Flugkarten, nach dem Kauf, wie lange zurückgebbar ?
Hallo,
Eine einfache Frage:
Ich habe ein Flug 3 Monate vorher zum Flugtermin gebucht. Nun hat sich die
Sitiation geändert und ich kann nicht fliegen.
Reisebüro behauptet, die Flugkarte kann nicht mehr zurückgegeben
werden.
Nun ich war anderes informiert. Und zwar, dass man zwar eine
Bearbeitungsgebühr i.d.R 50 EUR bezahlt aber die Flugkarte kann auf jeden
Fall zurückgegeben werden.
Was stimmt nun ?
Danke im Voraus ...D.D
Flugkarten, nach dem Kauf, wie lange zurückgebbar ?
Flugkarten, nach dem Kauf, wie lange zurückgebbar ?
"Deniz D." meinte:
>Ich habe ein Flug 3 Monate vorher zum Flugtermin gebucht. Nun hat sich die
>Sitiation geändert und ich kann nicht fliegen.
>
>Reisebüro behauptet, die Flugkarte kann nicht mehr zurückgegeben
werden.
>
>Nun ich war anderes informiert. Und zwar, dass man zwar eine
>Bearbeitungsgebühr i.d.R 50 EUR bezahlt aber die Flugkarte kann auf
jeden
>Fall zurückgegeben werden.
>
>Was stimmt nun ?
Beides. Es hängt von der Fluggesellschaft und dem gebuchten Tarif ab. Es
gibt bei Linienflieger teure Tickets, die uneingschlränkt
zurückgegeben
oder umgebucht werden können oder billige, die einfach verfallen...
Ein gesetzliches allgemeines Rückgaberrecht für Flugtickets gibt es
nicht.
Gruß
Andreas
--
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Flugkarten, nach dem Kauf, wie lange zurückgebbar ?
Hallo,
Deniz D. wrote:
>
> Ich habe ein Flug 3 Monate vorher zum Flugtermin gebucht. Nun hat sich die
> Sitiation geändert und ich kann nicht fliegen.
Das scheint ein eher guenstiger Tarif zu sein.
>
> Reisebüro behauptet, die Flugkarte kann nicht mehr zurückgegeben
werden.
Koennte so sein. Obige Annahme vorausgesetzt koennte eine
Rueckgabe ausgeschlossen sein. Genauer gesagt ist das bei
den Billigtarifen fast 100%ige Regel.
>
> Nun ich war anderes informiert. Und zwar, dass man zwar eine
> Bearbeitungsgebühr i.d.R 50 EUR bezahlt aber die Flugkarte kann auf
jeden
> Fall zurückgegeben werden.
Ein paar Fluggesellschaften lassen bei guenstigen Tarifen
(ich bleibe jetzt mal bei der Annahme) eine Umbuchung je nach
Verfuegbarkeit von Plaetzen zu. Das kann fuer die gleiche
Person zu einem anderen Zeitpunkt oder fuer eine andere
Person zum gleichen Zeitpunkt gelten. DBA verlangt dafuer
m.W. 30 Euro, Lufthansa 50 Euro. Von daher koennte auch der
o.g. Wert stammen.
Z.B. hier:
http://www.traveltopia.de/service/fragen und
antworten.htm#Kann ich meinen Flug umbuchen
Rainer Haessner
Flugkarten, nach dem Kauf, wie lange zurückgebbar ?
Rainer Haessner wrote:
> Hallo,
>
>
> Deniz D. wrote:
>
>>
>> Ich habe ein Flug 3 Monate vorher zum Flugtermin gebucht. Nun hat sich
>> die Sitiation geändert und ich kann nicht fliegen.
>
> Das scheint ein eher guenstiger Tarif zu sein.
Ja eben nicht.
Ich weiss nicht, was ihr als günstig bezeichnet. Aber es ist ein
Lufthansa-Linienflug Ffm <-> Istanbul und kostet ca. 400 EUR. Und es ist
Normaltarif.
