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=?ISO-8859-15?Zwölfte Verordnung zur Änderung seev =?ISO-8859-15?erkehrsrechtlicher Vorschriften"

napisane przez Marco Gietz 2005-08-12 10:11:34

René Haar schrieb:
> Welche Bedeutung hat der Name einer Verordnung im Bezug zu ihren
> Paragraphen/Absätzen wenn diese sehr allgemein formuliert sind?
>
> Beispiel: Eine Verordnung zum Thema Wein enthält einen Paragraphen, der
> Vorschreibt das Behälter für alkoholische Getränke einer regelmäßigen
> Druckprüfung zu unterziehen sind.
>
> Gilt dieser Paragraph dann auch für Bierflaschen?

Ja.

Gruß
Marco

=?ISO-8859-15?Zwölfte Verordnung zur Änderung seev =?ISO-8859-15?erkehrsrechtlicher Vorschriften"

Autor: Rechtsanwalter 2005-08-12 11:42:54


=?ISO-8859-15?Zwölfte Verordnung zur Änderung seev =?ISO-8859-15?erkehrsrechtlicher Vorschriften"

napisane przez Marco Gietz 2005-08-12 11:42:54

René Haar schrieb:
> aber wo kann man nachlesen warum das so ist?

Das ist so, weil für den Anwendungsbereich nicht der Name der
Verordnung/des Gesetzes maßgeblich ist, sondern ihr Inhalt.

Es kann natürlich sein, dass irgendwo in § 1 der Verordnung steht, dass
die gesamte Verordnung nur für Wein gilt, wenn das nicht der Fall ist,
gilt eben der entsprechende Normtext, und der schreibt ja in deinem
Beispiel Druckprüfungen für Behäler alkoholischer Getränke vor. Und da
Bier auch ein alkoholisches Getränk ist, gilt es auch dafür.

Gruß
Marco

=?ISO-8859-15?Zwölfte Verordnung zur Änderung seev =?ISO-8859-15?erkehrsrechtlicher Vorschriften"

napisane przez Thomas Hochstein 2005-08-12 17:09:35

René Haar schrieb:

> Welche Bedeutung hat der Name einer Verordnung im Bezug zu ihren
> Paragraphen/Absätzen wenn diese sehr allgemein formuliert sind?

Keinen.

Es kann sich nur aus dem Kontext ergeben, daß die Vorschrift nicht so
allgemein gemeint ist, wie sie klingt.

> Beispiel: Eine Verordnung zum Thema Wein enthält einen Paragraphen, der
> Vorschreibt das Behälter für alkoholische Getränke einer regelmäßigen
> Druckprüfung zu unterziehen sind.
>
> Gilt dieser Paragraph dann auch für Bierflaschen?

Im Zweifel ja.

Wie das in Deinem konkreten Beispiel aussieht, mag ich mangels
Kenntnis der Langfassung der alten und neuen Variante und vor allem
der übrigen Regelungen in diesem Bereich nicht ermessen.

-thh
--
Juristische Informationsschnipsel: <http://th-h.de/infos/jura/>;
Linkverzeichnis von Gesetzestexten: <http://rechtliches.de/>;
Verbreitete Gesetzestexte im Volltext: <http://dejure.org/>;
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=?ISO-8859-15?Zwölfte Verordnung zur Änderung seev =?ISO-8859-15?erkehrsrechtlicher Vorschriften"

napisane przez "Christian E. Naundorf" 2005-08-11 19:03:51

René Haar schrieb:

> Nun meine Frage: Hat der Gesetzgeber nun durch diese Änderung quasi
> durch die Hintertür dafür gesorgt, das nun alle Führer eins Sportbootes
> einen Funkschein machen müssen, wenn Funk an Bord ist (bislang reichte
> ein (Funk)Lizensinhaber an Bord, der nicht der Schiffsführer sein
> mußte), auch wenn sie keinen Sportseeschiffer oder
> Sportküstenschifferschein haben?


Von Hintertür weiß ich nichts, aber ich verstehe das so,
dass einer an Bord eines Schiffes nachweisbar in der Lage
sein soll, die ebenfalls an Bord befindlichen Gadgets
richtig zu bedienen. Das klingt beim ersten Hau nach
einer guten Idee :-)

--
Dr. Christian E. Naundorf alias CEN
"Ich denke, seit das OLG Augsburg die rückwirkende Erstattung der
Hundesteuern beschlossen hat, ist der gesellschaftliche Status der
Hundebesitzer deutlich aufgewertet worden." (Nach W. Krietsch, dsrm)

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napisane przez Florian Kleinmanns 2005-08-16 13:45:36

Marco Gietz schrieb:
>> aber wo kann man nachlesen warum das so ist?
>
>Das ist so, weil für den Anwendungsbereich nicht der Name der
>Verordnung/des Gesetzes maßgeblich ist, sondern ihr Inhalt.

Grenze: Rechtsstaatsprinzip. Die halte ich z.B. beim Zweiten Gesetz zur
Änderung des Seemannsgesetzes und anderer Gesetze (BGBl I 2005, 1530
[1532 f]) für verletzt.

Grüße
Florian
--
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napisane przez Marco Gietz 2005-08-16 14:33:12

Florian Kleinmanns schrieb:
> Grenze: Rechtsstaatsprinzip.

Das ist natürlich richtig

> Die halte ich z.B. beim Zweiten Gesetz zur
> Änderung des Seemannsgesetzes und anderer Gesetze (BGBl I 2005, 1530
> [1532 f]) für verletzt.

(http://217.160.60.235/BGBL/bgbl1f/bgbl105s1530.pdf für diejenigen, die
nicht wissen, um was es geht.)
Tja, das ist wohl ein sogenanntes "Rucksatzgesetz".
Das Problem sehe ich vor allen Dingen in der Zeitspanne zwischen
Inkrafttreten und dem Vorliegen einer konsolidierten Fassung in den
Gesetzessammlungen.

Hat sich das BVerfG schonmal zur Rechtmäßigkeit dieser Rucksackgesetze
äußern müssen?

Gruß
Marco

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napisane przez "Christoph Neumann" 2005-08-20 00:58:05

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=?ISO-8859-15?Zwölfte Verordnung zur Änderung seev =?ISO-8859-15?erkehrsrechtlicher Vorschriften"

napisane przez Florian Kleinmanns 2005-08-20 18:51:17

"Christoph Neumann" schrieb:
>>> Das ist so, weil für den Anwendungsbereich nicht der Name der
>>> Verordnung/des Gesetzes maßgeblich ist, sondern ihr Inhalt.
>>
>> Grenze: Rechtsstaatsprinzip.
>
>Interessehalber: Hast Du dazu ein Urteil oder eine andere Quelle?

Ein Urteil dazu gibts AFAIK nicht.

>> Die halte ich z.B. beim Zweiten Gesetz
>> zur Änderung des Seemannsgesetzes und anderer Gesetze (BGBl I 2005,
>> 1530 [1532 f]) für verletzt.
>
>Warum?

Weil ein Träger der Altenpflegerausbildung, der die für ihn geltenden
Gesetze sucht, sich ein Gesetz mit diesem Titel berechtigterweise sicher
nicht näher anschaut. Deswegen kann das Gesetz für ihn nicht gelten.

Grüße
Florian
--
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