Sachmängelhaftung zwischen Kaufmännern
Hallo zusammen,
es wird ja immer wieder über die Sachmängelhaftung bei gewerbl.
Verkäufer
und privatem Käufer diskutiert - wie sieht die Sache aber zw. zwei
Vollkaufmännern aus wenn nichts explizites festgelegt wurde? Gibts dazu im
HGB irgendwelche Infos? Gilt auch hier: dreimalige Nachbesserung möglich,
danach Rückabwicklung?
Gruß
Dominik
Sachmängelhaftung zwischen Kaufmännern
Sachmängelhaftung zwischen Kaufmännern
"Dominik Schneider" schrieb:
> Sachmängelhaftung [...] zw. zwei Vollkaufmännern aus wenn nichts
explizites
> festgelegt wurde?
Ähnlich wie zwischen zwei Verbrauchern, die Rechte des Käufers bei
Mängeln
richten sich nach §§ 433ff. BGB, insb. also 2 Jahre
Gewährleistung, allerdings
ohne die Vorschriften der § 474ff., daher keine Beweislastumkehr innerhalb
der ersten 6 Monate.
Haftungsausschluss kann vertraglich explizit oder implizit (letzteres aber
wohl eher unwahrscheinlich) festgelegt werden.
> Gibts dazu im HGB irgendwelche Infos?
§§ 373ff. HGB, für die Sachmangelgewährleistung
insbesondere § 377 (sofortige
Untersuchungs- und Rügepflicht des Käufers.
> Gilt auch hier: dreimalige Nachbesserung möglich, danach
Rückabwicklung?
§ 440 BGB spricht von zweimaliger Nachbesserung, das gilt auch hier.
Gruß,
Malte