Doppelte Staatsbürgerschaft Österreich Deutschland
Hallo,
meine Mutter ist Österreicherin, mein Vater ist Deutscher, beide sind
verheiratet. Ich bin 29 Jahre, in Deutschland geboren und habe seit Geburt
die deutsche Staatsbürgerschaft. 1986, als ich noch minderjährig war,
hat
meine Mutter für mich auch die österreichische
Staatangehörigkeit beantragt
und wohl auch bekommen, ich hatte allerdings nie einen Pass. Jetzt habe ich
mal im deutschen Staatsbürgerschaftsgesetz gelesen und dort steht, dass
man
bei Erwerb einer fremden Staatsbürgerschaft die deutsche
Staatsangehörigkeit
verliert, wenn man nicht bis zum 23. Lebensjahr erklärt, dass man die
andere
abgelegt hat. Meine Mutter sagt allerdings, es hätte damals (1986) eine
Sonderregelung gegeben, nach der man beide Staatsbürgerschaften, die
deutsche und die österreichische, haben könne. Ich habe immer in
Deutschland
gelebt und mir liegt nicht viel an der österreichischen
Staatsbürgerschaft.
Ist es dennoch möglich, beide Staatsangehörigkeiten zu haben oder
muss ich
mich für eine entscheiden bzw. hätte ich mich schon für eine
entscheiden
müssen?
Viele Grüße,
Seb
Doppelte Staatsbürgerschaft Österreich Deutschland
Doppelte Staatsbürgerschaft Österreich Deutschland
Hallo!
"Sebastian" schrieb:
>meine Mutter ist Österreicherin, mein Vater ist Deutscher, beide sind
>verheiratet. Ich bin 29 Jahre, in Deutschland geboren und habe seit Geburt
>die deutsche Staatsbürgerschaft. 1986, als ich noch minderjährig
war, hat
>meine Mutter für mich auch die österreichische
Staatangehörigkeit beantragt
>und wohl auch bekommen, ich hatte allerdings nie einen Pass.
Die österreichische Staatsbürgerschaft erhält man durch
Abstammung von
seinem österreichischen Elternteil mit der Geburt.
Für die Abstammung von der Mutter gilt dies aber erst für Kinder die
nach dem 1. September 1983 geboren sind.
Dies hätte keine Auswirkungen auf eine eventuell ebenfalls durch
Abstammung erworbene deutsche Staatsangehörigkeit.
Deine Mutter hat aber anscheinend nach der Geburt die österreichische
Staatsangehörigkeit für dich beantragt.
Mit dem Erwerb einer anderen Staatsangehörigkeit auf eigenen Antrag
geht die deutsche Staatsangehörigkeit normalerweise verloren. Da deine
Eltern bzw. deine Mutter den Antrag stellte, hätte es der Zustimmung
des Vormundschaftsgerichtes bedarft, damit die deutsche
Staatsangehörigkeit verloren gegangen wäre.
>Jetzt habe ich
>mal im deutschen Staatsbürgerschaftsgesetz gelesen und dort steht,
dass man
>bei Erwerb einer fremden Staatsbürgerschaft die deutsche
Staatsangehörigkeit
>verliert, wenn man nicht bis zum 23. Lebensjahr erklärt, dass man die
andere
>abgelegt hat.
Diese Wahlpflicht gibt es nur bei Erwerb der deutschen
Staatsangehörigkeit durch Geburt im Inland, wenn beide Elternteile
Ausländer sind und weitere Bedingungen erfüllt sind.
>Meine Mutter sagt allerdings, es hätte damals (1986) eine
>Sonderregelung gegeben, nach der man beide Staatsbürgerschaften, die
>deutsche und die österreichische, haben könne. Ich habe immer in
Deutschland
>gelebt und mir liegt nicht viel an der österreichischen
Staatsbürgerschaft.
>Ist es dennoch möglich, beide Staatsangehörigkeiten zu haben oder
muss ich
>mich für eine entscheiden bzw. hätte ich mich schon für eine
entscheiden
>müssen?
Sicherheit bringt nur die Beantragung eines
Staatsangehörigkeitsausweises (für die deutsche
Staatsangehörigkeit) .
Er ist der einzige offizielle Nachweis der deutschen
Staatsangehörigkeit. Stell dich aber auf viele Papierkram ein. Ich
durfte Geburtsurkunden bis in 19. Jahrhundert zurück einreichen, um
meine deutsche Abstammung seit Einführung des
Staatsangehörigkeitsgesetzes nachzuweisen.
Analog dazu gibt es in Österreich den Staatsbürgerschaftsnachweis.
>Viele Grüße,
>
>Seb
Grüße
Martin
Doppelte Staatsbürgerschaft Österreich Deutschland
Hallo!
"Sebastian" schrieb:
>meine Mutter ist Österreicherin, mein Vater ist Deutscher, beide sind
>verheiratet. Ich bin 29 Jahre, in Deutschland geboren und habe seit Geburt
>die deutsche Staatsbürgerschaft. 1986, als ich noch minderjährig
war, hat
>meine Mutter für mich auch die österreichische
Staatangehörigkeit beantragt
>und wohl auch bekommen, ich hatte allerdings nie einen Pass.
Die österreichische Staatsbürgerschaft erhält man durch
Abstammung von
seinem österreichischen Elternteil mit der Geburt.
Für die Abstammung von der Mutter gilt dies aber erst für Kinder die
nach dem 1. September 1983 geboren sind.
Dies hätte keine Auswirkungen auf eine eventuell ebenfalls durch
Abstammung erworbene deutsche Staatsangehörigkeit.
Deine Mutter hat aber anscheinend nach der Geburt die österreichische
Staatsangehörigkeit für dich beantragt.
