BVerfG und Regierung
Hallo,
mal eine ganz andere Frage, weitab von dem was derzeit landauf
landab diskutiert wird.
Mal angenommen, die Bundesregierung und der Bundesrat erlassen
ein *offensichtlich* grundgesetzwidriges Gesetz.
Beim BVerfG wird Klage eingereicht und per Urteil festgestellt
das Gesetz muß zurückgenommen werden.
Was wäre wenn die Regierung sagen würde: "Nö, machen wir
nicht."
Welche rechtlichen Möglichkeiten gäbe es die Regierung dazu zu
zwingen?
Einerseits haben die Mitglieder in Bundesregierung und -tag
politische Immunität, andererseits wäre das BVerfG ein zahnloser
Tiger wenn es hart auf hart kommt.
Und gleich noch von der anderen Seite her gefragt:
Würde das BVerfG sagen, ihr (die Regierung) müsst dieses und jenes
Gesetz machen, die Regierung aber hält dagegen Interessiert uns
nicht.
Tja, wie würde es weitergehen?
Wäre schön wenn mir der Eine oder Andere eine Antwort geben
würde.
Vielen Dank vorab.
Viele Grüße,
Gerhard
BVerfG und Regierung
BVerfG und Regierung
Gerhard Kaiser (Invalid@Indvalid.invalid) schrub:
> Welche rechtlichen Möglichkeiten gäbe es die Regierung dazu zu
> zwingen?
Keine. :) (Hey, ich weiss es auch net besser). Jedoch hast Du (und alle
anderen) das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht mehr moeglich
ist.
GG Art. 20 (3)+(4).
Gruesse,
Daniel
BVerfG und Regierung
Gerhard Kaiser schrieb:
> Mal angenommen, die Bundesregierung und der Bundesrat erlassen
> ein *offensichtlich* grundgesetzwidriges Gesetz.
1. Die Bundesregierung erl
BVerfG und Regierung
Gerhard Kaiser wrote:
> Beim BVerfG wird Klage eingereicht und per Urteil festgestellt
> das Gesetz muß zurückgenommen werden.
>
> Was wäre wenn die Regierung sagen würde: "Nö, machen
wir nicht."
Dann ist das recht unerheblich, denn die Regierung kann Gesetze weder
erlassen noch kippen. Neben dem Kabinett können auch Fraktionen und
sogar einzelne Abgeordnete Änderungsanträge einbringen. Wenn der
Bundestag die Änderung verweigert, sähe es schon schwieriger aus,
aber
auch da gäbe es Maßnahmen.
> Welche rechtlichen Möglichkeiten gäbe es die Regierung dazu zu
> zwingen?
Die Regierung garnicht. Den Gesetzgeber (Bundestag) auch nicht, aber das
ist auch nicht nötig. Denn, wie gerade eben beim EU-Haftbefehl passiert,
wenn auch ohne solches Motiv (man vermutet Wahlkampfstimmung im Senat
oder einen bloßen Patzer - im Regelfall wird eine Frist zur Korrektur
gesetzt), kann das Gesetz vom BVerfG selbst für nichtig erklärt
werden.
Gruß Sevo
BVerfG und Regierung
Gerhard Kaiser schrieb:
> Mal angenommen, die Bundesregierung und der Bundesrat erlassen
> ein *offensichtlich* grundgesetzwidriges Gesetz.
>
> Beim BVerfG wird Klage eingereicht und per Urteil festgestellt
> das Gesetz muß zurückgenommen werden.
>
> Was wäre wenn die Regierung sagen würde: "Nö, machen
wir nicht."
>
> Welche rechtlichen Möglichkeiten gäbe es die Regierung dazu zu
> zwingen?
Das ist nicht nötig. Ein verfassungswidriges Gesetz ist automatisch
nichtig, also unwirksam; es hat keinerlei Rechtswirkungen.
Das BVerfG stellt die Verfassungwidrigkeit nur fest; sie liegt auch
ohne ein Urteil vor.
Das Gesetz muß also nicht erst "aufgehoben" werden; darum ist
insofern
auch kein Zwang anötig.
Ansonsten gibt es da nicht sonderlich viele Möglichkeiten; wenn ein
Organ einfach was nicht tut, was es müßte, und das BVerfG das
entscheidet, dann erwartet man einfach, daß es getan wird.
