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AW: mietrecht renovierung

Autor: Rechtsanwalter 2006-03-12 23:02:12


AW: mietrecht renovierung

napisane przez "sepp" 2006-03-12 23:02:12

hallo,
bin nur zufällig über das thema gestolpert.

unter: www.mieterbund.de

kann man rechtliches für mieter / vermieter eindeutig nachlesen !

gruss sepp




Andreas Pohlke:
> Hi,
>
> wenckew wrote:
>> Hallo Matthias!
>> Also im Mietvertrag steht, dass alle vier Jahre eine Renovierung
>> erfolgen muss.
>> Es wurde aber wie gesagt schon seit zehn Jahren nicht mehr gemacht.
>> Ich kann nicht glauben, dass wir dann für alles aufkommen müssen.
>
> die vier Jahre beziehen sich auf "Schönheitsreparaturen". Dazu gehört
> nicht, die Fenster oder die Heizkörper zu streichen. Die Aussenseite
> der Fenster ist ohnehin Sache des Eigentümers, resp. Vermieters. Bei
> "Türen" bin ich mir nicht sicher, aber ich denke, die fallen durchaus
> noch in die "Schönheitsreparaturen", vor allem, wenn sie einfach
farbig
> (auch weiß) lackiert sind.
>
> Mir ist, als sei das Intervall für die Renovierung von Bädern und
Küchen
> "üblicherweise" bei etwa 15 Jahren.
>
> Habt ihr denn bisher "alles andere, ausser Heizkörper und Türen"
> schon renoviert? Gerade hier hält sich der Aufwand ja nun in Grenzen.
> Oft ist auch relevant, in welchem Zustand die Wohnung übernommen
wurde.
>
> Grüße,
> Andreas.
>
> --
> Eala Earendel engla beorhtast
> ofer middangeard monnum sended