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Zunehmende =?ISO-8859-15?Belästigung durch "Alkoholike =?ISO-8859-15?r-Treffen"

napisane przez Holger Pollmann 2005-10-16 22:48:31

schrieb:

> Krankheit hin oder her. Aber darf mir ein Alkoholiker mit
> Paragraph regelmäßig in die Hecke kacken?

Nein. Aber da Rumsitzen und erzählen darf er, und solange er nicht fies
rumpöbelt, darf er entgegen dem, was die Polizei so verzapft, auch for
dem Supermarkt bzw. in Nähe des Restaurants rumhängen.

> An wen kann ich mich wenden?

Die Polizei dürfte deine Anlaufstelle sein.

--
( ROT-13 if you want to email me directly: uvuc@ervzjrexre.qr )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl.
Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003

Zunehmende =?ISO-8859-15?Belästigung durch "Alkoholike =?ISO-8859-15?r-Treffen"

Autor: Rechtsanwalter 2005-10-17 01:29:55


Zunehmende =?ISO-8859-15?Belästigung durch "Alkoholike =?ISO-8859-15?r-Treffen"

napisane przez Uwe Buschhorn 2005-10-17 01:29:55

Michael Jürgens schrieb:

> regelmäßig in die Hecke kacken? An wen kann ich mich wenden?

Versuche doch einfach, ihn (im nüchternen Zustand) zu bestechen.
5 Euro, wenn er sich auf ne andere Parkbank setzt.

Sollte einem die Ruhe doch wert sein...

Grüße,

--
Uwe Buschhorn

Zunehmende =?ISO-8859-15?Belästigung durch "Alkoholike =?ISO-8859-15?r-Treffen"

napisane przez Ralf Bader 2005-10-17 01:25:06

Michael Jürgens wrote:


> Krankheit hin oder her. Aber darf mir ein Alkoholiker mit Paragraph
> regelmäßig in die Hecke kacken? An wen kann ich mich wenden?
> Die Hausverwaltung weiß über den Zustand bescheid, will/kann aber nichts
> tun, zumal die Parkbank auf stätdischem Grund steht.

Dann könnte die Stadt die Parkbank anderswo aufstellen (und eine
Hausverwaltung, die etwas taugt, hätte solche Ideen in petto). Deine
lautmalerischen Schilderungen lassen es nicht ausgeschlossen erscheinen,
daß die Bank sich im Geltungsbereich von
http://www.stadtrecht.nuernberg.de/6/660/660 270.pdf
befindet, und die dortigen Voraussetzungen für einen Platzverweis
erfüllen die Herren eindeutig.


Ralf

Zunehmende =?ISO-8859-15?Belästigung durch "Alkoholike =?ISO-8859-15?r-Treffen"

napisane przez "Andreas Post" 2005-10-17 06:52:55

"Michael Jürgens" schrieb im Newsbeitrag
news:4352d063$0$6774$9b4e6d93@newsread4.arcor-online.net...

> Aufgrund mehrerer Beschwerden gegen den Herrn, wurd ihm durch die
> Polizei nahegelegt, den Platz vor dem Markt, sowie den Eingangsbereich
> des daneben befindlichen Restaurants zu meiden.

> Krankheit hin oder her. Aber darf mir ein Alkoholiker mit Paragraph
> regelmäßig in die Hecke kacken? An wen kann ich mich wenden?

Ja, darf er. Es sei, Ihr würdet in Köln wohnen.
Und wenn der Typ wirklich anerkannt verrückt ist, dann ist auch der Amtsarzt
und nicht die Polizei zuständig. Wende Dich an das zuständige
Gesundheitsamt.
Wenn er nur in die Hecke kackt, können die auch nichts machen.
Wenn er dort onanieren würde und das auch noch so, dass das andere
Mitmenschen wie Kinder sehen können, dann ist das schon verwendbar. Er muss
nämlich sich oder andere gefährden. Nur dann kann der Amtsarzt, bzw. das
Gesundheitsamt den Typen einweisen.

Und dann ist ruhe :-)

> Die Hausverwaltung weiß über den Zustand bescheid, will/kann aber nichts
> tun, zumal die Parkbank auf stätdischem Grund steht.

Wenn Dein Gartenschlauch bis dahin reicht, kannste die Typen ja nass machen
:-)

Gruß
Andreas


--
Alles über Stalker:
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http://www.pds-guetersloh.com @update 02.10.2005

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napisane przez Holger Pollmann 2005-10-17 05:51:05

Ralf Bader schrieb:

> Deine lautmalerischen Schilderungen lassen es nicht ausgeschlossen
> erscheinen, daß die Bank sich im Geltungsbereich von
> http://www.stadtrecht.nuernberg.de/6/660/660 270.pdf
> befindet

Ich halte § 4 III Nr. 6 u. 9 für rechtswidrig und damit nichtig.