Mit dem Erwerb einer anderen Staatsangehörigkeit auf eigenen Antrag
geht die deutsche Staatsangehörigkeit normalerweise verloren. Da deine
Eltern bzw. deine Mutter den Antrag stellte, hätte es der Zustimmung
des Vormundschaftsgerichtes bedarft, damit die deutsche
Staatsangehörigkeit verloren gegangen wäre.
>Jetzt habe ich
>mal im deutschen Staatsbürgerschaftsgesetz gelesen und dort steht,
dass man
>bei Erwerb einer fremden Staatsbürgerschaft die deutsche
Staatsangehörigkeit
>verliert, wenn man nicht bis zum 23. Lebensjahr erklärt, dass man die
andere
>abgelegt hat.
Diese Wahlpflicht gibt es nur bei Erwerb der deutschen
Staatsangehörigkeit durch Geburt im Inland, wenn beide Elternteile
Ausländer sind und weitere Bedingungen erfüllt sind.
>Meine Mutter sagt allerdings, es hätte damals (1986) eine
>Sonderregelung gegeben, nach der man beide Staatsbürgerschaften, die
>deutsche und die österreichische, haben könne. Ich habe immer in
Deutschland
>gelebt und mir liegt nicht viel an der österreichischen
Staatsbürgerschaft.
>Ist es dennoch möglich, beide Staatsangehörigkeiten zu haben oder
muss ich
>mich für eine entscheiden bzw. hätte ich mich schon für eine
entscheiden
>müssen?
Sicherheit bringt nur die Beantragung eines
Staatsangehörigkeitsausweises (für die deutsche
Staatsangehörigkeit).
Er ist der einzige offizielle Nachweis der deutschen
Staatsangehörigkeit. Stell dich aber auf viel Papierkram ein. Ich
durfte Geburtsurkunden bis ins 19. Jahrhundert zurück einreichen, um
meine deutsche Abstammung seit Einführung des
Staatsangehörigkeitsgesetzes nachzuweisen.
Analog dazu gibt es in Österreich den Staatsbürgerschaftsnachweis.
>Viele Grüße,
>
>Seb
Grüße
Martin
Doppelte Staatsbürgerschaft Österreich Deutschland
Sebastian schrieb:
> deutsche und die österreichische, haben könne. Ich habe immer in
Deutschland
> gelebt und mir liegt nicht viel an der österreichischen
Staatsbürgerschaft.
Antwort weiß ich keine, aber eine Frage aus Interesse: welchen Vorteil
hätte es für Dich, die deutsche anstelle der österreichischen
Staatsbürgerschaft zu haben? Mir fällt da spontan nur das Wahlrecht
zum
Bundestag und zum jeweiligen Landtag ein. Ein Vorteil könnte sein,
daß
Österreicher in Deutschland nicht wehrpflichtig sind. Inwieweit in
Deutschland lebende Österreicher allerdings beim dortigen Bundesheer
dennoch wehrpflichtig sind, weiß ich nicht. Auch falls sie es sein
sollten, müssen sie immerhin nicht mit NATO-Einsätzen rechnen, falls
mal
wieder New York angegriffen wird.
E.D.
Doppelte Staatsbürgerschaft Österreich Deutschland
Erwin Denzler schrieb:
> Antwort weiß ich keine, aber eine Frage aus Interesse: welchen
Vorteil
> hätte es für Dich, die deutsche anstelle der
österreichischen
> Staatsbürgerschaft zu haben?
Eine weit bessere Vertretung als Steuerzahler durch die
österreichischen Politiker. Das würde mir schon reichen.
Gruß Conny
Doppelte Staatsbürgerschaft Österreich Deutschland
Hi
Erwin Denzler schrieb:
> =
> Sebastian schrieb:
[...]
>
Doppelte Staatsbürgerschaft Österreich Deutschland
Hallo Martin,
danke Dir herzlich für die ausführliche Darstellung. Wenn ich Dich
richtig
verstanden habe, habe ich also (zu meiner Erleichterung) nach wie vor die
deutsche Staatsangehörigkeit da meine Mutter zwar eine andere
Staatsangehörigkeit für mich beantragt hat, aber ohne ein
Vormundschaftsgericht zu befragen und ich dadurch die deutsche
Staatsangehörigkeit behalte und ich mich auch nicht bis zum 23. Lebensjahr
entscheiden musste, da ich die deutsche Staatsangehörigkeit per Geburt
besitze und nicht beantragt habe.
Wo kann ich denn den deutschen Staatsangehörigkeitsnachweis beantragen?
Und
wird bei der Beantragung nicht auch gefragt, ob ich noch andere
Staatsangehörigkeiten besitze? Wenn ja, hat meine österreichische
Staatsbürgerschaft Konsequenzen?
Viele Grüße,
Seb
Doppelte Staatsbürgerschaft Österreich Deutschland
> Eine weit bessere Vertretung als Steuerzahler durch die
österreichischen
> Politiker. Das würde mir schon reichen.
Da ich in Deutschland lebe und deswegen in Deutschland Steuern zahle,
würde
mir die österreichische Staatsbürgerschaft für die Vertretung
als
Steuerzahler nicht viel bringen. Meinen Wehrdienst habe ich eh schon in
Deutschland abgeleistet.
Da ich die österreichische Staatsbürgerschaft nach dem Antrag meiner
Mutter
hatte, habe ich mir nie Gedanken darüber gemacht. Als ich jetzt aber
zufällig durch das deutsche Staatsangehörigkeitsgesetz stöberte,
wurde ich
stutzig. Da ich nicht besonders an der österreichischen
Staatsbürgerschaft
hänge, würde ich deswegen nicht meine deutsche verlieren wollen.
Grüße,
Seb