Re: Krankenkassennachzahlungsfordeung an Student
Ralph Eisermann schrieb:
>
> Wenn Du dann nix gemacht h
Re: Krankenkassennachzahlungsfordeung an Student
Re: Krankenkassennachzahlungsfordeung an Student
Erwin Denzler
> An derselben Uni studiert jetzt meine Tochter, und die mu
Re: Krankenkassennachzahlungsfordeung an Student
Erwin Denzler wrote:
> Martin Werner schrieb:
>
>>
>> Ich bin 28 Jahre und Student. Bis vor kurzem ging ich noch davon aus
>> über den Elternteil familienversichert zu sein.
>
>
> Wie kamst du auf diese Idee? Laut Gesetz endet die Familienversicherung
> für Studenten mit 25. Es wäre zwar kundenfreundlich, wenn die
Kasse an
> diesen Termin erinnert, aber eine gesetzliche Verpflichtung
wüßte ich
> nicht. Es sagt dir auch niemand automatisch am 14. Geburtstag, daß
du
> jetzt strafmündig bist. Gesetzliche Altersgrenzen muß man
selbst beachten.
>
Vielleicht habe ich das etwas mißverständlich formuliert. Bis vor
unten geschildertem Fall, hatte ich nicht annäherd Ahnung über die
Versicherungsproblematik. Bin halt kein Jurist und kann IMHO auch nicht
alle SGB durchforsten (die mir auch jetzt erst bekannt sind), um meine
Pflichten ausfindig zu machen.
>> Als ich eine Arbeit auf Geringverdienerbasis anfing, hieß es
dann von
>> Seiten der Krankenkasse gegenüber dem Arbeitgeber, ich sei nicht
bei
>> ihnen versichtert. Ich wurde nicht benachritigt
>
>
> Hast du denn gefragt? Hat die Kasse jemals ausdrücklich mitgeteilt,
daß
> du noch versichert wärst?
>
Nein.
>> und die wenigen Male, die ich nach der Familienversicherungszeit beim
>> Artz war, wurden übernommen.
>
>
> Nein, du hast vermutlich die Versichertenkarte unberechtigt benutzt. Die
> Kasse merkt das aber nicht automatisch, weil Ärzte die Leistungen
nicht
> einzeln mit der jeweiligen Kasse abrechnen.
>
Ich bin wie gesagt kein Jurist, aber das sehe ich anders. Krankenkassen
führen Konten über jeden (Mit-)Versicherten. Also sollte es
möglich
sein, Karten von nicht mehr Versicherten für ungültig zu deklarieren.
In dem Zusammenhang wäre es auch einfachst Studenten (oder auch andere
Familienversicherte) zu benachrichtigen. Beide Möglichkeiten sind
in zwei Datenbankabfragen leichtesten Strickmusters zu erreichen.
>> Nun meint die Krankenversicherung, um eine rückwirkend
lückenlose
>> Versicherungszeit zu gewähren, müsse ich einen mittleren
vierstelligen
>> Betrag zahlen. Ich hab das Geld nicht.
>
>
> Falls du wegen Wegfall der Familienversicherung unter die studentische
> Versicherungspflicht gefallen warst, hättest du dich am 25.
Geburtstag
> unaufgefordert an die Kasse wenden müssen und natürlich seitdem
Beiträge
> zahlen.
Nein. Wahrscheinlich liegt der Knackpunkt in der Annahme der
Krankenkasse, ich hätte mich über eine andere Krankenkasse versichern
können; unbeachtet späterer Bewegungen auf meinem
(Versicherten-)Konto.
>
> E.D.
>
Dank und Gruß
Martin
Re: Krankenkassennachzahlungsfordeung an Student
Ralph Eisermann wrote:
> "Martin Werner" schrieb im
Newsbeitrag
> news:bdf9or$rkq$04$1@news.t-online.com...
>
>>Hallo,
>>
>>Ich bin 28 Jahre und Student. Bis vor kurzem ging ich noch davon aus
>>über den Elternteil familienversichert zu sein. Als ich eine
Arbeit auf
>>Geringverdienerbasis anfing, hieß es dann von Seiten der
Krankenkasse
>>gegenüber dem Arbeitgeber, ich sei nicht bei ihnen versichtert.
Ich
>>wurde nicht benachritigt und die wenigen Male, die ich nach der
>>Familienversicherungszeit beim Artz war, wurden übernommen.
>
>
> Geh zur Sozial/Rechtsberatung der Uni.
Das ist ein wirklich guter Vorschlag.
> Sozialrecht ist keine so einfache Materie, und hier scheint mir einiges
> schiefgelaufen zu sein.
