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Schweigepflicht von Lehrern?

napisane przez "Oliver Rothe" 2005-08-04 00:38:04

Gestern mit meiner Frau diskutiert:

Haben Lehrer eigentlich eine Schweigepflicht? Im StGB habe ich nichts
gefunden,
aber vielleicht l

Schweigepflicht von Lehrern?

Autor: Rechtsanwalter 2005-08-04 10:57:26


Schweigepflicht von Lehrern?

napisane przez Andreas Pohlke 2005-08-04 10:57:26

Hi,

Oliver Rothe wrote:
> Gestern mit meiner Frau diskutiert:
> Haben Lehrer eigentlich eine Schweigepflicht? Im StGB habe ich nichts
> gefunden, aber vielleicht läßt sich aus anderen Gesetzen eine
> Schweigepflicht herleiten:
> - Bei beamteten Lehrern wahrscheinlich aus dem Beamtenrecht, oder?

ja.

> - Und bei nicht beamteten Lehrern, z.B. an Privatschulen?

-> Arbeitsvertrag.

Grüße,
Andreas.

--
Eala Earendel engla beorhtast
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Schweigepflicht von Lehrern?

napisane przez Ralf Kusmierz 2005-08-04 11:20:35

X-No-Archive: Yes

begin quoting, Andreas Pohlke schrieb:

>> - Und bei nicht beamteten Lehrern, z.B. an Privatschulen?
> -> Arbeitsvertrag.

Der verpflichtet ggf. den Mitarbeiter - was aber schützt die Rechte
des Schülers?


Gruß aus Bremen
Ralf
--
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Schweigepflicht von Lehrern?

napisane przez Andreas Pohlke 2005-08-04 11:50:53

Ralf Kusmierz wrote:
> Andreas Pohlke schrieb:
>>>- Und bei nicht beamteten Lehrern, z.B. an Privatschulen?
>>-> Arbeitsvertrag.
> Der verpflichtet ggf. den Mitarbeiter - was aber schützt die Rechte
> des Schülers?

ähm...wie? Es ging doch um die Schweigepflicht [ergänzt: bezüglich
dienstlicher Vorgänge] der Lehrer. Es gibt natürlich auch ein
Rechtsverhältnis zwischen Schule und Schüler (jew. Landesschulgesetz).
Dann biete ich noch zutreffende Teile des (Landes)Datenschutzgesetzes.
http://www.datenschutz-berlin.de/recht/bln/rv/bildung/schul vo.htm
http://www.datenschutz-berlin.de/recht/bln/rv/bildung/schulg1.htm#p5a

Eventuell aus dem Kontext "minderjährige Schülerin vertraut sich Lehrer
an, aber nicht den Eltern" geht es mehr um Fürsorge- und
Aufsichtspflicht. Haftung+Aufsichtspflicht ist §823 BGB, dort gibt es
noch ein paar andere, hier eher nicht zutreffende Stellen.

Der einzige Ort, wo das alles nichts verloren hat, ist IMHO das StGB.

Grüße,
Andreas.

--
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Schweigepflicht von Lehrern?

napisane przez Ralf Kusmierz 2005-08-04 15:10:44

X-No-Archive: Yes

begin quoting, Andreas Pohlke schrieb:

>>>> - Und bei nicht beamteten Lehrern, z.B. an Privatschulen?
>>> -> Arbeitsvertrag.
>> Der verpflichtet ggf. den Mitarbeiter - was aber schützt die Rechte
>> des Schülers?
> ähm...wie? Es ging doch um die Schweigepflicht [ergänzt: bezüglich
> dienstlicher Vorgänge] der Lehrer.

Und womit befassen sich diemstliche Vorgänge der Lehrer meistens? Was
schützt die Schweigepflicht (z. B. bei Anwälten, Geistlichen, Ärzten
...) wohl üblicherweise?

> Es gibt natürlich auch ein
> Rechtsverhältnis zwischen Schule und Schüler (jew. Landesschulgesetz).

Was haben die LSG mit *Privat*schulen zu tun?


