Doppelte Unfallversicherung
Hallo zusammen,
eine Bekannte von mir hat im Juni diesen Jahres eine Unfallversicherung
bei der Baden-Badener Versicherung AG abgeschlossen und bereits zwei
Quartalsbeitr
Doppelte Unfallversicherung
Doppelte Unfallversicherung
Würden beide Versicherungen im Falle eines Unfalls zahlen oder nur
eine?
Ja.
Gruß, Bernd
Doppelte Unfallversicherung
"Sascha Loeffler" schrieb:
> Nun zu meinen Fragen:
>
> Kann man die neue UV rückwirkend kündigen?
Recht sicher nicht.
> Würden beide Versicherungen im Falle eines Unfalls zahlen oder nur
> eine?
Beide. Und zwar, wenn sie voneinander erfahren, beide nur die Hälfte.
--
( ROT-13 if you want to email me directly: uvuc@ervzjrexre.qr )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni
Riefenstahl.
Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow
Scheibenwischer,
02.10.2003
Doppelte Unfallversicherung
> Beide. Und zwar, wenn sie voneinander erfahren, beide nur die Hälfte.
Ich meine das trifft auf Hausrat- und andere Versicherungen zu, aber bei
Unfall zahlen mehrere Versicherungen voll.
Gruß, Wolfgang
Doppelte Unfallversicherung
Wolfgang Kieckbusch wrote:
>> Beide. Und zwar, wenn sie voneinander erfahren, beide nur die
Hälfte.
>
> Ich meine das trifft auf Hausrat- und andere Versicherungen zu, aber
> bei Unfall zahlen mehrere Versicherungen voll.
> Gruß, Wolfgang
Das ist mir neu. Rechtsquelle?
--
Viele Grüße
Susan
[Reply-Adresse wird nur sporadisch gelesen]
Doppelte Unfallversicherung
"Wolfgang Kieckbusch" schrieb:
>> Beide. Und zwar, wenn sie voneinander erfahren, beide nur die
>> Hälfte.
>
> Ich meine das trifft auf Hausrat- und andere Versicherungen zu,
> aber bei Unfall zahlen mehrere Versicherungen voll.
Hmmm... In der Tat steht die nur teilweise Bezahlung in § 59 VG, der
zum ersten Titel des zweiten Abschnitts gehört, wohingegen die
Unfallversicherung im vierten Abschnitt steht, udn da finde ich grad
keinen Verweis auf § 59 VVG.
Weiß zufällig jemand, ob ich mich da nur falsch erinnere oder ob man
evtl. doch § 59 VVG auf Unfallversicherungen entsprechend anwendet?
--
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02.10.2003
Doppelte Unfallversicherung
> Hmmm... In der Tat steht die nur teilweise Bezahlung in § 59 VG, der
> zum ersten Titel des zweiten Abschnitts gehört, wohingegen die
> Unfallversicherung im vierten Abschnitt steht, udn da finde ich grad
> keinen Verweis auf § 59 VVG.
>
> Weiß zufällig jemand, ob ich mich da nur falsch erinnere oder
ob man
> evtl. doch § 59 VVG auf Unfallversicherungen entsprechend anwendet?
Ich meine, es wäre logisch, wenn mehrere U-Vers. voll zahlen, weil man
z.B.
eine UV über 100.000 Euro bei einer Vers. abschließen kann, oder 2x
50.000
bei zwei versch. Vers. Das Ergebnis wäre dasselbe.
Bei Hausrat ist das anders.
Hier würde derselbe abgebrannte Haushalt doppelt bezahlt werde, was aus
nahe
liegenden Gründen verhindert werden muss.
Grüßle, Bernd
Doppelte Unfallversicherung
"Bernd Meyer" schrieb:
>> Hmmm... In der Tat steht die nur teilweise Bezahlung in § 59 VG,
>> der zum ersten Titel des zweiten Abschnitts gehört, wohingegen
die
>> Unfallversicherung im vierten Abschnitt steht, udn da finde ich
>> grad keinen Verweis auf § 59 VVG.
>>
>> Weiß zufällig jemand, ob ich mich da nur falsch erinnere
oder ob
>> man evtl. doch § 59 VVG auf Unfallversicherungen entsprechend
>> anwendet?
>
> Ich meine, es wäre logisch, wenn mehrere U-Vers. voll zahlen, weil
> man z.B. eine UV über 100.000 Euro bei einer Vers. abschließen
kann,
> oder 2x 50.000 bei zwei versch. Vers. Das Ergebnis wäre dasselbe.
Ich bin bei meiner ursprünglichen Aussage davon ausgegangen, daß
zwei
Unfallversicherungen abgeschlossen wurden, die in einem Schadensfall voll
decken. § 59 VVG wird deutlich freundlicher und feinfühliger, wenn
die
Versicherungen allein nicht voll decken; das Gesetz läßt die
einzelnen
Versicherungen dann höhere Teile zahlen, so daß der Scahden voll
abgedeckt wird.
> Bei Hausrat ist das anders.
> Hier würde derselbe abgebrannte Haushalt doppelt bezahlt werde, was
> aus nahe liegenden Gründen verhindert werden muss.
Ich verstehe nicht, wieso das bei einer Unfallversicherung was anderes
sein soll. Auf der anderen Seite hat dein Gedankengang alleine schon
daher was für sich, daß das VVG es anscheinend genauso sieht. Ich
würde
nur gerne versuchen zu verstehen warum :-)
--
( ROT-13 if you want to email me directly: uvuc@ervzjrexre.qr )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni
Riefenstahl.
Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow
Scheibenwischer,
02.10.2003