Berechnung Kindergartengebühren (überarbeitet9
Hallo Profis,
ich habe da ein kleines Problem mit unserer Gemeinde. Die sind anderer
Meinung als ich, und ich hätte da gerne eure Meinung gehört.
Vielleicht gibt
es da ja Urteile.
Die Kindergartengebühren werden ja Einkommensabhängig erhoben. Ist
klar, ist
auch rechtmäßig, soviel habe ich beim Googeln gefunden.
Nun geht es um die Berechnung. Hier die Fragen:
1- Was wird für die Berechnung zugrundegelegt. Laut Auskunft unserer
Gemeinde nur das positive Einkommen, Sonderausgaben können laut deren
Auskunft nicht abgezogen werden. Stimmt das?
2- Ich habe laut Steuererklärung Einkünfte aus selbstständiger
Tätigkeit
aus 3 Firmenbeteiligungen. Hier mal mit ein paar fiktiven Zahlen zur
Verdeutlichung.
Beteiligung 1 10000.- Gewinn
Beteiligung 2 3000.- Verlust
Beteiligung 3 2500.- Verlust
In meiner Einkommenserklärung geht die Diefferenz von 4500.- Gewinn mit in
die Berechnung der Steuer ein. Ist klar, eine Einkommensart Gewinne mit
Verlusten ausgeglichen.
Die Gemeinde argumentiert nun anders. Sie sagt, die 10000.- Gewinn werden
bei der Berechnung der Kindergartengebühren herangezogen, die 5500.-
Verlust
können aber nicht abgezogen werden.
Wenn es verschiedene Einkommensarten währen, z.B. Vermietung Verpachtung
mit
Kapitalerträgen, dann würde ich es ja noch verstehen. Aber das bei
einer
Einkommensart Gewinn und Verlust nicht ausgeglichen werden dürfen leuchtet
mir nicht ein.
Wer hat damit Erfahrungen und kann mir weiterhelfen.
Grüße und Danke
Peter
Berechnung Kindergartengebühren (überarbeitet9
Berechnung Kindergartengebühren (überarbeitet9
Hallo Peter,
als Kindergeld noch nach Sozialrecht einkommensabhängig gezahlt wurde,
war für die Höhe des Kindergeldes die Summe der positiven
Einkünfte
maßgebend.
Die Argumentation ging damals etwa dahin, dass man bei Sozialleistungen
(und dazu gehört ja auch die Subvention des Kindergartenbeitrages durch
die Gemeinde) von dem Empfänger erwarten kann, dass er Verlustquellen
beseitigt oder halt auf die Sozialleistungen (teilweise) verzichtet.
Klaus
Berechnung Kindergartengebühren (überarbeitet9
Peter Koch schrieb:
> Die Kindergartengebühren werden ja Einkommensabhängig erhoben.
Ist klar, ist
> auch rechtmäßig, soviel habe ich beim Googeln gefunden.
So klar ist das nicht. Das Landesrecht kann nach Einkommen staffeln, es
ist aber nicht gesagt, daß alle 16 Länder das auch so getan haben
(§ 90
Abs. 1 SGB VIII). Nur falls dies zutrifft kann die Gemneinde das machen,
und dann nach den im Landesrecht genannten Vorgaben.
Also guck einfach mal nach, was im Kindertagesstättengesetz deines
Landes und den dazu erlassenen Rechtsverordnungen steht. Es wäre etwas
aufwendig, hier nun 16 verschiedene Varianten durchzugehen.
E.D.