Ende der Gemeinsamkeit!
Hallo NG!
Unsere 3-jährige kinderlose Ehe ist am Ende.
Meine Frau hat zum 1.10.2003 eine eigene Wohnung angemietet.
Wir sind uns bislang einig die Anwälte nicht reich zu machen
und die Trennung einvernehmlich zu gestalten.
Die Frage ist nunmehr, welche Reglungen können / sollten
sinnvoller Weise vor dem Gang zum Anwalt geschlossen
werden um den Streitwert niedrig zu halten?
Ich denke hierbei an Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen.
Müssen diese beim Anwalt bzw. Notar beurkundet werden?
Inwiefern finden diese Vereinbarungen bei Gericht Berücksichtigung?
Gibt es gute Sites, die sich mit der Problematik beschäftigen?
Thx in advance.
Real Name
(Ich bitte um Verständnis!)
Ende der Gemeinsamkeit!
Ende der Gemeinsamkeit!
Jimmy wrote:
> Hallo NG!
>
> Unsere 3-jährige kinderlose Ehe ist am Ende.
> Meine Frau hat zum 1.10.2003 eine eigene Wohnung angemietet.
>
> Wir sind uns bislang einig die Anwälte nicht reich zu machen
> und die Trennung einvernehmlich zu gestalten.
Ich habs damals so gemacht, dass ich und meine Ex beim Notar waren, den
Ehestand von Zugewinngemeinschaft auf Gütertrennung geändert haben
und
gegenseitigen Unterhaltsverzicht auch in Notlagen erklärt haben. Für
die
Scheidung haben wir uns eine Anwältin und deren Kosten geteilt (formal war
es die Anwältin meiner Ex) - und der ganze Spass war preiswerter als die
Hochzeit. ;-)
ciao
volker
--
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