Verbraucherrecht: Angebot an Privathaushalt - brutto oder netto?
Hallo!
Ein Kabel-TV-Anbieter macht dem Privathaushalt Familie ABC (Mieter in
einem MFH) ein Angebot: "Statt wie
Verbraucherrecht: Angebot an Privathaushalt - brutto oder netto?
Verbraucherrecht: Angebot an Privathaushalt - brutto oder netto?
Hi
Thomas Schulze schrieb:
> =
> Hallo!
> =
> Ein Kabel-TV-Anbieter macht dem Privathaushalt Familie ABC (Mieter in
> einem MFH) ein Angebot: "Statt wie
Verbraucherrecht: Angebot an Privathaushalt - brutto oder netto?
Claus F
Verbraucherrecht: Angebot an Privathaushalt - brutto oder netto?
Thomas Schulze wrote:
> Claus Färber schrieb:
>
>
>>>Ein Kabel-TV-Anbieter macht dem Privathaushalt Familie ABC (Mieter
in
>>>einem MFH) ein Angebot: "Statt wie üblich xx.xx Euro
zahlen Sie bei
>>>uns nur yy.yy Euro zzgl. MWSt." (der Brutto-Betrag wird nicht
>>>ausgewiesen). Ist diese Formulierung legal oder muss hier zwingend
der
>>>vergleichbare Brutto-Betrag angegeben werden, da der Privatnutzer
>>>nicht mehrwertsteuer-abzugsberechtigt ist?
>>
>>Ja, muss laut § 1 Abs. 1 Satz 1 Preisangabenverordnung.
Rechtsfolge ist
>>aber nur ein Wettbewerbsverstoß, der Verbraucher kann daraus
keinen
>>Anspruch auf den günstigeren Preis herleiten.
>
>
> Und wer interessiert sich dafür? (Verbraucherberatung,...)
> In diesem Fall kommt hinzu, dass ein Brutto- mit einem Nettopreis
> verglichen wird. Sollte man solchen Sachen nachgehen oder erntet man
> ggf. nur ein müdes Gähnen, wenn man sowas verfolgt?
Du könntest es einfach mal an die zuständige
Verbraucherschutzzentrale
weiterleiten. Wenn die Zeit und Lust haben, werden sie das Unternehmen
entsprechend abmahnen.
Grüße,
Jens
Verbraucherrecht: Angebot an Privathaushalt - brutto oder netto?
Thomas Schulze schrieb:
> Claus Färber schrieb:
> > Ja, muss laut § 1 Abs. 1 Satz 1 Preisangabenverordnung.
> > Rechtsfolge ist aber nur ein Wettbewerbsverstoß, der
> > Verbraucher kann daraus keinen Anspruch auf den günstigeren
> > Preis herleiten.
>
> Und wer interessiert sich dafür? (Verbraucherberatung,...)
Deine zuständige Verbraucherzentrale.
> In diesem Fall kommt hinzu, dass ein Brutto- mit einem
> Nettopreis verglichen wird. Sollte man solchen Sachen
> nachgehen
Ja.
> oder erntet man
> ggf. nur ein müdes Gähnen, wenn man sowas verfolgt?
Nein.
Grüße
Matthias
Verbraucherrecht: Angebot an Privathaushalt - brutto oder netto?
sonne8@wolke7.net (Thomas Schulze) schrieb:
> Claus Färber schrieb:
> > > einem MFH) ein Angebot: "Statt wie üblich xx.xx Euro
zahlen Sie bei
> > > uns nur yy.yy Euro zzgl. MWSt."
Was heißt "wie üblich"? Vergleichen sie ihren
Standard-Preis mit
einem Angebot oder vergleichen sie sich mit einem Mitbewerber?
> Und wer interessiert sich dafür? (Verbraucherberatung,...)
Wenn oben letzteres, dann wohl der Mitbewerber! ;-)
Ciao, Stephan
--
E-Mail: stephan@manske-net.de - WWW: http://stephan.manske-net.de/ //
PGP 2.6.3i \X/
Ein mit einer Sicherung geschützter Transistor wird stets
zuerst hochgehen, um die Sicherung zu schützen.
Verbraucherrecht: Angebot an Privathaushalt - brutto oder netto?
On 23 Sep 2005 09:27:28 -0700, "Thomas Schulze"
wrote:
>
>Und wer interessiert sich dafür? (Verbraucherberatung,...)
Die Konkurrenz.
Gruß, Leo