> Vielleicht wurdest Du einfach "vergessen".
> Normalerweise hätte man Dir mitgeteilt, daß Du nicht mehr
versichert bist,
> wegen überschreitung der Altersfrist, Du wärst aber
angehört worden
> ob es Gründe gibt die eine Weiterversicherung rechtfertigen.
> Wenn Du dann nix gemacht hättest, hätte Dich die Uni
rausschmeissen
> müssen mangels Krankenversicherung.
> Die KV hätte Dich dann aufgefordert, die Versichertenkarte
zurückzugeben.
Danke und Gruß
Martin
Re: Krankenkassennachzahlungsfordeung an Student
Jens Müller wrote:
> "Marco Gietz" writes:
>
>
>>dass sie eine Mitteilung der Krankenkasse bekommen hättem,
>
>
> Wo ist diese Datenübermittlung eigentlich geregelt?
Würde mich auch interessieren.
Grüße
Martin
Re: Krankenkassennachzahlungsfordeung an Student
Erwin Denzler wrote:
> Ralph Eisermann schrieb:
>
>>
>> Wenn Du dann nix gemacht hättest, hätte Dich die Uni
rausschmeissen
>> müssen mangels Krankenversicherung.
>
>
> Ja, das wäre vielleicht ein Ansatzpunkt. In § 254 SGB V steht
immer noch:
>
> "Weist ein als Student zu Versichernder die Erfüllung der ihm
gegenüber
> der Krankenkasse auf Grund dieses Gesetzbuchs auferlegten
> Verpflichtungen nicht nach, verweigert die Hochschule die Einschreibung
> oder die Annahme der Rückmeldung."
Danke für den Hinweis.
[Schnitt]
Gruß
Martin
Re: Krankenkassennachzahlungsfordeung an Student
"Kurt Guenter" schrieb:
>> Da es sich nur um zwei Besuche handelt, stellt sich für
>> mich die Frage, ob ich nicht das Recht auf Begleichung der
>> angefallenen Kosten habe?
> "Liebe Autoversicherung, da ich letztes Jahr keinen Schaden
verursacht
> habe, erstattet mir bitte meine Beiträge"
>
> SOOO funktioniert die Solidargemeinschaft sicherlich nicht!
In der Tat.
Sie funktioniert aber auch nicht so, daß die KK stillschweigend eine
Person versichert, ohne einen Vertrag vereinbart zu haben, um dann
hinterher die Beiträge einzufordern.
Person X hatte im angegebenen Zeitraum keine Krankenversicherung (da
Person X ab einem best. Zeitpunkt nicht mehr in der Familienversicherung
mitversichert war. Schließlich haben Verträge eine gewisse
Gültigkeit,
und der Vertrag ist ja wohl eindeutig.
Wenn er Arztbesuche tätigte, ohne versichert gewesen zu sein, die KK
jedoch zahlt, ist der KK natürlich ein Schaden entstanden. Der hätte
jedoch teilweise verhindert werden können, wenn sie nach dem Eingang der
Abrechnung ihre Daten überprüft. Ein vorsätzliches Erschleichen
von
Leistungen kann ja wohl kaum der Fall sein. Vielmehr nimmt die
Versicherung wohl fahrlässig einen Schaden in Kauf, indem sie die
Versicherungskarten, die nicht mehr hätten benutzt werden dürfen,
nicht
zurückforderte, so wie es üblich ist.
Warum also nicht für den Schaden geradestehen und die Kosten
übernehmen?
Der entstandene Schaden sind die Arzt- und Verwaltungskosten, aber nicht
mehr. Der OP hatte nie direkt einen eigenen Vertrag mit der KK (sondern
seine Eltern), und ich sehe keinen Grund, wieso die KK nun vom OP
nachträglich KK-Beiträge fordern könnte.
"Lieber Zeitungsleser, da es unsere Zeitung nur als Jahresabonnement
gibt, und ihnen fälschlicherweise einige Zeit nach Ablauf Ihres letzten
Abonnements ein weiteres Exemplar zugestellt wurde, bitten wir sie,
rückwirkend die fehlenden Jahresbeiträge zu begleichen."
Viele Grüße,
Andreas
Re: Krankenkassennachzahlungsfordeung an Student
Ozan Ayyüce schrieb:
>Was er meint ist die Erstattung der Arztkosten seinerseits.
das ändert nix daran, dass er die Leistung "immer versichert zu
sein"
in Anspruch genommen hat. Und schon das ist kostenpflichtig im Sinne
der Solidargemeinschaft.