eigenwilliges Schreiben v. FinanzAmt - Grunderwerbssteuer
Hallo,
zum Sachverhalt: Erwerb eines unbebauten Grundst
eigenwilliges Schreiben v. FinanzAmt - Grunderwerbssteuer
eigenwilliges Schreiben v. FinanzAmt - Grunderwerbssteuer
oliver.kowalke@gmx.de wrote:
> Ich frage mich wozu diese vielen Fragen,
Es geht darum auf was die Grunderwerbsteuer angerechnet wird.
Oft läuft es so, man kauft ein Grundstück (vom Bauträger)
und das Haus, dann musst du Grunderwerbsteuer auf alle
Kosten zahlen.
> Was sollte ich antworten?
Die Wahrheit.
MfG
Matthias
eigenwilliges Schreiben v. FinanzAmt - Grunderwerbssteuer
Am 13 Aug 2005 04:12:11 -0700, schrieb oliver.kowalke@gmx.de :
>Auf meine telefon. Anfrage habe ich nur einen Brief mit folgenden
>Fragen erhalten:
>
>- wurde ein Maklervertrag geschlossen
>- bitte die Höhe der vereinbarten Vergütung angeben
Maklergebühren sind Teil der Gegenleistung nach § 9 GrEStG
>- Werkvertrag mit Hausbaufirma
>- gestellte o. genemigter Bauantrag mit relevanten Angaben zur
>Baufirma, zum Grundstück, zur Hausbaufirma, zum Bauleiter und
>Abschlußblatt mit Unterschrift
Sollten neben dem Verkauf des Grundstückes auch gleichzeitig
Bauverträge geschlossen worden sein, wird ein einheitlicher Vorgang
darin gesehen. Die Folge ist, dass der Wert des Gebäudes auch mit in
die Bemessungsgrundlage einfließt.
>- vereinbarte Wegerechte zu Lasten des grundstücks, Wertstellung (Wert
>in Euro für Wegerecht)
Ein beim Veräußerer verbelibendes Recht ist Teil der Gegenleistung.
>- weiterre Verträge, die im Zusammenhang mit dem Grundstückskauf
und
>dem Hausbau sowie anderen Beteiligten (Dritten) schriftl. geschlossen
>worden
s.o.
>- bitte erläutern Sie kurz wie die Hausbaufirma und der
Veräußerer
>des Grundstücks gesucht wurde
Diese Angaben braucht das Finanzamt zur Beurteilung ob ein
einheitlicher Vorgang vorliegt.
>Wir werden vielleicht nächstes Jahr bauen. Dann aber auch nur mit
>Architekt.
Ob der auch den Mörtel anrühren kann?
>Warum erhalte ich keine vorgedruckten Formulare? Sind diese bei der
>Festsetzung der Grunderwerbssteuer nicht notwendig?
Die Anzeigepflicht ergibt sich aus § 19 GrEStG. Formulare gibt es
hierfür nicht.
>Was sollte ich antworten?
Die Wahrheit.
Grüße
Axel
eigenwilliges Schreiben v. FinanzAmt - Grunderwerbssteuer
In article ,
axbnospamatall@fhw-berlin.de says...
> Maklergebühren sind Teil der Gegenleistung nach § 9 GrEStG
Sag doch bitte mal für einen Laien: heisst das, dass auch auf die
Maklerprovision Grunderwerbsteuer erhoben wird?
Viele Grüße,
Stefan
eigenwilliges Schreiben v. FinanzAmt - Grunderwerbssteuer
Stefan Schilling schrieb:
>> Maklergebühren sind Teil der Gegenleistung nach § 9 GrEStG
>
> Sag doch bitte mal für einen Laien: heisst das, dass auch auf die
> Maklerprovision Grunderwerbsteuer erhoben wird?
Ja.
--
Im übrigen muss sich Fielmann m.E. bei bloßem Aushang [der AGB] im
Geschäft entgegenhalten lassen müssen, dass ein großer Teil der
Kunden
schlecht sehen kann. -- Tobi Schlegel in dsrm
eigenwilliges Schreiben v. FinanzAmt - Grunderwerbssteuer
Am Sun, 14 Aug 2005 15:06:39 +0200, schrieb "Christoph Neumann"
:
>Stefan Schilling schrieb:
>
>>> Maklergebühren sind Teil der Gegenleistung nach § 9
GrEStG
>>
>> Sag doch bitte mal für einen Laien: heisst das, dass auch auf die
>> Maklerprovision Grunderwerbsteuer erhoben wird?
>
>Ja.
Und USt. :-)
Grüße
Axel
eigenwilliges Schreiben v. FinanzAmt - Grunderwerbssteuer
Axel Böhm schrieb:
>>>> Maklergebühren sind Teil der Gegenleistung nach § 9
GrEStG
>>>
>>> Sag doch bitte mal für einen Laien: heisst das, dass auch auf
die
>>> Maklerprovision Grunderwerbsteuer erhoben wird?
>>
>> Ja.
>
> Und USt. :-)
Sicher? §4 Nr.9 lit. a) UStG?
--
Im übrigen muss sich Fielmann m.E. bei bloßem Aushang [der AGB] im
Geschäft entgegenhalten lassen müssen, dass ein großer Teil der
Kunden
schlecht sehen kann. -- Tobi Schlegel in dsrm
eigenwilliges Schreiben v. FinanzAmt - Grunderwerbssteuer
Am Sun, 14 Aug 2005 22:22:57 +0200, schrieb "Christoph Neumann"
:
>> Und USt. :-)
>
>Sicher? §4 Nr.9 lit. a) UStG?
Meiner Meinung nach ja, da der Makler nicht die Grundstückslieferung
erbringt. Die Maklergebühren fließen nur in die Bemessungsgrundlage
ein, wenn sie der Käufer erbringt. Zahlt sie der Verkäufer fällt
keine
GrESt an.
Grüße
Axel