Kosten EV und Hauptsacheverfahren
Hallo,
hab ja schonmal berichtet, dass gegen mich eine EV (Einstweilige
Verfügung) erwirkt wurde. Hat mich bis Dato schon knapp 1000 Euro
völlig zu Unrecht gekostet.
Wie sieht es denn aus wenn man ins Hauptsacheverfahren geht? Kommen
die Kosten zu den Kosten der EV? Oder müsste ich nur die Differenz
zwischen EV und Hauptsacheverfahren der Landeskasse bezahlen?
Anwalt 1:
Auf die Kosten des Hauptsacheverfahren werden Kosten der EV
angerechnet.
Anwalt 2:
EV und Hauptsacheverfahren sind getrennt und müssen beide getrennt
bezahlt werden.
Falls Anwalt 1 Recht haben sollte: wie lange kann ich bis zum
Hauptsacheverfahren warten?
gruss
Ingo
Kosten EV und Hauptsacheverfahren
Kosten EV und Hauptsacheverfahren
schrieb im Newsbeitrag
news:a649e5ee.0307030629.2e38d3bf@posting.google.com...
Was meinst du wieviele qualifizierte Antworten du ohne
Name und mit so ner Mailadresse bekommst?
> hab ja schonmal berichtet, dass gegen mich eine EV
> (Einstweilige Verfügung)
Und ich dachte das wäre ne Eidesstattliche Versicherung.
> erwirkt wurde. Hat mich bis Dato schon knapp 1000 Euro
> völlig zu Unrecht gekostet.
>
> Wie sieht es denn aus wenn man ins Hauptsacheverfahren geht?
Der Richter stellt das Unrecht fest und du musst nix zahlen.
Wo ist dein Problem?
Grüße - Uli -
Kosten EV und Hauptsacheverfahren
"Uli Fehr" wrote in message
news:...
> Was meinst du wieviele qualifizierte Antworten du ohne
> Name und mit so ner Mailadresse bekommst?
Tja, leider gibt es bei http://groups.google.de keine Möglichkeit den
Name zu ändern - oder ich finde den Menüpunkt nicht?
> > erwirkt wurde. Hat mich bis Dato schon knapp 1000 Euro
> > völlig zu Unrecht gekostet.
> >
> > Wie sieht es denn aus wenn man ins Hauptsacheverfahren geht?
>
> Der Richter stellt das Unrecht fest und du musst nix zahlen.
> Wo ist dein Problem?
Das Problem ist, dass ich lieber vom schlimmsten anzunehmenden Fall
ausgehe. Man kann halt nie im Voraus sagen wie das Gericht entscheiden
wird. Wenn ich da an den Fall mit den Biet-Tools für eBay denke:
Gericht im Fall a) zog Einstweilige Verfügung zurück und Gericht im
Fall b) bestätigte Einstweilige Verfügung.
Wie gesagt: bis jetzt bin ich 1000 Euro los. Werden die auf die Kosten
des Hauptsacheverfahren angerechnet oder muss ich Beides in voller
Höhe bezahlen?
gruss
Ingo
Kosten EV und Hauptsacheverfahren
baerchen210@hotmail.com schrieb:
> "Uli Fehr" wrote vollkommen zu recht
> > Was meinst du wieviele qualifizierte Antworten du ohne
> > Name und mit so ner Mailadresse bekommst?
>
> Tja, leider gibt es bei http://groups.google.de keine Möglichkeit den
> Name zu ändern - oder ich finde den Menüpunkt nicht?
Wat denn, und baerchen 210 hat sich da von selbst
eingestellt? *unglaub*
> > > erwirkt wurde. Hat mich bis Dato schon knapp 1000 Euro
> > > völlig zu Unrecht gekostet.
> > >
> > > Wie sieht es denn aus wenn man ins Hauptsacheverfahren geht?
> >
> > Der Richter stellt das Unrecht fest und du musst nix zahlen.
> > Wo ist dein Problem?
>
> Das Problem ist, dass ich lieber vom schlimmsten anzunehmenden Fall
> ausgehe.
Also Du verlierst auch das Hauptsacheverfahren in allen Instanzen.
Das ist der schlimmste anzunehmende Fall. Und was ist jetzt Deine
Frage?
> Wie gesagt: bis jetzt bin ich 1000 Euro los. Werden die auf die Kosten
> des Hauptsacheverfahren angerechnet oder muss ich Beides in voller
> Höhe bezahlen?
Nein, werden sie nicht. Anwalt 1 ist ahnungslos.
Zur Beantwortung Deiner Frage: wie lange muss ich denn auf
das Hauptsacheverfahren warten? sei Dir ein Blick in § 926 ZPO
empfohlen: das hast allein Du selbst in der Hand. Aber
das kann natürlich auch heißen, dass Du den GAU erst
herbeirufst. D. h. unter Deiner Prämisse des worst case
solltest Du von 926 logischerweise den Finger und
es beim verlorenen Verfügungsverfahren bewenden lassen.
--
Dr. Christian E. Naundorf alias CEN
"Go not to DE.SOC.RECHT.MISC for counsel,
for it is subtle and quick to anger."
(With apologies to Frodo, Gildor, and JRRT)