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PKV bei 400?-Job

napisane przez "Jan Seidel" 2006-03-30 16:13:20

Hallo allseits,
ich bin Selbstständig und privat krankenversichert. Meine Frau (zur Zeit
Hausfrau) und meine Tochter sind ebenfalls in der PKV und komplett
Sozialabgabenfrei (also auch keine ALV und Rente).
Jetzt möchte meine Frau einen 400?-Job beginnen. Wie ist denn dann das mit
den ganzen Versicherungen?

Danke für Eure Hilfe
Jan Seidel

PKV bei 400?-Job

Autor: Rechtsanwalter 2006-03-30 18:40:46


PKV bei 400?-Job

napisane przez Andreas H. Zappel 2006-03-30 18:40:46

"Jan Seidel" wrote:

>ich bin Selbstständig und privat krankenversichert. Meine Frau (zur Zeit
>Hausfrau) und meine Tochter sind ebenfalls in der PKV und komplett
>Sozialabgabenfrei (also auch keine ALV und Rente).
>Jetzt möchte meine Frau einen 400?-Job beginnen. Wie ist denn dann das mit
>den ganzen Versicherungen?

Die PKV bleibt bestehen.
Und wenn ich mich recht erinnere braucht der Arbeitgeber den KV Anteil
des geringfuegigen Jobs nicht zu zahlen.
Allerdings kann Deine Frau den Rentenanteil auf den gesetzlichen
Betrag aufstocken und somit einen Rentenanspruch ausloesen.

Atschuess

Andreas

PKV bei 400?-Job

napisane przez Rainer Haessner 2006-03-30 19:29:50

Hallo,

Jan Seidel wrote:

> ich bin Selbstständig und privat krankenversichert. Meine Frau (zur Zeit
> Hausfrau) und meine Tochter sind ebenfalls in der PKV und komplett
> Sozialabgabenfrei (also auch keine ALV und Rente).
> Jetzt möchte meine Frau einen 400?-Job beginnen. Wie ist denn dann das mit
> den ganzen Versicherungen?

Also der AG zahlt 12% Rentenversicherung und 11% Krankenversicherung an
die Bundesknappschaft, der AN zahlt nichts.

http://www.cecu.de/640+M506fd1beedd.html

Wie das nun mit der Moeglichkeit oder der Pflicht ist, die Leistungen der
GKV auch zu nutzen, weiss ich nicht.

Rainer Haessner

PKV bei 400?-Job

napisane przez Erwin Denzler 2006-03-30 22:15:04

Rainer Haessner schrieb:

> Also der AG zahlt 12% Rentenversicherung und 11% Krankenversicherung an
> die Bundesknappschaft, der AN zahlt nichts.

Die 11 % an die KV entfallen, wenn die Frau nicht gesetzlich versichert ist.

E.D.