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liegt ein Verwaltungsakt vor?

napisane przez "Sandra Kohl" 2005-07-03 19:03:24

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Hallo,

würde mich sehr freuen, wenn jemand mir sagen würde, ob ich den folgenden
Sachverhalt richtig gelöst habe:

Gastwirt Gabel betreibt die Tanzbar "Tabu", für die er die
gaststättenrechtliche Erlaubnis besitzt. Das Lokal ist von 6.00 Uhr früh bis
1.00 Uhr nachts geöffnet. Es kommt mehrfach zu Beschwerden der Nachbarn
wegen Lärmbelästigung durch den Betrieb des Lokals. Die Nachbarn können
wegen des Zuschlagens von Autotüren, des Aufheulens von Motoren und des
Randalierens der Gäste vor dem Lokal häufig keine Nachtruhe finden.


Daraufhin erlässt die zuständige Ordnungsbehörde einen Bescheid an G mit der
Maßgabe, an allen Tagen für die Zeit ab 10.00 Uhr zwei Ordner zu
beschäftigen, die dafür sorgen sollen, dass die Gäste beim Betreten oder
Verlassen des Lokals keine unvertretbaren Geräusche oder Belästigungen
verursachen.


G hält die Regelung für unzulässig und legt am 12.8.1994 beim zuständigen
Ordnungsamt schriftlich gegen den formell unbedenklichen Bescheid
Widerspruch ein mit folgender Begründung:

Es sei ihm wirtschaftlich unzumutbar, zwei neue Arbeitskräfte einzustellen.
Er halte sich selbst oft vor dem Lokal auf und bemühe sich, seine Gäste zu
ruhigerem Verhalten zu bewegen. Das Bemühen sei aber bei uneinsichtigen
Gästen nicht immer erfolgreich. Im Übrigen habe er gerade - was unbestritten
ist - innerhalb seines Lokals schalldämmende Maßnahmen durchgeführt.

Aufgabenstellung

1. Hat der Widerspruch Aussicht auf Erfolg ?


2. Welche Wirkung hat der Widerspruch?



Anmerkung:


Der schriftliche Bescheid geht G am 7.7.1984 zu. Er ist begründet und
enthält als Rechtsbehelfsbelehrung:" Gegen diesen Bescheid kann innerhalb
eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch
ist beim Ordnungsamt (....es folgt die vollständige Anschrift der
Behörde...) schriftlich einzulegen."


Lösung zur Frage 1)


Zulässigkeit des Widerspruchs:

Zulässigkeit der Verwaltungsrechtweg, § 40 VwGo

Öffentlich-rechtliche Streitigkeit? Ja, da die Ordnungsbehörde den Bescheid
an G erlässt

Verfassungsrechtliche Streitigkeit? Nein

Sonderzuweisung? Nein

=>Gegeben

Statthaftigkeit des Widerspruchs, § 68 VwGoà Es ist zu prüfen, ob ein VA (§
35 VwVfG) vorliegt:

Hoheitliche Maßnahme: Jede Zweckgerichtete Handlung der Verwaltung ist eine
Maßnahme. Verfügung hat den Zweck Belästigungen für die Nachbarn zu hindern.

Behörde? Ja, gemäß § 1 Absatz 4 VwVfG

Auf dem Gebiet des öffentlichen Recht? Ja, siehe oben

Regelungscharakter? Regelung liegt vor, wenn die Maßnahme nach der Willen
der Behörde einseitig und verbindlich eine mittelbare Rechtsfolge nach sich
zieht. Das ist aber nirgendwo z.B. im GastG § 15 geregelt, dass man 2 Ordner
einstellen muss, um die Ursachen der Belästigungen zu vermeiden! Folglich
Regelung liegt nicht vor!

Also, dem zu Folge liegt kein VA nicht vor und damit ist der Widerspruch
nicht zulässig!


Ich habe lange überlegt, ob ich mit dem Fall weiter machen muss oder nicht.
Aber ich denke hier muss man damit aufhören, denn der Bescheid der Behörde
scheint mir keinen VA zu sein. Desweiteren bin ich nicht so sicher, ob
überhaupt die Ordnungsbehörde dafür zuständig ist!


Und die Frist des Widerspruchs wurde auch nicht von G gehalten!


Die 2. Aufgabe verstehe ich leider nicht ganz, was Sie damit meinen. Über
eine Erklärung würde ich mich sehr freuen!


Ich bin sehr gespannt auf Ihre Antwort und würde mich sehr freuen von Ihnen
bald zu hören!

Viele Grüße

Sandra




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liegt ein Verwaltungsakt vor?

Autor: Rechtsanwalter 2005-07-03 19:39:57


liegt ein Verwaltungsakt vor?

napisane przez Tom Hawk 2005-07-03 19:39:57

Sandra Kohl schrieb:

> G hält die Regelung für unzulässig und legt am 12.8.1994 beim zuständigen
> Ordnungsamt schriftlich gegen den formell unbedenklichen Bescheid
> Widerspruch ein mit folgender Begründung:

[...]

> 1. Hat der Widerspruch Aussicht auf Erfolg ?

