Schweigepflicht von Lehrern?
Gestern mit meiner Frau diskutiert:
Haben Lehrer eigentlich eine Schweigepflicht? Im StGB habe ich nichts
gefunden,
aber vielleicht l
Schweigepflicht von Lehrern?
Schweigepflicht von Lehrern?
Hi,
Oliver Rothe wrote:
> Gestern mit meiner Frau diskutiert:
> Haben Lehrer eigentlich eine Schweigepflicht? Im StGB habe ich nichts
> gefunden, aber vielleicht läßt sich aus anderen Gesetzen eine
> Schweigepflicht herleiten:
> - Bei beamteten Lehrern wahrscheinlich aus dem Beamtenrecht, oder?
ja.
> - Und bei nicht beamteten Lehrern, z.B. an Privatschulen?
-> Arbeitsvertrag.
Grüße,
Andreas.
--
Eala Earendel engla beorhtast
ofer middangeard monnum sended
Schweigepflicht von Lehrern?
X-No-Archive: Yes
begin quoting, Andreas Pohlke schrieb:
>> - Und bei nicht beamteten Lehrern, z.B. an Privatschulen?
> -> Arbeitsvertrag.
Der verpflichtet ggf. den Mitarbeiter - was aber schützt die Rechte
des Schülers?
Gruß aus Bremen
Ralf
--
R60: Substantive werden groß geschrieben. Grammatische Schreibweisen:
adressiert Appell asynchron Atmosphäre Autor bißchen Ellipse
Emission
gesamt heraus Immission interessiert korreliert korrigiert Laie
nämlich offiziell parallel reell Satellit Standard Stegreif voraus
Schweigepflicht von Lehrern?
Ralf Kusmierz wrote:
> Andreas Pohlke schrieb:
>>>- Und bei nicht beamteten Lehrern, z.B. an Privatschulen?
>>-> Arbeitsvertrag.
> Der verpflichtet ggf. den Mitarbeiter - was aber schützt die Rechte
> des Schülers?
ähm...wie? Es ging doch um die Schweigepflicht [ergänzt:
bezüglich
dienstlicher Vorgänge] der Lehrer. Es gibt natürlich auch ein
Rechtsverhältnis zwischen Schule und Schüler (jew.
Landesschulgesetz).
Dann biete ich noch zutreffende Teile des (Landes)Datenschutzgesetzes.
http://www.datenschutz-berlin.de/recht/bln/rv/bildung/schul
vo.htm
http://www.datenschutz-berlin.de/recht/bln/rv/bildung/schulg1.htm#p5a
Eventuell aus dem Kontext "minderjährige Schülerin vertraut sich
Lehrer
an, aber nicht den Eltern" geht es mehr um Fürsorge- und
Aufsichtspflicht. Haftung+Aufsichtspflicht ist §823 BGB, dort gibt es
noch ein paar andere, hier eher nicht zutreffende Stellen.
Der einzige Ort, wo das alles nichts verloren hat, ist IMHO das StGB.
Grüße,
Andreas.
--
Eala Earendel engla beorhtast
ofer middangeard monnum sended
Schweigepflicht von Lehrern?
X-No-Archive: Yes
begin quoting, Andreas Pohlke schrieb:
>>>> - Und bei nicht beamteten Lehrern, z.B. an Privatschulen?
>>> -> Arbeitsvertrag.
>> Der verpflichtet ggf. den Mitarbeiter - was aber schützt die
Rechte
>> des Schülers?
> ähm...wie? Es ging doch um die Schweigepflicht [ergänzt:
bezüglich
> dienstlicher Vorgänge] der Lehrer.
Und womit befassen sich diemstliche Vorgänge der Lehrer meistens? Was
schützt die Schweigepflicht (z. B. bei Anwälten, Geistlichen,
Ärzten
...) wohl üblicherweise?
> Es gibt natürlich auch ein
> Rechtsverhältnis zwischen Schule und Schüler (jew.
Landesschulgesetz).
Was haben die LSG mit *Privat*schulen zu tun?
Gruß aus Bremen
Ralf
--
R60: Substantive werden groß geschrieben. Grammatische Schreibweisen:
adressiert Appell asynchron Atmosphäre Autor bißchen Ellipse
Emission
gesamt heraus Immission interessiert korreliert korrigiert Laie
nämlich offiziell parallel reell Satellit Standard Stegreif voraus
Schweigepflicht von Lehrern?
