eBay-Verkäufer verlangt nach 2 Jahren Schadensersatz
Hallo,
ich hoffe daß ich hier richtig bin mit meinem Problem, vielleicht kann
mir
jemand helfen:
vor gut 2 Jahren, am 23.04.2004 habe ich beim Verkäufer
"aeropuerto99" eine
O2 LoopCard mit 152,80 Euro Guthaben ersteigert, Sofort-Kauf-Preis war 20
Euro, 3 Euro Versandkosten. Ich habe die Bestätigungsmail von eBay
erhalten
und wollte am nächsten Tag den Betrag überweisen, doch dies war nicht
möglich weil der Verkäufer von eBay gesperrt wurde ich so nicht mehr
an
seine Bankdaten gekommen bin. Ich habe den Verkäufer mehrmals per Mail
angeschrieben, ich habe aber keine Antwort von ihm erhalten, so habe ich das
ganze dann als erledigt angesehen. Ausserdem hatte der Verkäufer kurz vor
seiner Sperrung sein Bewertungsprofil auf "Privat" umgestellt, da
wird man
als Bieter sowieso schon vorsichtiger.
Vor ein paar Tagen habe ich Post von dem Anwalt des Verkäufers erhalten,
nach 2 Jahren? Warum kommt er erst jetzt? Der Anwalt schreibt daß ich am
23.04.2004 die O2-Loop-Karte bei seinem Mandanten ersteigert hätte und die
Zahlung trotz mehrfacher Erinnerung nicht geleistet hätte, ich habe keine
Erinnerungen erhalten. Er schreibt weiter daß gemäß den
Auktionsbedingungen
die ich mit Abgabe des Gebotes ausdrücklich akzeptiert habe sein Mandant
nunmehr berechtigt wäre vom Kaufvertrag zurückzutreten und
Schadensersatz
geltend zu machen in Höhe von 20% des Artikelpreises, mindestens 10 Euro
für
die Auktion. Er erklärt im Auftrag seines Mandanten den Rücktritt vom
vorgenannten Kaufvertrag und macht den vereinbarten Schadensersatz in Höhe
von 10 Euro geltend, zuzüglich der hier entstandenen Rechtsanwaltskosten
die
ich aus dem Gesichtspunkt des Verzuges zu erstatten habe, da würden dann
noch mal 55,82 Euro dazu kommen. Ich soll den Gesamtbetrag auf sein
"Anderkonto" (was ist das denn?)überweisen,
Geldempfangsvollmacht wird
versichert. Wenn ich die Frist fruchtlos verstreichen lasse wird er seinem
Mandanten empfehlen, ohne weitere Ankündigung das gerichtliche
Mahnverfahren
gegen mich einzuleiten, in diesem Fall kämen dann erhebliche weitere
Kosten
auf mich zu.
Ich muß noch hinzu fügen, ich habe vom Verkäufer keine
Zahlungserinnerungen
bekommen, er hat auf meine Mails nicht reagiert, ich habe auch keine Ware
von ihm bekommen. Außerdem befinde ich mich seit 2003 in
Privat-Insolvenz.
Was soll ich dem Anwalt antworten? Muß ich das überhaupt bezahlen?
Wäre nett
wenn mir jemand hier weiterhelfen könnte.
Gruß Tom Becker
eBay-Verkäufer verlangt nach 2 Jahren Schadensersatz
eBay-Verkäufer verlangt nach 2 Jahren Schadensersatz
Am Thu, 6 Apr 2006 00:00:25 +0200 schrieb geister-jaeger:
> Ich habe die Bestätigungsmail von eBay erhalten
> und wollte am nächsten Tag den Betrag überweisen, doch dies war
nicht
> möglich weil der Verkäufer von eBay gesperrt wurde ich so nicht
mehr an
^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^
> seine Bankdaten gekommen bin.
+
> Wenn ich die Frist fruchtlos verstreichen lasse wird er seinem
> Mandanten empfehlen, ohne weitere Ankündigung das gerichtliche
Mahnverfahren
> gegen mich einzuleiten,
> Was soll ich dem Anwalt antworten?
Nichts, aber wenn du freundlich bist, daß sein Mandant bei Ebay
ausgeschlossen wurde.
