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Hallo!
Ist es für den Anbieter öffentlicher Verkehrsmittel
in irgendeiner Form bindend,wenn er mit "garantiertem Service, z.B. in
punkto Pünktlichkeit" wirbt?
Danke,
Petra
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Am Mon, 20 Feb 2006 19:01:05 +0000 (UTC) schrieb Petra Buschner:
> Ist es für den Anbieter öffentlicher Verkehrsmittel in
irgendeiner Form bindend,wenn er mit "garantiertem Service, z.B. in punkto
Pünktlichkeit" wirbt?
Kannst Du "pünktlich" juristisch wasserdicht definieren?
Vermutlich nicht.
- Auf die Minute
- nicht mehr als 5 Minuten zu spät
- 95% aller Züge nicht mehr als 3 Minuten zu spät
- Weniger als 1% mehr als 10 Minuten zu spät...
Würden die nun schreiben "Wir garantieren, daß unsere Bahnen
nie mehr als 3
Minuten zu spät kommen", dann könnte es bindend sein. Und genau
deshalb
werden die sowas nicht da hinschreiben ;-)
Grüße,
Frank
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Petra Buschner:
[Zeilenumbruch manuell repariert]
> Ist es für den Anbieter öffentlicher Verkehrsmittel
> in irgendeiner Form bindend,wenn er mit
> "garantiertem Service, z.B. in punkto Pünktlichkeit" wirbt?
Natürlich ist es bindend, daß er Dir Service garantiert.
Aber wo wilst Du in obiger Aussage herauslesen, daß Pünktlichkeit
garantiert wird? Service kannste gerne haben ...
--
Grüße - Pe"Begreifen kommt von Anfassen."ter
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Frank Hucklenbroich (Tue, 21 Feb 2006 09:15:57 +0100) wrote:
>Am Mon, 20 Feb 2006 19:01:05 +0000 (UTC) schrieb Petra Buschner:
> > Ist es f