Internet-by-Call Tarif wird ohne Ankündigung grundgebührenpflichtig
Hi,
Ist es erlaubt, einen Internet-by-Call Tarif ohne Ankündigung
grundgebührenpflichtig zu machen ?
Gruß
Michael
Internet-by-Call Tarif wird ohne Ankündigung grundgebührenpflichtig
Internet-by-Call Tarif wird ohne Ankündigung grundgebührenpflichtig
=?ISO-8859-15?Bastian V
Internet-by-Call Tarif wird ohne Ankündigung grundgebührenpflichtig
Niklas =?ISO-8859-15?Luer
Internet-by-Call Tarif wird ohne Ankündigung grundgebührenpflichtig
"Michael Mueller" wrote in
de.soc.recht.misc:
> Ist es erlaubt, einen Internet-by-Call Tarif ohne Ankündigung
> grundgebührenpflichtig zu machen ?
Nein.
Um welchen Tarif handelt es sich denn? Was sagen die Vertragsunterlagen,
die Du bei der Anmeldung erhalten hast?
ciao
volker
--
Volker Söhnitz, Fax +49241 404070, Mobil +49172 1518060
http://www.physiktips.de oder http://www.volker-online.com
Für Antworten per Mail, ROT13 die Mailadresse, füge ABFCNZ
vor das @, ROT13 das ganze und entferne dann das NOSPAM.
Internet-by-Call Tarif wird ohne Ankündigung grundgebührenpflichtig
Niklas =?ISO-8859-15?Luer
Internet-by-Call Tarif wird ohne Ankündigung grundgebührenpflichtig
"Niklas Luerßen" schrieb:
> der OP sprach von einem - so wörtlich -
"Internet-by-Call-Tarif".
> Darunter verstehe ich Einwahlen ins Internet ohne Anmeldung mit
> Abrechnung über die Rechnung der T-Com. Und bei denen gilt:
> Vertragsdauer = Einwahlzeit. In der Offline-Zeit können sich
> Vertragsgrundlagen ändern, die dann für die nächste Einwahl
gültig
> sind.
> Da er aber von "Grundgebühren" spricht, nehme ich mal an,
er meint
> IbC mit Anmeldung. Denn ich wüßte nicht, wie ansonsten
"frei"
> "by call" diese erhoben werden soll.
Der OP meint vermutlich das hier:
http://www.teltarif.de/arch/2005/kw33/s18244.html
Und nein, da musste man sich nirgendwo anmelden, um abgezockt zu werden.
Gruß
Michael
Internet-by-Call Tarif wird ohne Ankündigung grundgebührenpflichtig
"Michael Landenberger" wrote in
de.soc.recht.misc:
> http://www.teltarif.de/arch/2005/kw33/s18244.html
>
> Und nein, da musste man sich nirgendwo anmelden, um abgezockt zu werden.
Nun, erstens kann bei diesem Anbieter von "ohne Ankündigung" ja
keine Rede
sein und zweitens dürfte das ganze Konzept auf - zumindest juristisch -
ausgesprochen tönernen Füßen stehen.
Die Tatsache, dass der Anbieter vor Gericht wenig Chancen haben dürfte,
seine "Grundgebühr" beizutreiben, führt auch dazu, dass
alle mir bekannten
seriösen Anbieter (und auch die meisten unseriösen) sowas nur nach
vorheriger Anmeldung (also Vertragsabschluss) anbieten.
ciao
volker
--
Volker Söhnitz, Fax +49241 404070, Mobil +49172 1518060
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vor das @, ROT13 das ganze und entferne dann das NOSPAM.