[...]

Nein, da....


> Der schriftliche Bescheid geht G am 7.7.1984 zu.

...die Widerspruchsfrist nach 10 Jahren definitiv abgelaufen ist.

BTW sollte eigentlich weitere 11 Jahre nach Einlegung des
Widerspruches eigentlich deine Frage schon durch die
Realität beantworten worden sein.

Außerdem ist mir nicht ganz klar, welchen Zusammenhang es
zwischen der Frage im Betreff und den beiden Fragen hier
gibt ;-)

liegt ein Verwaltungsakt vor?

napisane przez Leo Oeler 2005-07-03 21:15:56

On Sun, 3 Jul 2005 19:03:24 +0200, "Sandra Kohl"
wrote:

>*** post for FREE via your newsreader at post.newsfeed.com ***
>
>Hallo,
>
>würde mich sehr freuen, wenn jemand mir sagen würde, ob ich den folgenden
>Sachverhalt richtig gelöst habe:

Lösen wir jetzt hier schon Hausarbeiten, oder was?

Gruß, Leo

liegt ein Verwaltungsakt vor?

napisane przez Thomas Homilius 2005-07-03 21:42:33

Sandra Kohl schrieb am Sonntag, 3. Juli 2005 19:03:

> Daraufhin erlässt die zuständige Ordnungsbehörde einen Bescheid an G
> mit der Maßgabe, an allen Tagen für die Zeit ab 10.00 Uhr zwei Ordner
> zu beschäftigen, die dafür sorgen sollen, dass die Gäste beim Betreten
> oder Verlassen des Lokals keine unvertretbaren Geräusche oder
> Belästigungen verursachen.
> ...
>
> Statthaftigkeit des Widerspruchs, § 68 VwGoà Es ist zu prüfen, ob ein
> VA (§ 35 VwVfG) vorliegt:

Handelt es sich eigentlich um einen *neuen* und *eigenständigen*
Verwaltungsakt oder wird nur ein *alter* Verwaltungakt um eine Auflage
(hier: Beschäftigung von zwei Ordnungskräften ab 22.00 Uhr) erweitert?


Thomas

liegt ein Verwaltungsakt vor?

napisane przez Holger Pollmann 2005-07-03 21:11:23

Thomas Homilius schrieb:

> Handelt es sich eigentlich um einen *neuen* und *eigenständigen*
> Verwaltungsakt oder wird nur ein *alter* Verwaltungakt um eine
> Auflage (hier: Beschäftigung von zwei Ordnungskräften ab 22.00
> Uhr) erweitert?

Auch wenn letzteres der Fall wäre, so läge trotzdem ein neuer VA vor,
nämlich einer, der den ursprünglichen VA abändert.

--
( ROT-13 if you want to email me directly: uvuc@ervzjrexre.qr )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl.
Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003

liegt ein Verwaltungsakt vor?

napisane przez Thomas Homilius 2005-07-03 23:19:52

Holger Pollmann schrieb am Sonntag, 3. Juli 2005 23:11:

>> Handelt es sich eigentlich um einen *neuen* und *eigenständigen*
>> Verwaltungsakt oder wird nur ein *alter* Verwaltungakt um eine
>> Auflage (hier: Beschäftigung von zwei Ordnungskräften ab 22.00
>> Uhr) erweitert?
>
> Auch wenn letzteres der Fall wäre, so läge trotzdem ein neuer VA vor,
> nämlich einer, der den ursprünglichen VA abändert.

Und welche Klageart beim VerwG würde man dann (nach erfolglosem
Widerspruch) durchführen: Verpflichtungs- oder Anfechtungsklage?


Thomas

liegt ein Verwaltungsakt vor?

napisane przez Holger Pollmann 2005-07-03 21:23:41

Thomas Homilius schrieb:

>> Auch wenn letzteres der Fall wäre, so läge trotzdem ein neuer VA
>> vor, nämlich einer, der den ursprünglichen VA abändert.
>
> Und welche Klageart beim VerwG würde man dann (nach erfolglosem
> Widerspruch) durchführen: Verpflichtungs- oder Anfechtungsklage?

M.E. AK.

--
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Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003

liegt ein Verwaltungsakt vor?

napisane przez Thomas Homilius 2005-07-03 23:42:02

Holger Pollmann schrieb am Sonntag, 3. Juli 2005 23:23:

>>> Auch wenn letzteres der Fall wäre, so läge trotzdem ein neuer VA
>>> vor, nämlich einer, der den ursprünglichen VA abändert.
>>
>> Und welche Klageart beim VerwG würde man dann (nach erfolglosem
>> Widerspruch) durchführen: Verpflichtungs- oder Anfechtungsklage?
>
> M.E. AK.

Also ich würde hier *Vepflichtungsklage* annehmen: Die Verwaltung soll
verpflichtet werden, einen Bescheid (Erlaubnis zum Betreiben einer
Gaststätte "Lokal") zu erlassen, der frei ist von diesen
Nebenbestimmungen bzw. Auflagen. Habe ich einen Denkfehler?


Thomas

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