wieviel Stornogebühren bei Kongressanmeldung
Hallo,
unser Verein organisiert einen Kongress.
Jetzt haben sich aber einige (der bereits verbindlich angemeldeten)
Teilnehmer gemeldet, welche aus familiären Gründen nicht mehr kommen
können.
Das Hotel ist bereits gebucht, sowie Transport, Verpflegung.....
Welche Beträge kann der Teilnehmer jetzt zurückfordern, wen eine
Stornierung der Buchungen von Veranstalterseite nicht mehr möglich
ist...
Danke
Sebastian
wieviel Stornogebühren bei Kongressanmeldung
wieviel Stornogebühren bei Kongressanmeldung
"Sebastian Deiszner" schrieb im Newsbeitrag
news:bit36c$csvme$1@ID-120442.news.uni-berlin.de...
> Welche Beträge kann der Teilnehmer jetzt zurückfordern,
> wen eine Stornierung der Buchungen von Veranstalterseite
> nicht mehr möglich ist...
Was steht im Vertrag und da steht doch hoffentlich was dazu?
Grüße - Uli -
wieviel Stornogebühren bei Kongressanmeldung
"Uli Fehr" schrieb im Newsbeitrag
news:bit478$cu3dn$1@ID-10727.news.uni-berlin.de...
> "Sebastian Deiszner" schrieb im
Newsbeitrag
> news:bit36c$csvme$1@ID-120442.news.uni-berlin.de...
>
> > Welche Beträge kann der Teilnehmer jetzt zurückfordern,
> > wen eine Stornierung der Buchungen von Veranstalterseite
> > nicht mehr möglich ist...
>
> Was steht im Vertrag und da steht doch hoffentlich was dazu?
>
>
> Grüße - Uli -
>
NEIN, es steht nur in der FAQ - Verbindliche Anmeldung.....
wieviel Stornogebühren bei Kongressanmeldung
Sebastian Deiszner schrieb:
> unser Verein organisiert einen Kongress.
>
> Jetzt haben sich aber einige (der bereits verbindlich angemeldeten)
> Teilnehmer gemeldet, welche aus familiären Gründen nicht mehr
> kommen können.
>
> Das Hotel ist bereits gebucht, sowie Transport, Verpflegung.....
>
> Welche Beträge kann der Teilnehmer jetzt zurückfordern, wen eine
> Stornierung der Buchungen von Veranstalterseite nicht mehr möglich
> ist...
Kommt drauf an, was genau im Vertrag geregelt ist. Wie hoch habt ihr
die Stornogebühren angesetzt?
Je nach Umfang, Bedeutung und Begehrtheit der Veranstaltung reicht so
eine Rückerstattung von 100% bis zwei Wochen vor Teilnahme bis 0% bis
zwei Wochen vor Veranstaltung. Generell gilt: je kürzer die Absage vor
einer Veranstaltung, desto weniger wird rückerstattet.
Bei vielen Veranstaltern ist es auch möglich, einen Ersatzteilnehmer
benennen zu lassen, der dann eben die Kosten trägt.
HTH und Grüße
Matthias
wieviel Stornogebühren bei Kongressanmeldung
"Matthias Kryn" schrieb im
Newsbeitrag
news:3f522378$0$9535$9b4e6d93@newsread4.arcor-online.net...
> Sebastian Deiszner schrieb:
>
[...]
> Kommt drauf an, was genau im Vertrag geregelt ist. Wie hoch habt ihr
> die Stornogebühren angesetzt?
>
> Je nach Umfang, Bedeutung und Begehrtheit der Veranstaltung reicht
so
> eine Rückerstattung von 100% bis zwei Wochen vor Teilnahme bis 0%
bis
> zwei Wochen vor Veranstaltung. Generell gilt: je kürzer die Absage
vor
> einer Veranstaltung, desto weniger wird rückerstattet.
>
> Bei vielen Veranstaltern ist es auch möglich, einen Ersatzteilnehmer
> benennen zu lassen, der dann eben die Kosten trägt.
>
> HTH und Grüße
> Matthias
>
Keinen Hinweis auf Stornierungen, nur der Hinweis auf Verbindliche
Anmeldung.
wieviel Stornogebühren bei Kongressanmeldung
"Sebastian Deiszner" schrieb im Newsbeitrag
news:bit4i5$csc2p$1@ID-120442.news.uni-berlin.de...
> NEIN, es steht nur in der FAQ - Verbindliche Anmeldung.....
Das ist schlecht. Jetzt wisst ihr zumindest mal, was ihr
nächstes Jahr noch ändern solltet.
Rechtlich? Keine Ahnung.
Bei Hotelbuchungen ist es IMHO & IANAL ja so, dass der
volle Preis berechnet werden kann, wenn das Zimmer nicht
mehr andersweitig vergeben werden kann.
Ich würde das so ähnlich formulieren und die Kosten, die
euch entstehen auch in Rechnung stellen bzw- den Differez-
betrag zurückerstatten, wenns sich lohnt da überhaupt
was zu überweisen. Wenn sich einer beschwert gibts eh
nur beim RA eine verbindliche Auskunft.
Grüße - Uli -
wieviel Stornogebühren bei Kongressanmeldung
"Sebastian Deiszner" gab die nachfolgende
Information kund:
>Keinen Hinweis auf Stornierungen, nur der Hinweis auf Verbindliche
>Anmeldung.
Dann ist es doch klar, es gibt keine Stornierung. Ein Vertrag ist ein
Vertrag ist ein Vertrag ....
wieviel Stornogebühren bei Kongressanmeldung
THKuthe@web.de (Thorsten Kuthe) schrieb:
>> Keinen Hinweis auf Stornierungen, nur der Hinweis auf Verbindliche
>> Anmeldung.
>
> Dann ist es doch klar, es gibt keine Stornierung. Ein Vertrag ist ein
> Vertrag ist ein Vertrag ....
Na ja - man müßte vielleicht mal überlegen, um was für
eine Art von
Vertrag es sich handelt - wenn der Hauptcharakter ein Werkvertrag ist,
dann gäbe es da schließlich das allgemeine Kündigungsrecht des
Bestellers...
--
( ROT-13 if you want to email me directly: uvuc@ervzjrexre.qr )
"Im Krieg trifft es immer die falschen - die Militärs nennen sowas
Schade. Sozusagen Kollateralschade." -- Thomas Pommer, n-tv
Nachschlag, 07.03.2003