Recht forum

recht-forum.info

« Zuruck...

Frage zur rechtlichen Situation bei Kombination von Werbung & Gewinnspiele

napisane przez "Tom H. Lautenbacher" 2005-05-20 16:54:06

Hallo NG,

im Rahmen meiner Seminararbeit entwickle ich eine fiktive Werbekampagne.
Unter anderem soll darin "Mobile Marketing", also das Werben z. B. per SMS
drin vorkommen. Nun habe ich ein Gewinnspiel entwickelt, bei dem die
Teilnehmer die Lösung per SMS erhalten.

Kurz zum Ablauf:

1. Teilnemer werden ausführlich über Ablauf informiert, z.b. Flyer,
Homepage. Es wird auch der Umfang (8 SMS-Botschaften für Lösungswort und
Werbebotschaften + eine Bestätigung der Anmeldung + eine Verkündung
Gewonnen/Verloren-SMS, also 10 SMS insgesamt in einem Zeitraum von z.B: 3
Wochen) genau bekannt gegeben.
2. Die Interessenten senden eine SMS an eine Nummer um Teilzunehmen
(Bestätigung erfolgt sofort automatisch)
3. die Teilnehmer erhalten über 3 wochen hinweg insgesamt 8 SMS mit Teilen
des Lösungssatzes sowie einer Werbebotschaft von dem Verantstalenden
Unternehmen, z.b. "Wussten Sie schon, dass wir tollen Service bieten?,
etc.."
4. Die Teilnehmer senden ihre Lösung an eine SMS-Nummer
5. Die Gewinner werden per SMS informiert.

Tolle Idee, dachte ich, bis mir jemand sagte, dass ich damit gegen geltendes
Recht verstossen würde, da die Teilnahme an Gewinnspielen nicht mit einer
Pflicht (hier: Empfang von Werbung) verknüpft werden darf.

Stimmt das, oder ist mein Konzept völlig in Ordnung?

Vielen Dank für jeden Tip,
tomakos

Frage zur rechtlichen Situation bei Kombination von Werbung & Gewinnspiele

Autor: Rechtsanwalter 2005-05-20 17:02:01


Frage zur rechtlichen Situation bei Kombination von Werbung & Gewinnspiele

napisane przez "Ulrich Hoffmann" 2005-05-20 17:02:01

"Tom H. Lautenbacher" schrieb:

> Tolle Idee, dachte ich, bis mir jemand sagte, dass ich damit
> gegen geltendes Recht verstossen würde, da die Teilnahme
> an Gewinnspielen nicht mit einer Pflicht (hier: Empfang von
> Werbung) verknüpft werden darf.

Nette Idee! Ich wüsste nicht, was daran
wettebwerbswidrig (darum geht es) sein
könnte.

Es muss allerdings an geeigneter Stelle
klar darauf hingewiesen werden, dass bei
dem Teilnehmer durch die beiden SMS-
Nachrichten Gebühren entstehen können
(abhängig vom gewählten Tarif). Dieser
hinweis muss gegeben werden, bevor der
Teilnehmer die erste SMS versendet (es
reicht also nicht ein Hinweis auf der Be-
stätigungs-SMS).

UH

Frage zur rechtlichen Situation bei Kombination von Werbung & Gewinnspiele

napisane przez Stefan Schmitz 2005-05-20 21:20:35

Ulrich Hoffmann wrote:

> Es muss allerdings an geeigneter Stelle
> klar darauf hingewiesen werden, dass bei
> dem Teilnehmer durch die beiden SMS-
> Nachrichten Gebühren entstehen können
> (abhängig vom gewählten Tarif). Dieser

Muss man wirklich immer auf die Selbstverständlichkeit hinweisen, dass
SMS nicht kostenlos sind, oder gilt das nur für besonders tarifierte?