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Lärm im Wohngebiet nach Wegfall der LärmVO

napisane przez Heiner Rosbacher 2005-11-01 10:03:28

Hallo Experten,

woraus kann man in Hessen derzeit eigentlich die Sonntagsruhe ableiten,
da die LärmVO ja aufgehoben wurde?

Hintergrund: in einem reinen Wohngebiet vermietet eine Privatperson ihr
Haus (das sie selbst nicht bewohnt) regelmäßig an größere
Gesellschaften, die dort Feierlichkeiten durchführen. Lärm ist vor allem
am Wochenende, auch Sonntags, auch in der Mittagszeit, auch nach 22:00
Uhr. Ein relevant störendes Ausmaß sollte mal als gegeben angesehen werden.

Ein Randproblem ist dabei natürlich, dass der Vermieter selbst die Ruhe
natürlich nicht stört, sondern immer nur seine (jeweils
unterschiedlichen) Mieter.

Frage ist daher, auf Basis welcher Normen man hier ansetzen könnte.
Gibts da evtl. auch was im Baurecht?

Grüße

Heiner

Lärm im Wohngebiet nach Wegfall der LärmVO

Autor: Rechtsanwalter 2005-11-01 09:33:40


Lärm im Wohngebiet nach Wegfall der LärmVO

napisane przez Holger Pollmann 2005-11-01 09:33:40

Heiner Rosbacher schrieb:

> woraus kann man in Hessen derzeit eigentlich die Sonntagsruhe
> ableiten, da die LärmVO ja aufgehoben wurde?

Aus allgemeinen polizeirechtlichen Erwägungen, würde ich sagen.

> Frage ist daher, auf Basis welcher Normen man hier ansetzen könnte.
> Gibts da evtl. auch was im Baurecht?

Nicht, daß ich wüßte.

--
( ROT-13 if you want to email me directly: uvuc@ervzjrexre.qr )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl. Der
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02.10.2003