> Einerseits haben die Mitglieder in Bundesregierung und -tag
> politische Immunität, andererseits wäre das BVerfG ein zahnloser
> Tiger wenn es hart auf hart kommt.
Da es keinen Straftatbestand "Verstoß gegen eine Anordnung des
Bundesverfassungsgericht" gibt, ist die Immunität völlig
irrelevant.
Sie gilt im übrigen m.W. nur für Bundestagsabgeordnete.
> Würde das BVerfG sagen, ihr (die Regierung) müsst dieses und
jenes
> Gesetz machen, die Regierung aber hält dagegen Interessiert uns
> nicht.
>
> Tja, wie würde es weitergehen?
Das BVerfG hat dieses Problem erkannt und sagt mittlerweile sowas wie
"bis zum 31.12.2006 muß eine neue Regelung erlassen werden; wenn das
nicht passiert, wird folgende Regelung gelten...".
> Wäre schön wenn mir der Eine oder Andere eine Antwort geben
würde.
In diesem Satz schreibt man "Eine" und "Andere"
übrigens selbst nach
neuer Rechtschreibung klein :-)
--
( ROT-13 if you want to email me directly: uvuc@ervzjrexre.qr )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni
Riefenstahl.
Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow
Scheibenwischer,
02.10.2003
BVerfG und Regierung
"Ralf Wenzel" schrieb:
>> Welche rechtlichen Möglichkeiten gäbe es die Regierung dazu
zu
>> zwingen?
>
> In dem Moment wo das BVerfG sagt, das Gesetz ist nicht
> verfassungskonform, ist es de facto nicht mehr existent.
Das ist es schon vorher; das BVerfG stellt das nur fest.
>> Und gleich noch von der anderen Seite her gefragt:
>> Würde das BVerfG sagen, ihr (die Regierung) müsst dieses und
>> jenes Gesetz machen, die Regierung aber hält dagegen
>> Interessiert uns nicht.
>
> Das BVerfG kann nicht der Regierung vorschreiben, welche Gesetze
> es machen muss.
In gewissem Rahmen doch, nämlich dann, wenn eine bestimmte Sache
regelungsbedürftig und es nur eine denkbare Möglichkeit gibt.
--
( ROT-13 if you want to email me directly: uvuc@ervzjrexre.qr )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni
Riefenstahl.
Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow
Scheibenwischer,
02.10.2003
BVerfG und Regierung
Gerhard Kaiser wrote:
> Hallo,
>
> mal eine ganz andere Frage, weitab von dem was derzeit landauf
> landab diskutiert wird.
>
> Mal angenommen, die Bundesregierung und der Bundesrat erlassen
> ein *offensichtlich* grundgesetzwidriges Gesetz.
>
> Beim BVerfG wird Klage eingereicht und per Urteil festgestellt
> das Gesetz muß zurückgenommen werden.
>
> Was wäre wenn die Regierung sagen würde: "Nö, machen
wir nicht."
Nee, das läuft ganz anders in unserer Demokratie; Beispiel
"Großer
Lauschangriff": Das BVerfG erklärt den Selbigen in dieser Form
für
Verfassungswidrig, da zu weit übers Ziel hinausgeschossen. Die Regierung
sagt: "Wir bessern nach.". Was passiert? Die rechten Hardliner
Schilly und
"Ziehtochter" Zypries verschärfen das vorhandene Gesetz noch.
Da sag noch einer Terroristen seien die größte Gefahr für
unsere Verfassung.
--
"I am chaos. I am the substance from which your artists and scientists
build
rhythms. I am the spirit with which your children and clowns laugh in happy
anarchy. I am chaos. I am alive, and tell you that you are free."
Eris, Goddess Of Chaos, Discord & Confusion
BVerfG und Regierung
"Holger Pollmann" schrieb im Newsbeitrag
news:3kcijmFtium1U2@individual.net...
> "Ralf Wenzel" schrieb:
>
>>> Welche rechtlichen Möglichkeiten gäbe es die Regierung
dazu zu
>>> zwingen?
>>
>> In dem Moment wo das BVerfG sagt, das Gesetz ist nicht
>> verfassungskonform, ist es de facto nicht mehr existent.
>
> Das ist es schon vorher; das BVerfG stellt das nur fest.
Nein. Die Entscheidung des BVerfG lautet dahingehend, daß das Gesetz
*nichtig* ist. Und das war es am Vortag noch icht.