Re: Verkäufer schickt Bankverbindung eine s anderen
*Oliver Bischof* schrieb am 05.10.2005 21:15:
[eBay]
> Niemand hat einen rechtsanspruch darauf eine Bankverbindung
> zu bekommen, die auf den Namen des Verkäufers lautet.
Da bin ich mir nicht so sicher. Ich persönlich würde dann aber
*nicht*
überweisen, wenn mir ein eBay-Verkäufer ein fremdes Bankkonto gibt.
Ich würde dann den Kauf ablehnen mit der Begründung, daß ich
eine
Einzahlung auf ein fremdes Konto nicht akzeptieren kann.
Aber IANAL.
Und deshalb fragen wir dochmal nebenan in der Rechtsgruppe nach:
Wie ist es? Hat ein eBay-Käufer ein Rechtsanspruch, vom
eBay-Verkäufer ein
auf dessen Namen lautendes Konto übermittelt zu bekommen?
Und kann er ggf. den Kauf rückgängig machen, weil das Konto auf einen
Dritten (wohlgemerkt: nicht auf die Ehefrau mit anderem Nachnamen) lautet.
X-Post und FUp2 dsrm
Uwe
Re: Verkäufer schickt Bankverbindung eine s anderen
Re: Verkäufer schickt Bankverbindung eine s anderen
Uwe Premer schrieb:
>> Niemand hat einen rechtsanspruch darauf eine Bankverbindung zu
>> bekommen, die auf den Namen des Verkäufers lautet.
>
> Da bin ich mir nicht so sicher. Ich persönlich würde dann aber
> *nicht* überweisen, wenn mir ein eBay-Verkäufer ein fremdes
> Bankkonto gibt. Ich würde dann den Kauf ablehnen mit der
> Begründung, daß ich eine Einzahlung auf ein fremdes Konto nicht
> akzeptieren kann.
Wieso nicht? Wenn der Verkäufer das so will, ist es seine Sache - du
hast jedenfalls dann mit Überweisung des Geldbetrags auf dieses Konto
deine Leistung "Kaufpreiszahlung" erbracht.
> Wie ist es? Hat ein eBay-Käufer ein Rechtsanspruch, vom
> eBay-Verkäufer ein auf dessen Namen lautendes Konto übermittelt
zu
> bekommen?
Warum sollte er?
> Und kann er ggf. den Kauf rückgängig machen, weil das Konto auf
> einen Dritten (wohlgemerkt: nicht auf die Ehefrau mit anderem
> Nachnamen) lautet.
Auch die Ehefrau ist Dritter, und m.E. kann er das nicht.
--
( ROT-13 if you want to email me directly: uvuc@ervzjrexre.qr )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni
Riefenstahl.
Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow
Scheibenwischer,
02.10.2003
Re: Verkäufer schickt Bankverbindung eine s anderen
On 5 Oct 2005 20:50:29 GMT, Holger Pollmann wrote:
>Wieso nicht? Wenn der Verkäufer das so will, ist es seine Sache - du
>hast jedenfalls dann mit Überweisung des Geldbetrags auf dieses Konto
>deine Leistung "Kaufpreiszahlung" erbracht.
Wie kannst du sicher sein das der VK das tatsächlich will und kein
Dreiecksbetrug dahintersteckt?
Grundsätzlich möglich ist das bei Zahlung an Dritte immer.
Und wie schauts aus wenn der Vk (oder der Empfänger) plötzlich
behauptet es wäre alles ganz anders vereinbart. Oder der VK sich mit
dem Zahlungsempfänger überwirft und dann beahuptet kein Geld bekommen
zu haben, oder, oder, oder.
Sicher - grundsätzlich kann der VK auch eine Spende ans Rote Kreuz als
Zahlungsmöglichkeit angeben, genauso wie einen beliebigen Empfänger.
Trotzdem würde ich niemals mehr eine eBay-Auktion auf ein Konto eines
Dritten bezahlen.
--
Christian
Hier wäre noch Platz
Re: Verkäufer schickt Bankverbindung eine s anderen
Christian Koch schrieb:
>> Wieso nicht? Wenn der Verkäufer das so will, ist es seine Sache -
>> du hast jedenfalls dann mit Überweisung des Geldbetrags auf
>> dieses Konto deine Leistung "Kaufpreiszahlung" erbracht.
>
> Wie kannst du sicher sein das der VK das tatsächlich will und kein
> Dreiecksbetrug dahintersteckt?
Wenn der Verkäufer mir sagt, daß ich das machen soll, dann reicht
mir
das.
> Und wie schauts aus wenn der Vk (oder der Empfänger) plötzlich
> behauptet es wäre alles ganz anders vereinbart.
Das ändert an der tatsächlichen Rechtslage gar nichts.
> Oder der VK sich mit dem Zahlungsempfänger überwirft und dann
> beahuptet kein Geld bekommen zu haben, oder, oder, oder.
Auch das ändert alles an der tatsächlichen Rechtslage nichts.
--
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Scheibenwischer, 02.10.2003
Re: Verkäufer schickt Bankverbindung eine s anderen
On 5 Oct 2005 21:20:13 GMT, Holger Pollmann wrote:
>
>Wenn der Verkäufer mir sagt, daß ich das machen soll, dann
reicht mir
>das.
Aha. Du würdest also quasi sehenden Auges Dein Geld in einem
Dreiecksbetrug verlieren wollen?
