ebay - Widerspruch zwischen Produktnamen und Lieferumfang
Hallo,
auf ebay findet man beispielsweise ein solches Angebot
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&categoryG746&itemg56759351&rd=1
Versteigert wird ein Drucker Hp Laserjet 2100 TN, als Lieferumfang
wird der Drucker ohne Netzwerkkarte und ohne Papierkassette genannt.
Das Ganze ist ein Widerspruch in sich. Im Produktnamen stehen
T fuer "Tray" und N fuer "Netzwerk". Einen Drucker ohne
Netzwerk-
interface und zusaetzliche Papierkassette gibt es freilich auch,
nur heisst der dann eben nicht "TN".
Nun will ich den gar nicht haben, aber nehmen wir einmal an, ich
haette den ersteigert und dabei nur die Ueberschrift der Auktion
und nicht das Kleingedruckte gelesen. Waere das dann mein Pech,
eben weil ich das Kleingedruckte nicht gelesen habe oder staende
der Anbieter irgendwie in der Pflicht, weil er in grossen Lettern
nicht vorhandene Eigenschaften suggeriert hat?
Rainer Haessner
ebay - Widerspruch zwischen Produktnamen und Lieferumfang
ebay - Widerspruch zwischen Produktnamen und Lieferumfang
Rainer Haessner schrieb:
> Nun will ich den gar nicht haben, aber nehmen wir einmal an, ich
> haette den ersteigert und dabei nur die Ueberschrift der Auktion
> und nicht das Kleingedruckte gelesen. Waere das dann mein Pech,
> eben weil ich das Kleingedruckte nicht gelesen habe
Der Vertrag ist so geschlossen, daß keine Netzwerkkarte und keine
Papierkassette geschuldet werden. Du könntest den Vertrag allerdings
anfechten, weil du dich im Irrtum darüber befunden hast, was du
eigentlich erklärst. Allerdings schuldest du dann unter Umständen dem
Verkäufer Ersatz des Schadens, den er dadurch erlitten hat, daß er
auf
die Wirksamkeit deiner Erklärung vertraut hat (§ 122 BGB).
--
( ROT-13 if you want to email me directly: uvuc@ervzjrexre.qr )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni
Riefenstahl.
Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow
Scheibenwischer,
02.10.2003
ebay - Widerspruch zwischen Produktnamen und Lieferumfang
Rainer Haessner füllte insgesamt 21 Zeilen u.a. mit:
>Nun will ich den gar nicht haben, aber nehmen wir einmal an, ich
>haette den ersteigert und dabei nur die Ueberschrift der Auktion
>und nicht das Kleingedruckte gelesen. Waere das dann mein Pech,
Ja.
>eben weil ich das Kleingedruckte nicht gelesen habe oder staende
>der Anbieter irgendwie in der Pflicht, weil er in grossen Lettern
>nicht vorhandene Eigenschaften suggeriert hat?
Tut er das? Nein. Er hat irgendwann mal einen 2100 TN gekauft ohne
notwendigerweise aufschlüsseln zu können was "TN" bedeutet.
Mittlerweile sind Netzwerkkarte und Papierkasette nicht mehr da und er
verkauft den Rest.
cya
Mithi, der sich fragt wasdas L sein HP 5L wohl bedeutet
ebay - Widerspruch zwischen Produktnamen und Lieferumfang
Am 3 Apr 2005 10:55:08 GMT schrieb Holger Pollmann:
> Rainer Haessner schrieb:
>
>> Nun will ich den gar nicht haben, aber nehmen wir einmal an, ich
>> haette den ersteigert und dabei nur die Ueberschrift der Auktion
>> und nicht das Kleingedruckte gelesen. Waere das dann mein Pech,
>> eben weil ich das Kleingedruckte nicht gelesen habe
>
> Der Vertrag ist so geschlossen, daß keine Netzwerkkarte und keine
> Papierkassette geschuldet werden. Du könntest den Vertrag allerdings
> anfechten, weil du dich im Irrtum darüber befunden hast, was du
> eigentlich erklärst. Allerdings schuldest du dann unter
Umständen dem
> Verkäufer Ersatz des Schadens, den er dadurch erlitten hat, daß
er auf
> die Wirksamkeit deiner Erklärung vertraut hat (§ 122 BGB).
ich finde den Artikeltext aber irritierend, einmal "Drucker komplett"
und
später dann "ohne Netzwerkkarte" das passt (bei dem Modellnamen)
nicht
zusammen.
Schadenersatz wäre dann ja die Differenz zum 2t Bieter.
Was ist mit den Versandkosten, falls man den Irrtum erst beim auspacken
bemerkt?
MfG
MArtin
--
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Rainer Haessner wrote:
>Nun will ich den gar nicht haben, aber nehmen wir einmal an, ich
>haette den ersteigert und dabei nur die Ueberschrift der Auktion
>und nicht das Kleingedruckte gelesen. Waere das dann mein Pech,
>eben weil ich das Kleingedruckte nicht gelesen habe oder staende
>der Anbieter irgendwie in der Pflicht, weil er in grossen Lettern
>nicht vorhandene Eigenschaften suggeriert hat?
Es ist bei Gebrauchtgeräten ziemlich alltäglich, daß einzelne
Zubehörteile im Laufe der Zeit verlorengegangen sind. Wenn der Käufer
ein solches Gerät blind nach Typenbezeichnung kauft, ohne genau
nachzulesen, welches Zubehör noch vorhanden sind, fällt das wohl
unter
persönliche Dummheit.
Viel mehr, als auf den verbleibenden Lieferumfang ausdrücklich
hinzuweisen, kann der Verkäufer kaum tun.
Hergen
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Michael Mithi Cordes wrote:
> Mithi, der sich fragt wasdas L sein HP 5L wohl bedeutet
Laser?!
Gruß,
Heiko
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Heiko Dolle schrieb:
>> Mithi, der sich fragt wasdas L sein HP 5L wohl bedeutet
>
> Laser?!
Eher light. (in der Bedeutung "leicht")
--
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Heiko Dolle wrote:
>Michael Mithi Cordes wrote:
>
>> Mithi, der sich fragt wasdas L sein HP 5L wohl bedeutet
>
>Laser?!
Eher sowas wie "Light". Die "L" Modelle waren immer die
"Krücken" in
der HP Baureihe.
--
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