Und ich habe jedes Jahr dort gebucht. Ab und zu ist es so etwas in
Vergangenheit auch vorgekommen. Ich musste dafür, wie schon erwäht,
50 EUR
Bearbeitungsgebühr bezahlen. Daher ging ich auch diesmal auch davon aus.
Daher war die Bitte an euch, ob es sich inzwischen gesetzlich etwas
geändert
hat, was ich vielleicht nicht mitgekriegt habe.
Übrigens Reisebüro war auch erstaunt. Dh. sie wussten auch nicht
Bescheid.
Was soll ich jetzt tun.
>
>>
>> Reisebüro behauptet, die Flugkarte kann nicht mehr
zurückgegeben werden.
>
> Koennte so sein. Obige Annahme vorausgesetzt koennte eine
> Rueckgabe ausgeschlossen sein. Genauer gesagt ist das bei
> den Billigtarifen fast 100%ige Regel.
>
>>
>> Nun ich war anderes informiert. Und zwar, dass man zwar eine
>> Bearbeitungsgebühr i.d.R 50 EUR bezahlt aber die Flugkarte kann
auf jeden
>> Fall zurückgegeben werden.
>
> Ein paar Fluggesellschaften lassen bei guenstigen Tarifen
> (ich bleibe jetzt mal bei der Annahme) eine Umbuchung je nach
> Verfuegbarkeit von Plaetzen zu. Das kann fuer die gleiche
> Person zu einem anderen Zeitpunkt oder fuer eine andere
> Person zum gleichen Zeitpunkt gelten. DBA verlangt dafuer
> m.W. 30 Euro, Lufthansa 50 Euro. Von daher koennte auch der
> o.g. Wert stammen.
>
> Z.B. hier:
>
http://www.traveltopia.de/service/fragen und
antworten.htm#Kann ich meinen Flug umbuchen
>
> Rainer Haessner
Flugkarten, nach dem Kauf, wie lange zurückgebbar ?
Deniz D. schrieb:
> Und ich habe jedes Jahr dort gebucht. Ab und zu ist es so etwas in
> Vergangenheit auch vorgekommen. Ich musste dafür, wie schon
erwäht, 50 EUR
> Bearbeitungsgebühr bezahlen. Daher ging ich auch diesmal auch davon
aus.
> Daher war die Bitte an euch, ob es sich inzwischen gesetzlich etwas
geändert
> hat, was ich vielleicht nicht mitgekriegt habe.
Gesetzlich hat sich nichts geändert. Gekauft ist gekauft, wenn Du den
Flug nicht antreten kannst, den Dir die Lufthansa nach ursprünglicher
Vereinbarung bietet, dann ist das erstmal Dein Problem. Kulanterweise
bieten viele Anbieter ein Rücktrittsrecht gegen Gebühr an.
Ob und wie das bei der Lufthansa ist, ist mit nicht bekannt.
> Übrigens Reisebüro war auch erstaunt. Dh. sie wussten auch nicht
Bescheid.
> Was soll ich jetzt tun.
Die Vertragsbedingungen genau durchlesen. Selbst falls da nichts von
Rücktritt drinsteht, würde ich direkt bei der Lufthansa nachfragen.
Wenn der Flug noch 3 Monate hin ist, dann dürfte man da vielleicht
noch mit sich reden lassen.
Und http://learn.to/quote lesen.
Servus,
Bernhard
--
Bernhard Nowotny Master of Systems Engineering
85625 Glonn, Germany (PGP ID: 0x17B6F58C DSS/DH)
"Life was simple before World War II. After that, we had systems."
-- Rear Admiral Grace Murray Hopper (documented first real computer bug)
Flugkarten, nach dem Kauf, wie lange zurückgebbar ?
Bernhard Nowotny schrieb:
> Gesetzlich hat sich nichts geändert. Gekauft ist gekauft, wenn Du
> den Flug nicht antreten kannst, den Dir die Lufthansa nach
> ursprünglicher Vereinbarung bietet, dann ist das erstmal Dein
> Problem. Kulanterweise bieten viele Anbieter ein Rücktrittsrecht
> gegen Gebühr an.
