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eigenwilliges Schreiben v. FinanzAmt - Grunderwerbssteuer
2005-08-20 01:01:39
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eigenwilliges Schreiben v. FinanzAmt - Grunderwerbssteuer
2005-08-20 09:50:44
eigenwilliges Schreiben v. FinanzAmt - Grunderwerbssteuer
2005-08-20 09:50:44
Am Sat, 20 Aug 2005 01:01:39 +0200, schrieb "Christoph Neumann"
:
>Axel Böhm schrieb:
>
>>>> Und USt. :-)
>>>
>>> Sicher? § 4 Nr.9 lit. a) UStG?
>>
>> Meiner Meinung nach ja, da der Makler nicht die
Grundstückslieferung
>> erbringt. Die Maklergebühren fließen nur in die
Bemessungsgrundlage
>> ein, wenn sie der Käufer erbringt.
>
>Und sind in diesem Fall USt-frei?
IMHO nicht.
>> Zahlt sie der Verkäufer fällt keine GrESt an.
>
>Mittelbar schon, weil der Verkäufer sie in den VK-Preis einkalkuliert
>hat.
Ausser er sit Vorsteuerabzugsberechtigt. ;-)
Grüße
Axel