Gruß aus Bremen
Ralf
--
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Schweigepflicht von Lehrern?

napisane przez "Oliver Rothe" 2005-08-04 08:41:42

>
> >>>> - Und bei nicht beamteten Lehrern, z.B. an Privatschulen?
> >>> -> Arbeitsvertrag.
> >> Der verpflichtet ggf. den Mitarbeiter - was aber sch

Schweigepflicht von Lehrern?

napisane przez Andreas Pohlke 2005-08-04 18:34:50

Hi,

Ralf Kusmierz wrote:
>Andreas Pohlke schrieb:
>>>>>- Und bei nicht beamteten Lehrern, z.B. an Privatschulen?
>>>>-> Arbeitsvertrag.
>>>Der verpflichtet ggf. den Mitarbeiter - was aber schützt die Rechte
>>>des Schülers?
>>ähm...wie? Es ging doch um die Schweigepflicht [ergänzt: bezüglich
>>dienstlicher Vorgänge] der Lehrer.
> Und womit befassen sich diemstliche Vorgänge der Lehrer meistens? Was
> schützt die Schweigepflicht (z. B. bei Anwälten, Geistlichen, Ärzten
> ...) wohl üblicherweise?

hm...ich lege wohl "für den öffentlichen Dienst besonders verpflichtet"
falsch aus. Das wäre dann das, was in §203/§353b StGB auf einen
angestellten Lehrer zuträfe. Meintest Du das?

> Was haben die LSG mit *Privat*schulen zu tun?

die Landesschulgesetze definieren, was eine "Schule in freier
Trägerschaft" ist. Hm...es gibt anscheinend Länder, in denen
es (separate) Gesetze über "Privat"schulen gibt: "SächsFrTrSchulG",
aber ich kenne das als Teil des XXXSchG selbst.

Grüße,
Andreas.


--
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Schweigepflicht von Lehrern?

napisane przez Ralf Kusmierz 2005-08-04 20:10:42

X-No-Archive: Yes

begin quoting, Andreas Pohlke schrieb:

>>>>>> - Und bei nicht beamteten Lehrern, z.B. an Privatschulen?
>>>>> -> Arbeitsvertrag.
>>>> Der verpflichtet ggf. den Mitarbeiter - was aber schützt die Rechte
>>>> des Schülers?
>>> ähm...wie? Es ging doch um die Schweigepflicht [ergänzt: bezüglich
>>> dienstlicher Vorgänge] der Lehrer.
>> Und womit befassen sich diemstliche Vorgänge der Lehrer meistens? Was
>> schützt die Schweigepflicht (z. B. bei Anwälten, Geistlichen, Ärzten
>> ...) wohl üblicherweise?
> hm...ich lege wohl "für den öffentlichen Dienst besonders verpflichtet"
> falsch aus. Das wäre dann das, was in §203/§353b StGB auf einen
> angestellten Lehrer zuträfe. Meintest Du das?

Ich meinte das in 203 geschützte Rechtsgut (Privatgeheimnis) - die
bloße Verletzung ist für die genannten Gruppen auch ohne den Nachweis
eines entstandenen Schadens verboten. Lehrer an privaten Schulen
gehören aber nicht zum genannten Personenkreis. Sofern es für sie
entsprechende arbeitsvertragliche Vereinbarungen gibt, berühren die
aber nur das Verhältnis zwischen AG und AN, IMHO.

Für Ansprüche des Schülers gegenüber dem Lehrer müßte es vertragliche
Vereinbarungen mit dem Schüler geben, die auch die Mitarbeiter der
Schule binden - strafrechtlich gibt das aber nichts her.

>> Was haben die LSG mit *Privat*schulen zu tun?
> die Landesschulgesetze definieren, was eine "Schule in freier
> Trägerschaft" ist. Hm...es gibt anscheinend Länder, in denen
> es (separate) Gesetze über "Privat"schulen gibt: "SächsFrTrSchulG",
> aber ich kenne das als Teil des XXXSchG selbst.

Ohne nachzusehen: betrifft das evtl. alles nur allgemeinbildende
Schulen? Und was ist mit privaten Fahr-, Tauch-, Sprachschulen usw.?
(Im Verhältnis zum Lehrpersonal sind die Schüler aber
"Schutzbefohlene" iSv § 174 StGB, wenn noch im entsprechenden
Schutzalter.)


Gruß aus Bremen
Ralf
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