Tja... und man KÖNNTE natürlich auch denken, ein Transportvertrag
wäre
ein Werkvertrag, und den darf nach den gesetzlichen Vorschriften der
Besteller jederzeit kündigen. Da müßte man jetzt also wissen,
ob es da
für Fluggesellschaften abweichende gesetzliche Regelungen gibt.
--
( ROT-13 if you want to email me directly: uvuc@ervzjrexre.qr )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni
Riefenstahl.
Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow
Scheibenwischer,
02.10.2003
Flugkarten, nach dem Kauf, wie lange zurückgebbar ?
Holger Pollmann schrieb:
> Bernhard Nowotny schrieb:
>>Gesetzlich hat sich nichts geändert. Gekauft ist gekauft, wenn Du
>>den Flug nicht antreten kannst, den Dir die Lufthansa nach
>>ursprünglicher Vereinbarung bietet, dann ist das erstmal Dein
>>Problem. Kulanterweise bieten viele Anbieter ein Rücktrittsrecht
>>gegen Gebühr an.
> Tja... und man KÖNNTE natürlich auch denken, ein
Transportvertrag wäre
> ein Werkvertrag, und den darf nach den gesetzlichen Vorschriften der
> Besteller jederzeit kündigen. Da müßte man jetzt also
wissen, ob es da
> für Fluggesellschaften abweichende gesetzliche Regelungen gibt.
KÖNNTE man. Hab ich nur nicht. :)
Was wären denn die abgrenzenden Kriterien für einen jeweiligen
Kauf-/Werk-/Dienstleistungs-/Transportvertrag im Zusammenhang
mit einem Flug?
Servus,
Bernhard
--
Bernhard Nowotny Master of Systems Engineering
85625 Glonn, Germany (PGP ID: 0x17B6F58C DSS/DH)
"Life was simple before World War II. After that, we had systems."
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Flugkarten, nach dem Kauf, wie lange zurückgebbar ?
Bernhard Nowotny schrieb:
> Was wären denn die abgrenzenden Kriterien für einen jeweiligen
> Kauf-/Werk-/Dienstleistungs-/Transportvertrag im Zusammenhang
> mit einem Flug?
Ein Kaufvertrag scheidet aus, weil dessen Inhalt ist, daß eine Sache oder
ein Recht übertragen wird. Und ein Passagier will üblicherweise nicht
eine Sache übertragen haben, sondern an einen anderen ort gebracht
werden.
Ein Dienstvertrag (nicht "Dienstleistungsvertrag") ist ein Vertrag,
bei
dem der Dienstverpflichtete eine bestimmte Handlung schuldet. Einen
Erfolg dieser Handlugn im Sinne des Dienstberechtigten schuldet er nicht.
Das wäre also "wir versuchen, Sie von Düsseldorf nach Dublin zu
bringen,
aber leider klappt es nicht immer, der Flughafen dort ist voll, dann
fliegen wir Sie stattdessen nach Paris". Das dürfte auch nicht im
Sinne
der Sache sein.
Einen "Transportvertrag" für Personen kennt das Gesetz in dieser
Form
nicht.
Ein Werkvertrag ist ein Vertrag, bei dem ein bestimmter Erfolg geshculdet
wird - sozusagen ein Dienstvertrag + Erfolgsnotwendigkeit. Und da wären
wir, wo wir hinwollen: die Fluggesellschaft ist verpflichtet, nicht nur
Transporthandlungen vorzunehmen, sondern auch das Ergebnis, nämlich
Ankunft am Zielflughafen herbeizuführen (und sogar noch zu einer
bestimmten Uhrzeit an einem bestimmten Tag).
(Das ganze betrifft das Grundprinzip. Daß natürlich insbesondere
hinsichtlich der Pünktlichkeit gewisse Abweichungen im Vertrag als
zulässig vereinbart werden, ändert nichts am Grundprinzip.)
--
( ROT-13 if you want to email me directly: uvuc@ervzjrexre.qr )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni
Riefenstahl.
Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow
Scheibenwischer,
02.10.2003