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Re: Feiertagsgesetz

napisane przez Thomas Hochstein 2005-03-27 11:15:17

Holger Pollmann schrieb:

> Ich konnte dazu nru finden, daß die Entscheidung 1 BvR 317/86 sehr
> relevant sein soll, aber die kann ich online leider nicht finden.

Nichtannahmebeschluß:
keine Grundrechtsverletzung durch das Verbot, an Sonn- und Feiertagen
gem FeiertG ND § 4 Abs 1 Videotheken zu betreiben

Orientierungssatz

1. Das Verbot, an Sonn- und Feiertagen Videotheken zu betreiben,
verstößt nicht gegen GG Art 12 Abs 1. Es ist geeignet und
erforderlich, den durch GG Art 140 iVm WRV Art 139 gewährleisteten
Schutz von Sonn- und Feiertagen als Tage der Arbeitsruhe und der
seelischen Erhebung zu verwirklichen.

2. Das Verbot berührt nicht GG Art 5 Abs 3, es verstößt auch nicht
gegen GG Art 3 Abs 1, denn die unterschiedliche Behandlung von
Videotheken gegenüber Kino- und Theaterveranstaltungen ist sachlich
begründet, insoweit als sich die Bevölkerung mit dem Bedarf für diese
zeitgebundenen Freizeitbedürfnisse nicht im voraus eindecken kann.

Fundstellen
KirchE 24, 291-292 (red. Leitsatz und Gründe)

[...]

Das Verbot, an Sonn- und Feiertagen Videotheken zu betreiben, verstößt
nicht gegen Art. 12 Abs. 1 GG. Als Regelung der Berufsausübung ist es
durch hinreichende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt und genügt
dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (vgl. BVerfGE 61, 291 m.w.N.).
Nach Art. 140 GG in Verbindung mit Art. 139 WRV genießen Sonn- und
Feiertage als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung
besonderen gesetzlichen Schutz. Das Verbot, an diesen Tagen
Videotheken zu betreiben, ist geeignet und erforderlich, diesen Schutz
zu verwirklichen. Für den Schutz der Arbeitsruhe kommt dabei auch der
Verhinderung eines Konkurrenzkampfes besondere Bedeutung zu. Jede nach
außen erkennbare gewerbliche Tätigkeit, die üblicherweise an Werktagen
erfolgt, beeinträchtigt an Sonn- und Feiertagen das Gefühl des
Einzelnen, daß es sich um einen für alle verbindlichen Ruhetag
handelt. Durch die zeitliche Beschränkung des Verbotes ist der
Beschwerdeführer nicht unzumutbar belastet.

Art. 2 Abs. 1 GG kommt hier als Prüfungsmaßstab nicht in Betracht (vgl
BVerfGE 68, 193 m.w.N.). Die angegriffene Entscheidung verletzt nicht
Art. 5 Abs. 3 GG. [...]

Das Verbot, Videotheken an Sonn- und Feiertagen zu betreiben, verstößt
auch nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG. Die unterschiedliche Behandlung
gegenüber Kino- oder Theaterveranstaltungen ist sachlich begründet.
[...]

Die Auferlegung einer Gebühr beruht auf § 34 Abs. 2 BVerfGG

[...]

-thh
--
Christus surrexit; vere surrexit! Halleluja! --- Ostern 2005

Re: Feiertagsgesetz

Autor: Rechtsanwalter 2005-03-27 14:19:55


Re: Feiertagsgesetz

napisane przez Holger Pollmann 2005-03-27 14:19:55

Thomas Hochstein schrieb:

>> Ich konnte dazu nur finden, daß die Entscheidung 1 BvR 317/86
>> sehr relevant sein soll, aber die kann ich online leider nicht
>> finden.
>
> Nichtannahmebeschluß:
> keine Grundrechtsverletzung durch das Verbot, an Sonn- und
> Feiertagen gem FeiertG ND § 4 Abs 1 Videotheken zu betreiben

Ah, okay, dann doch nicht, sorry.

--
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"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl.
Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003