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Sachmängelhaftung zwischen Kaufmännern

napisane przez "Dominik Schneider" 2005-03-21 11:35:41

Hallo zusammen,

es wird ja immer wieder über die Sachmängelhaftung bei gewerbl. Verkäufer
und privatem Käufer diskutiert - wie sieht die Sache aber zw. zwei
Vollkaufmännern aus wenn nichts explizites festgelegt wurde? Gibts dazu im
HGB irgendwelche Infos? Gilt auch hier: dreimalige Nachbesserung möglich,
danach Rückabwicklung?

Gruß

Dominik

Sachmängelhaftung zwischen Kaufmännern

Autor: Rechtsanwalter 2005-03-21 11:52:01


Sachmängelhaftung zwischen Kaufmännern

napisane przez "Malte Burbließ" 2005-03-21 11:52:01

"Dominik Schneider" schrieb:

> Sachmängelhaftung [...] zw. zwei Vollkaufmännern aus wenn nichts explizites
> festgelegt wurde?

Ähnlich wie zwischen zwei Verbrauchern, die Rechte des Käufers bei Mängeln
richten sich nach §§ 433ff. BGB, insb. also 2 Jahre Gewährleistung, allerdings
ohne die Vorschriften der § 474ff., daher keine Beweislastumkehr innerhalb
der ersten 6 Monate.

Haftungsausschluss kann vertraglich explizit oder implizit (letzteres aber
wohl eher unwahrscheinlich) festgelegt werden.

> Gibts dazu im HGB irgendwelche Infos?

§§ 373ff. HGB, für die Sachmangelgewährleistung insbesondere § 377 (sofortige
Untersuchungs- und Rügepflicht des Käufers.

> Gilt auch hier: dreimalige Nachbesserung möglich, danach Rückabwicklung?

§ 440 BGB spricht von zweimaliger Nachbesserung, das gilt auch hier.

Gruß,
Malte