>Auch das ändert alles an der tatsächlichen Rechtslage nichts.
Was nutzt es Dir wenn die Rechtslage eindeutig, Dein Geld aber weg
ist?
Allein die Möglichkeit eines solchen Betruges dürfte ausreichen um im
Zweifelsfall berechtigt die Zahlung zugunsten eines Dritten verweigern
zu können.
--
Christian
Hier wäre noch Platz
Re: Verkäufer schickt Bankverbindung eine s anderen
Christian Koch schrieb:
>> Wenn der Verkäufer mir sagt, daß ich das machen soll, dann
reicht
>> mir das.
>
> Aha. Du würdest also quasi sehenden Auges Dein Geld in einem
> Dreiecksbetrug verlieren wollen?
Weißt du, ich habe keine Ahnung, weshalb du die ganze Zeit was von
Dreiecksbetrug erzählst. Wenn ich gegen eine Person V einen Anspruch
auf Lieferung einer Kaufsache habe und gleichzeitig verpflichtet bin,
dieser Person Geld zu zahlen, dann ist das halt so; ob ich das Geld
zahle, indem ich es auf das Konto von Person V überweise, oder
dadurch, daß ich es auf das Konto von Person X überweise, macht
keinen Unterschied.
>> Auch das ändert alles an der tatsächlichen Rechtslage
nichts.
>
> Was nutzt es Dir wenn die Rechtslage eindeutig, Dein Geld aber weg
> ist?
Was juckt es mich, ob dich interessiert, wie die Rechtslage ist? Die
Rechtslage ist so, und danach war gefragt. Wenn du dich über Betrüger
ausheulen willst, geh doch bitte nach de.alt.talk.unmut, aber in
de.soc.RECHT.misc reden wir üblicherweise immer noch die Rechtslage.
> Allein die Möglichkeit eines solchen Betruges dürfte ausreichen
um
> im Zweifelsfall berechtigt die Zahlung zugunsten eines Dritten
> verweigern zu können.
NACK.
--
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Scheibenwischer, 02.10.2003
Re: Verkäufer schickt Bankverbindung eine s anderen
*Holger Pollmann* schrieb am 05.10.2005 23:33:
> Christian Koch schrieb:
>
>>> Wenn der Verkäufer mir sagt, daß ich das machen soll,
dann reicht
>>> mir das.
>>
>> Aha. Du würdest also quasi sehenden Auges Dein Geld in einem
>> Dreiecksbetrug verlieren wollen?
>
> Weißt du, ich habe keine Ahnung, weshalb du die ganze Zeit was von
> Dreiecksbetrug erzählst.
Du hast also keinen blassen Schimmer, welche Betrügereien bei eBay alles
so
"in" sind?
> Wenn ich gegen eine Person V einen Anspruch
> auf Lieferung einer Kaufsache habe und gleichzeitig verpflichtet bin,
> dieser Person Geld zu zahlen, dann ist das halt so; ob ich das Geld
> zahle, indem ich es auf das Konto von Person V überweise, oder
> dadurch, daß ich es auf das Konto von Person X überweise, macht
> keinen Unterschied.
Wir reden hier bleistiftsweise auch von per Phishing oder brut-force
übernommenen VK-Konten, bei denen $Betrüger sich das Geld auf ihr
fingiertes Konto überweisen lassen und der wahre Inhaber des eBay-Accounts
sowie der Käufer den Schaden haben.
Sicher ist das nicht die Regel, aber es kam oft genug bei eBay vor und ich
will garnicht wissen, wie oft das getzt sogar vorkommt, nachdem eBay 2
Tools zur Aufdeckung von Betrügereien plattgemacht hat.
Das ganze Rechtsverständnis, was du oben schreibst, kann nie und nimmer
den
gesunden Menschenverstand ersetzten.
Und wenn ich von einem eBay-VK Kontoangaben erhalte, die ganz
offensichtlich nicht von ihm stammen, klingeln bei mir sämtliche
Alarmglocken und dann ist mir das (angebliche) Recht erstmal völlig egal.
Dann verzichtet dieser VK erstmal vorläufig auf mein Geld und ist mir dazu
eine stichhaltige Erklärung schuldig.
Uwe
--
Ich habe die Sonnenbrille jetzt ohne Etui zurückgesendet. Die Frage:
Ist es rechtens (nicht moralisch OK) das Geschenk zu behalten?Er hat
ja nur gesagt "Ich lege Ihnen noch ein passendes Etui bei" und es ist
nirgendswo erwähnt! Egon Mang in
Re: Verkäufer schickt Bankverbindung eine s anderen
"Uwe Premer" schrieb ...
> Da bin ich mir nicht so sicher. Ich persönlich würde dann aber
*nicht*
> überweisen, wenn mir ein eBay-Verkäufer ein fremdes Bankkonto
gibt.
> Ich würde dann den Kauf ablehnen mit der Begründung, daß
ich eine
> Einzahlung auf ein fremdes Konto nicht akzeptieren kann.
Du darfst den Artikel jederzeit persönlich abholen und Barzahlen.
Tust Du beides nicht, gibts eben eine Verwarnung. Hast Du drei, bist
Du weg.
Kannst dann Beschwerdemails an EPay schreiben, bekommst Textbausteine
zurück und dem VK passiert genau nix, wenn sein Profil in Ordnung ist.
Vergiss nicht, die Hand die Dich füttert schlägt man nicht...