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Re: Nachnahme verweigert

napisane przez Karsten Huppert 2003-07-03 09:32:58

Salü,

denis moeller schrieb:

> Ein Internetshop-Betreiber verkauft Kopierpapier. Er erhält eine
> Bestellung von Manfred Mustermann, der seine Ware per Nachnahme
> zugesendet haben möchte. Die Annahme der Sendung wird jedoch
> verweigert.

Die Annahmeverweigerung könnte man sicher als Rücksendung i.S.v.
§ 355 I S.2 BGB auslegen.

> Der Verkäufer ist klar im Recht, den zustandegekommenen
> Vertrag von beiden Seiten erfüllt zu bekommen.

Wenn der Käufer nun allerdings von seinem Widerrufsrecht Gebrauch
gemacht hat, ...

> Nur die Probelmatik stellt sich durch das Internet doch erschwert
> dar: wenn ein lustiger Typ z.B. meinte, Manfreds Name und Adresse
> als Käufer angeben zu müssen ohne das dieser von seinem Glück weiß.
>
> Muss der Verkäufer nachweisen, dass der vermeintliche Käufer
> wirklich derjenige ist?

Möchte der Verkäufer seinen Anspruch gerichtlich geltend machen, muß
er auch beweisen, daß er diesen Anspruch hat, ...

> Wie?

... welche Beweise er dazu vorlegt, bleibt ihm überlassen. JSA 1.2[1].

> Welche Chancen hat in so einem Fall der
> Verkäufer, zumindest seine sinnlos bezahlten Portokosten - und bei
> Maßanfertigungen auch diese Kosten - zurückzubekommen?

Sofern er beweisen kann, wer die Bestellung abgegeben hat, wohl gute.

(Wenns eine Maßanfertigung ist, ist es natürlich Essig mit dem oben
erwähnten Widerrufsrecht (§ 312d IV Nr. 1 BGB).)

Karsten

[1] <http://www.dominik-boecker.de/dsrm/jsa.html>;
--
Die Auktionen-FAQ: || They that can give up essential liberty
<http://www.auktionen-faq.de/>; || to obtain a little temporary safety
Die Werbesongliste: || deserve neither liberty nor safety.
<http://www.werbesongliste.de/>; || Benjamin Franklin, 1759

Re: Nachnahme verweigert

Autor: Rechtsanwalter 2003-07-03 10:05:33


Re: Nachnahme verweigert

napisane przez denis moeller 2003-07-03 10:05:33

Bastian Völker wrote:

>> Muss der Verkäufer nachweisen, dass der vermeintliche Käufer
>> wirklich derjenige ist?
>
> Selbstverständlich!
>
>> Wie?
>
> Wie auch immer das gelingen mag. Wenn der Vertrag übers Netz
> geschlossen wurde, siehts nicht besonders gut aus, da man selten
> mehr hat als den e-mail-Verkehr. Und e-mails beweisen leider nicht
> besonders viel.

Die Frage ist ja auch, inwiefern sowas überhaupt anerkannt wird.
eMails kann jeder im Namen eines anderen schreiben. Und wenn es hart
auf hart kommt, deutet selbst eine IP zu dem Zeitpunkt der
Bestellung ja nicht zwingend auf genau eine Person hin. Sondern
höchstens auf einen Telefonanschluss. Kann man dann den
Anschlussbesitzer pauschal als Ansprechpartner für seine Ansprüche
machen?

DANN wäre es ja möglich, dass man als Verkäufer im Adressformular
die Telefonnummer verlangt und dann per Telefon die Bestellung
verifiziert...


>> Welche Chancen hat in so einem Fall der
>> Verkäufer, zumindest seine sinnlos bezahlten Portokosten - und
>> bei Maßanfertigungen auch diese Kosten - zurückzubekommen?
>
> Finde den, der sich den "Scherz" erlaubt hat.

Das gleiche kann man ja prinzipiell mit jeder Otto-Bestellung
machen: Bestellzettel ausfüllen, Nachbars Adresse eintragen,
Unterschrift faken und ab in den Briefkasten...

--
http://www.praktikum-php.de

Re: Nachnahme verweigert

napisane przez denis moeller 2003-07-03 10:09:09

Karsten Huppert wrote:

>> Ein Internetshop-Betreiber verkauft Kopierpapier. Er erhält eine
>> Bestellung von Manfred Mustermann, der seine Ware per Nachnahme
>> zugesendet haben möchte. Die Annahme der Sendung wird jedoch
>> verweigert.
>
> Die Annahmeverweigerung könnte man sicher als Rücksendung i.S.v.
> § 355 I S.2 BGB auslegen.

Vermutung oder gibt es dahingehend Entscheidungen?


> Sofern er beweisen kann, wer die Bestellung abgegeben hat, wohl
> gute.

Eben - wie aufgezeigt hat der Verkäufer also per Internet und selbst
per Post keine brauchbaren Beweise in der Hand, da jede Bestellung
sehr einfach auch gefaked sein kann. :-(


--
http://www.praktikum-php.de

Re: Nachnahme verweigert

napisane przez Karsten Huppert 2003-07-03 10:58:33

Salü,

denis moeller schrieb:

>>> Ein Internetshop-Betreiber verkauft Kopierpapier. Er erhält eine
>>> Bestellung von Manfred Mustermann, der seine Ware per Nachnahme
>>> zugesendet haben möchte. Die Annahme der Sendung wird jedoch
>>> verweigert.
>>
>> Die Annahmeverweigerung könnte man sicher als Rücksendung i.S.v.
>> § 355 I S.2 BGB auslegen.
>
> Vermutung oder gibt es dahingehend Entscheidungen?

