Lärm im Wohngebiet nach Wegfall der LärmVO
Hallo Experten,
woraus kann man in Hessen derzeit eigentlich die Sonntagsruhe ableiten,
da die LärmVO ja aufgehoben wurde?
Hintergrund: in einem reinen Wohngebiet vermietet eine Privatperson ihr
Haus (das sie selbst nicht bewohnt) regelmäßig an größere
Gesellschaften, die dort Feierlichkeiten durchführen. Lärm ist vor
allem
am Wochenende, auch Sonntags, auch in der Mittagszeit, auch nach 22:00
Uhr. Ein relevant störendes Ausmaß sollte mal als gegeben angesehen
werden.
Ein Randproblem ist dabei natürlich, dass der Vermieter selbst die Ruhe
natürlich nicht stört, sondern immer nur seine (jeweils
unterschiedlichen) Mieter.
Frage ist daher, auf Basis welcher Normen man hier ansetzen könnte.
Gibts da evtl. auch was im Baurecht?
Grüße
Heiner
Lärm im Wohngebiet nach Wegfall der LärmVO
Lärm im Wohngebiet nach Wegfall der LärmVO
Heiner Rosbacher schrieb:
> woraus kann man in Hessen derzeit eigentlich die Sonntagsruhe
> ableiten, da die LärmVO ja aufgehoben wurde?
Aus allgemeinen polizeirechtlichen Erwägungen, würde ich sagen.
> Frage ist daher, auf Basis welcher Normen man hier ansetzen könnte.
> Gibts da evtl. auch was im Baurecht?
Nicht, daß ich wüßte.
--
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"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni
Riefenstahl. Der
Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003