>
> >>>> - Und bei nicht beamteten Lehrern, z.B. an Privatschulen?
> >>> -> Arbeitsvertrag.
> >> Der verpflichtet ggf. den Mitarbeiter - was aber sch
Schweigepflicht von Lehrern?
Hi,
Ralf Kusmierz wrote:
>Andreas Pohlke schrieb:
>>>>>- Und bei nicht beamteten Lehrern, z.B. an Privatschulen?
>>>>-> Arbeitsvertrag.
>>>Der verpflichtet ggf. den Mitarbeiter - was aber schützt die
Rechte
>>>des Schülers?
>>ähm...wie? Es ging doch um die Schweigepflicht [ergänzt:
bezüglich
>>dienstlicher Vorgänge] der Lehrer.
> Und womit befassen sich diemstliche Vorgänge der Lehrer meistens? Was
> schützt die Schweigepflicht (z. B. bei Anwälten, Geistlichen,
Ärzten
> ...) wohl üblicherweise?
hm...ich lege wohl "für den öffentlichen Dienst besonders
verpflichtet"
falsch aus. Das wäre dann das, was in §203/§353b StGB auf einen
angestellten Lehrer zuträfe. Meintest Du das?
> Was haben die LSG mit *Privat*schulen zu tun?
die Landesschulgesetze definieren, was eine "Schule in freier
Trägerschaft" ist. Hm...es gibt anscheinend Länder, in denen
es (separate) Gesetze über "Privat"schulen gibt:
"SächsFrTrSchulG",
aber ich kenne das als Teil des XXXSchG selbst.
Grüße,
Andreas.
--
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Schweigepflicht von Lehrern?
X-No-Archive: Yes
begin quoting, Andreas Pohlke schrieb:
>>>>>> - Und bei nicht beamteten Lehrern, z.B. an
Privatschulen?
>>>>> -> Arbeitsvertrag.
>>>> Der verpflichtet ggf. den Mitarbeiter - was aber schützt
die Rechte
>>>> des Schülers?
>>> ähm...wie? Es ging doch um die Schweigepflicht [ergänzt:
bezüglich
>>> dienstlicher Vorgänge] der Lehrer.
>> Und womit befassen sich diemstliche Vorgänge der Lehrer meistens?
Was
>> schützt die Schweigepflicht (z. B. bei Anwälten,
Geistlichen, Ärzten
>> ...) wohl üblicherweise?
> hm...ich lege wohl "für den öffentlichen Dienst besonders
verpflichtet"
> falsch aus. Das wäre dann das, was in §203/§353b StGB auf
einen
> angestellten Lehrer zuträfe. Meintest Du das?
Ich meinte das in 203 geschützte Rechtsgut (Privatgeheimnis) - die
bloße Verletzung ist für die genannten Gruppen auch ohne den
Nachweis
eines entstandenen Schadens verboten. Lehrer an privaten Schulen
gehören aber nicht zum genannten Personenkreis. Sofern es für sie
entsprechende arbeitsvertragliche Vereinbarungen gibt, berühren die
aber nur das Verhältnis zwischen AG und AN, IMHO.
Für Ansprüche des Schülers gegenüber dem Lehrer
müßte es vertragliche
Vereinbarungen mit dem Schüler geben, die auch die Mitarbeiter der
Schule binden - strafrechtlich gibt das aber nichts her.
>> Was haben die LSG mit *Privat*schulen zu tun?
> die Landesschulgesetze definieren, was eine "Schule in freier
> Trägerschaft" ist. Hm...es gibt anscheinend Länder, in
denen
> es (separate) Gesetze über "Privat"schulen gibt:
"SächsFrTrSchulG",
> aber ich kenne das als Teil des XXXSchG selbst.
Ohne nachzusehen: betrifft das evtl. alles nur allgemeinbildende
Schulen? Und was ist mit privaten Fahr-, Tauch-, Sprachschulen usw.?
(Im Verhältnis zum Lehrpersonal sind die Schüler aber
"Schutzbefohlene" iSv § 174 StGB, wenn noch im entsprechenden
Schutzalter.)
Gruß aus Bremen
Ralf
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R60: Substantive werden groß geschrieben. Grammatische Schreibweisen:
adressiert Appell asynchron Atmosphäre Autor bißchen Ellipse
Emission
gesamt heraus Immission interessiert korreliert korrigiert Laie
nämlich offiziell parallel reell Satellit Standard Stegreif voraus