Bei verweigerter Annahme wird die Sache an den Absender zurückgesandt
-> eine Rücksendung.

>> Sofern er beweisen kann, wer die Bestellung abgegeben hat, wohl
>> gute.
>
> Eben - wie aufgezeigt hat der Verkäufer also per Internet und selbst
> per Post keine brauchbaren Beweise in der Hand, da jede Bestellung
> sehr einfach auch gefaked sein kann. :-(

Also, es gibt schon verschiedene Möglichkeiten, die Identität des
Bestellers zu überprüfen:

- Man schreibt an die angegebene E-Mail-Adresse und bittet um
Rückanwort.
- Man sucht die Nummer des Kunden aus dem Telefonbuch heraus und ruft
an.
- Man schickt dem Kunden einen Brief und läßt ihn sich unterschrieben
zurückschicken.
- Man läßt sich vom Kunden den Personalausweis zufaxen.
- ...

An irgendeinem Punkt wird das Gericht davon ausgehen, daß der Beweis
erbracht ist. Wo dieser Punkt liegt, hängt vom Richter ab.

Aber wie Bastian schon schrieb: E-Mails gelten vor Gericht oft nicht
sehr viel.

Karsten
--
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Re: Nachnahme verweigert

napisane przez Frank Hucklenbroich 2003-07-03 13:09:36

On Thu, 3 Jul 2003 10:05:33 +0200, denis moeller wrote:


> Die Frage ist ja auch, inwiefern sowas überhaupt anerkannt wird.
> eMails kann jeder im Namen eines anderen schreiben. Und wenn es hart
> auf hart kommt, deutet selbst eine IP zu dem Zeitpunkt der
> Bestellung ja nicht zwingend auf genau eine Person hin. Sondern
> höchstens auf einen Telefonanschluss. Kann man dann den
> Anschlussbesitzer pauschal als Ansprechpartner für seine Ansprüche
> machen?
>
> DANN wäre es ja möglich, dass man als Verkäufer im Adressformular
> die Telefonnummer verlangt und dann per Telefon die Bestellung
> verifiziert...

Das wird bei größeren Bestellungen (z.B. Last Minute Reise buchen übers
Internet) ja auch genau so gemacht - man gibt eine Telefonnummer an und
wird dort zurückgerufen. Da kann der Verkäufer dann auch noch andere Dinge
abfragen, z.B. Kreditkartennummer o.ä.

Viele Grüße,

Frank

Re: Nachnahme verweigert

napisane przez Michael Neue 2003-07-03 13:48:36

=

> Bei verweigerter Annahme wird die Sache an den Absender zur

Re: Nachnahme verweigert

napisane przez Karsten Huppert 2003-07-03 14:31:13

Salü,

Michael Neue schrieb:

>> Bei verweigerter Annahme wird die Sache an den Absender zurückgesandt
>> -> eine Rücksendung.
>
> Könnte man nicht auch sagen, daß Herr Mustermann bei Annahmeverweigerung
> seinen Beitrag zum geschlossenen Kaufvertrag nicht eingehalten hat. Und
> zu einem Wiederruf gehört meiner Meinung nach, die Ware zunächst mal in
> Augenschein zu nehmen.

Soweit ich mich erinnere, meint der Palandt, daß man schon unmittelbar
nach Abgabe der Willenserklärung widerrufen kann - sogar schon vor dem
Vertragsschluß.

> Das Gesetz zielt doch darauf ab, das Problem der
> Überprüfung der Ware vor dem Kauf zu regeln.

Ja. Allerdings beschränkt sich das Gesetz eben nicht nur auf einen
Widerruf bei Nichtgefallen. Man darf grundsätzlich widerrufen, ohne
daß ein bestimmter Grund vorliegen muß.

Was hätte der Händler außerdem davon, wenn der Käufer es sich
inzwischen anders überlegt hat und das Paket trotzdem annehmen müßte?
Der Händler hätte dann zusätzlich noch die Rücksendekosten zu tragen
und müßte sich auch noch darum kümmern, dem Kunden den Nachnahmebetrag
wieder zurückzuerstatten.

Karsten
--
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Re: Nachnahme verweigert

napisane przez Holger Pollmann 2003-07-03 20:45:23

Karsten Huppert schrieb:

>> Das Gesetz zielt doch darauf ab, das Problem der Überprüfung der
>> Ware vor dem Kauf zu regeln.
>
> Ja. Allerdings beschränkt sich das Gesetz eben nicht nur auf einen
> Widerruf bei Nichtgefallen. Man darf grundsätzlich widerrufen,
> ohne daß ein bestimmter Grund vorliegen muß.

Richtig.

Allerdings ist ein Widerruf zumindest so etwas ähnliches wie eine WE. Ein
Schweigen als Widerruf auszulegen bedarf darum schon etwas mehr
Argumentation, denke ich.

--
( ROT-13 if you want to email me directly: uvuc@ervzjrexre.qr )
"Im Krieg trifft es immer die falschen - die Militärs nennen sowas
Schade. Sozusagen Kollateralschade." -- Thomas Pommer, n-tv
Nachschlag, 07.03.2003

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