Was die §§ 13 und 14 angeht, kann ich mir nicht wirklich vorstellen,
daß die bayerische Gemeindeordnung dafür eine Ermächtigung enthält;
wenn ich recht habe, sind auch diese Vorschriften nichtig.

--
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napisane przez Niels Bock 2005-10-17 09:39:12

Holger Pollmann schrieb:

>Nein. Aber da Rumsitzen und erzählen darf er, und solange er nicht fies
>rumpöbelt, darf er entgegen dem, was die Polizei so verzapft, auch for
>dem Supermarkt bzw. in Nähe des Restaurants rumhängen.

Das mag -sofern er dabei Alkohol konsumiert- vom Ortsrecht abhängen.

Niels
--
Temperatur: 13.16 °C

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napisane przez Tom Berger 2005-10-17 09:49:34

Am Mon, 17 Oct 2005 00:12:51 +0200 schrieb Michael Jürgens:

> Fortbewegunsfähigkeit mit einigen Platzwunden ins Krankenhaus schaffte),
> habe ich keine Ahnung, ob, und wenn ja was man tun kann, um das "Übel"
> wieder loszuwerden.

Das ist das Ergebnis einer Politik, die solche Leute aus den Fußgängerzonen
verbannt hat. Irgend wo müssen diese Menschen ja auch bleiben.
>
> Krankheit hin oder her. Aber darf mir ein Alkoholiker mit Paragraph
> regelmäßig in die Hecke kacken?

Natürlich nicht. Aber einer der ganz unbestreitbaren Vorteile, ganz unten
angekommen zu sein, besteht ja darin, dass es nicht noch tiefer gehen kann.
Klar kannst Du das der Polizei melden, aber was sollen die schon machen?
Strafen bezahlen kann der Ärmste ja nicht, und ein paar Tage Knast dann und
wann wird er als angenehme Erfahrung locker weg stecken.

> An wen kann ich mich wenden?
> Die Hausverwaltung weiß über den Zustand bescheid, will/kann aber nichts
> tun, zumal die Parkbank auf stätdischem Grund steht.

Letztlich kann Dir niemand helfen, denn den Druck auf diese Szene, den
manche Städte in den Fußgängerzonen ausüben, den kannst Du selbst nicht auf
legale Weise erzeugen, und die Stadt wird das in einem vom Zentrum weit
entfernten Stadtteil auch kaum machen.

Mit anderen hier genannten Vorschläge wie "Nassspritzen" o.ä. machst Du
Dich eventuell selbst strafbar, ganz davon abgesehen verletzt das unbedingt
auch die Menschenwürde, deren Achtung auch diesen Menschen zusteht.

Eventuell ist der Ärmste im halbwegs nüchternen Zustand noch einem
vernünftigen Gespräch zugänglich - ausprobieren würde ich es auf jeden
Fall. Dabei würde ich - möglichst mit mehreren anderen Anwohnern zusammen -
ihm im scharfen Ton anbieten, dass er weiterhin hier bleiben kann, wenn er
sich benimmt. Wichtig ist dabei, nicht nur Forderungen zu stellen ("Hau ab
...") und zu drohen ("... sonst gibts Senge"), sondern ihm auch echte
Angebote zu machen, die ihm einen Raum zum Leben geben. Und wenn Ihr
zusammen legt und ihm mal ein paar Euro zusteckt, dann könnte Ihr ihn
vielleicht ja auch mal beauftragen, den Kinderspielplatz zu reinigen, die
Hecke zu schneiden usw. - damit trickst ihr ihn aus, denn dadurch wird der
öffentliche Raum bei Euch auch "sein" Raum, den er mit schützen will.

Tom Berger

--
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Zunehmende =?ISO-8859-15?Belästigung durch "Alkoholike =?ISO-8859-15?r-Treffen"

napisane przez Heiner Rosbacher 2005-10-17 10:02:35

Holger Pollmann wrote:

> Nein. Aber da Rumsitzen und erzählen darf er, und solange er nicht fies
> rumpöbelt, darf er entgegen dem, was die Polizei so verzapft, auch for
> dem Supermarkt bzw. in Nähe des Restaurants rumhängen.
>
>>An wen kann ich mich wenden?
>
> Die Polizei dürfte deine Anlaufstelle sein.

in einigen Gegenden ist das Ordnungsamt die bessere, weil effektivere
und kompetentere Station. Im Zweifel an beide Seiten wenden.

Heiner

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