läuft, siehst Du doch an dem Kopftuchverbot
in bestimmten Bereichen.

MfG Hans-Jürgen
--
http://www.cyberstalking.de Hot Update @05.03.2005 Frau Meier
http://www.pds-nrw.de/LTW/PDF/PDS-NRW-LTW-Programm.pdf
http://www.guetersloh-blankenhagen.de/kindersex/ Update @23.09.2004
http://www.brondholz.de Hot Update @01.03.2005

Feiertagsgesetz

napisane przez Hans Beiger 2005-03-19 20:49:58

Holger Pollmann schrieb:

>
> Ja, das gibts so oder ähnlich in zumindest vielen (wenn nicht allen;
> weiß ich aber nicht) Feiertagsgesetzen in den Ländern.
>
> Es gibt Art. 140 GG iVm diversen Vorschriften der Weimarer
> Reichsverfassung (WRV). Da steht aber nur drin, daß es keine
> Staatskirche gibt.

>
> Wenn die zeigen können, daß diese Tage von so einer großen Menge der
> Bevölkerung gefeiert werden, daß die grundsätzliche
> Entscheidungsfreiheit des Gesetzgebers in den Ländern so verengt ist,
> daß die Länder diese Tage zu Feiertagen erklären müssen, dann ja.
>

> So stehts da.

> Die freuen sich, daß das ganze nicht sonderlich streng gehandhabt wird.

Wieder mal Langeweile?

Mach eine Aussage (darf der heilige Stand der angehenden
Rechtsverdreher nicht) oder halt Dich zurück.

Feiertagsgesetz

napisane przez Martin Schoenbeck 2005-03-19 21:20:02

Hallo Hans,

Hans Beiger schrieb:

> Mach eine Aussage oder halt Dich zurück.

Warum hältst Du Dich nicht mal an Deine eigenen Ratschläge.

Gruß Martin
--
Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die paßt so.
-------------------------------------------------------
Softwarepatente? Nein, danke. Hier eintragen:
http://petition.eurolinux.org/index html

Feiertagsgesetz

napisane przez Holger Pollmann 2005-03-19 20:46:03

Martin Schoenbeck schrieb:

> Hans Beiger schrieb:
>
>> Mach eine Aussage oder halt Dich zurück.
>
> Warum hältst Du Dich nicht mal an Deine eigenen Ratschläge.

Machs wie ich und steck ihn ins Killfile - Hans Beiger hat bisher noch
nichts abgesondert, das zu lesen wert gewesen wäre.

--
( ROT-13 if you want to email me directly: uvuc@ervzjrexre.qr )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl.
Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003

Feiertagsgesetz

napisane przez Hans Beiger 2005-03-19 21:54:14

Holger Pollmann schrieb:

> Hans Beiger hat bisher noch
> nichts abgesondert, das zu lesen wert gewesen wäre.

was ich absondere ist eh nicht lesbar. ;-)

Feiertagsgesetz

napisane przez "Matthias Kryn" 2005-03-19 23:13:11

Martin Schoenbeck schrieb:
> Hans Beiger schrieb:

[blubb]

Das Sinnvollste, was Du mit "Hans Beiger" tust: filtern.

Grüße
Matthias

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