Doppelte Bestrafung
Hallo,
So wie 10>1 ist auch 10>2. Bezogen auf das Recht m
Doppelte Bestrafung
Doppelte Bestrafung
arnd.schroeter@gmail.com wrote:
> So wie 10>1 ist auch 10>2. Bezogen auf das Recht müsste damit
> beispielsweise einer der einen Mord begeht, sich des Totschlags aber
> auch des Versuchs des Todschlags schuldig machen. Wie wird
> gewährleistet, dass keine mehrfachen Bestrafungen geschehen, wenn ein
> Tatbestand eine Teilmenge des anderen ist?
Um das Beispiel mit Deinem konkreten Problem vergleichbar
zu machen, muesste der Moerder den Mord mit einer Ketten-
saege durchfuehren, die er aus dem Baumarkt geklaut hat und
mit Benzin fuellte, das er an der Tanke nicht zahlte.
Fuer die zwei anderen Vergehen wuerde er ebenso und zusaetzlich
zum Lebenslaenglich fuer den Mord verknackt werden.
> Ein damit zusammenhängendes Problem hatte ich neulich. Ich bekam zwei
> Verwarngelder für das Abstellen meines Autos. Im ersten Zeitraum
wurde
> ich bestraft, weil ich keinen Parkschein hatte. Ab dem frühen Morgen
> galt dann dort ein Halteverbot, dass eine zweite Verwarnung nach sich
> zog.
Das sind auch zwei verschiedene Sachen. Haettest Du in zweiter
Reihe mit Warnblinker geparkt, haettest Du auch zwei Verwarnungen
bekommen. Einmal fuer die Behinderung des Verkehrs und einmal
fuer das Benutzen der Warnblinkanlage ohne Grund. Wenn dann
noch der TUeV abgelaufen waere, haette das nochmal zwei Ver-
warnungen wegen abgelaufenem TUeV und abgelaufener ASU gegeben,
usw.
Gruesse, Lothar
--
Lothar Kimmeringer E-Mail: spamfang@kimmeringer.de
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Doppelte Bestrafung
Lothar Kimmeringer schrieb:
> Um das Beispiel mit Deinem konkreten Problem vergleichbar
> zu machen, muesste der Moerder den Mord mit einer Ketten-
> saege durchfuehren, die er aus dem Baumarkt geklaut hat und
> mit Benzin fuellte, das er an der Tanke nicht zahlte.
>
> Fuer die zwei anderen Vergehen wuerde er ebenso und zusaetzlich
> zum Lebenslaenglich fuer den Mord verknackt werden.
Na ja, nicht ganz. Würde alles zusammen abgeurteilt, käme wohl
eine Gesamtstrafe heraus, die wieder auf "lebenslänglich" lauten
würde.
Gruß,
Mark
Doppelte Bestrafung
"arnd.schroeter@gmail.com" wrote in
news:1141154612.530918.118450@j33g2000cwa.googlegroups.com:
> Ein damit zusammenhängendes Problem hatte ich neulich. Ich bekam zwei
> Verwarngelder für das Abstellen meines Autos. Im ersten Zeitraum
wurde
> ich bestraft, weil ich keinen Parkschein hatte. Ab dem frühen Morgen
> galt dann dort ein Halteverbot, dass eine zweite Verwarnung nach sich
> zog. Der Bearbeiter sagt, dass ich beides bezahlen muss.
> Auf diese Weise kann man doch künstlich immer neue Strafbestände
> erzeugen, indem man zum Beispiel die Parkzeiträume stückelt (mal
mit
> Scheibe, mal mit Parkschein, ...). Und wenn ich dann einige Zeit
> stehe, bekomme ich 10 Strafzettel. Gibt es kein Regelung, dass zum
> Beispiel das schwerste Vergehen die andere aufwiegt?
Weisst Du, neulich ist es mir ähnlich gegangen:
Bin ich doch glatt von Freiburg nach Berlin gefahren und wurde kurz
hinter Karlsruhe mit 150 statt 120 geblitzt. "Passiert" hab ich mir
gesagt und bin weiter gefahren. Und nun kommt der Hammer: Obwohl ich
doch schon einen Strafzettel für 30km/h zu schnell fahren bekommen habe
wollen die mir glatt noch einen zweiten Geben, weil sie mich in der
Berliner Innenstadt mit 60 in ner Dreissigerzone erwischt haben. Soll
ich etwa für 30km/h zu schnell fahren zweimal bei einer Fahrt bestraft
werden? In was für einem Unrechtsstaat leben wir eigentlich?
In diesem Sinne,
Florian
Doppelte Bestrafung
> Weisst Du, neulich ist es mir ähnlich gegangen:
> Bin ich doch glatt von Freiburg nach Berlin gefahren und wurde kurz
> hinter Karlsruhe mit 150 statt 120 geblitzt. "Passiert" hab ich
mir
> gesagt und bin weiter gefahren. Und nun kommt der Hammer: Obwohl ich
> doch schon einen Strafzettel für 30km/h zu schnell fahren bekommen
habe
> wollen die mir glatt noch einen zweiten Geben, weil sie mich in der
> Berliner Innenstadt mit 60 in ner Dreissigerzone erwischt haben. Soll
> ich etwa für 30km/h zu schnell fahren zweimal bei einer Fahrt
bestraft
> werden? In was für einem Unrechtsstaat leben wir eigentlich?
Das kann man so nicht vergleichen. Passender wäre es eher, wenn 10 Meter
hinter dem ersten Blitzer ein zweiter gestanden wäre und du nun doppelt
bezahlen sollst. Würdest du das dann noch fair finden?
gruß,
Daniel
Doppelte Bestrafung
Daniel Büttner schrieb:
> Das kann man so nicht vergleichen. Passender wäre es eher, wenn 10
> Meter hinter dem ersten Blitzer ein zweiter gestanden wäre und du nun
> doppelt bezahlen sollst. Würdest du das dann noch fair finden?
Nicht 10 Meter, aber zwischen 100 und 300 Metern Abstand habe ich in rostock
mehrfach gesehen, meines Wissens wurde auch doppelt abkassiert.
Harald
Doppelte Bestrafung
Lothar Kimmeringer schrieb:
> Wenn dann
> noch der TUeV abgelaufen waere, haette das nochmal zwei Ver-
> warnungen wegen abgelaufenem TUeV und abgelaufener ASU gegeben,
> usw.
es gibt keine ASU mehr, sonder nur noch AU!
--
Edwin
Rechtschreibfehler sind zwar nicht beabsichtigt,
aber es gibt sie nun mal (ich schreibe als zu schnell).
Wer welche findet, kann sie behalten!
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arnd.schroeter@gmail.com schrieb:
> So wie 10>1 ist auch 10>2. Bezogen auf das Recht m