Abwarten bis evtl. ein Mahnbescheid kommt und dann Einspruch erheben.
Gruß Carsten
--
http://got.to/quote - richtig zitieren | http://oe-faq.de/ -
OE im Usenet
http://www.realname-diskussion.info - Realnames sind keine
Pflicht
http://www.spamgourmet.com/ + http://www.despammed.com/ - Antispam-Email
cakruege (at) gmail (dot) com | http://www.geocities.com/mungfaq/
eBay-Verkäufer verlangt nach 2 Jahren Schadensersatz
Carsten Krueger erwähnte:
>> der Verkäufer von eBay gesperrt wurde ich so
>
> Nichts, aber wenn du freundlich bist, daß sein Mandant bei Ebay
> ausgeschlossen wurde.
Hebt die Sperrung die Verpflichtung des Käufers zur Vertragserfüllung
auf?
Gruß, Walle
--
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]
eBay-Verkäufer verlangt nach 2 Jahren Schadensersatz
Am 06.04.2006 schrieb Walle:
> Hebt die Sperrung die Verpflichtung des Käufers zur
Vertragserfüllung
> auf?
Hebt die Sperrung denn die Verpflichtung des Verkäufers auf? Die Ware
geliefert hat der Verkäufer anscheinend ja auch nicht. Und wie soll man
als
Käufer den Vertrag erfüllen, wenn der Verkäufer seine Kontodaten
nicht
nennt und damit die Vertragserfüllung nicht möglich macht.
Gruss
Ralf Offermann
eBay-Verkäufer verlangt nach 2 Jahren Schadensersatz
Ralf Offermann erwähnte:
>> Hebt die Sperrung die Verpflichtung des Käufers zur
>> Vertragserfüllung auf?
>
> Hebt die Sperrung denn die Verpflichtung des Verkäufers auf? Die
> Ware geliefert hat der Verkäufer anscheinend ja auch nicht.
Ich gehe mal davon aus, dass, wie bei ePay üblich Vorkasse
vereinbart war.
> Und wie soll man als Käufer den Vertrag erfüllen, wenn der
> Verkäufer seine Kontodaten nicht nennt und damit die
> Vertragserfüllung nicht möglich macht.
Auch wenn ich im vorliegenden Fall nicht so ganz daran glaube:
Möglicherweise sind die E-Mails irgendwo stecken geblieben, in denen
der VK dem VK seine Daten genannt hat.
Hat der OP versucht, über die Postanschrift des VK, die ihm
vermutlich in der Bestätigungsemail von ePay mitgeteilt wurde, mit
dem VK Kontakt aufzunehmen?
Gruß, Walle
--
[ http://walle.net
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eBay-Verkäufer verlangt nach 2 Jahren Schadensersatz
Walle schrieb:
Das mit dem Realnamen üben wir aber noch mal ;-)
> Hat der OP versucht, über die Postanschrift des VK, die ihm
> vermutlich in der Bestätigungsemail von ePay mitgeteilt wurde, mit
> dem VK Kontakt aufzunehmen?
Wozu sollte er das? Er muss doch nicht dem Verkäufer hinterherrennen,
wenn der ihm bei vereinarter Vorausüberweisung die Bankverbindung nicht
nennt
Der Verkäufer ist doch derjenige, der hier eine Forderung stellt. Dass
ein Vertrag besteht ist unstrittig. Jetzt sollte er nur noch nachweisen,
dass er dem OP wirklich die besagten mehrfachen Erinnerungen zugehen
ließ und das hier überhaupt Verzug eingetreten ist.
Gruß
Michael
eBay-Verkäufer verlangt nach 2 Jahren Schadensersatz
Michael Block erwähnte:
>> Hat der OP versucht, über die Postanschrift des VK, die ihm
>> vermutlich in der Bestätigungsemail von ePay mitgeteilt wurde,
>> mit dem VK Kontakt aufzunehmen?
>
> Wozu sollte er das? Er muss doch nicht dem Verkäufer
> hinterherrennen, wenn der ihm bei vereinarter Vorausüberweisung
> die Bankverbindung nicht nennt
Weil er erst nach Bezahlung Anspruch auf Übergabe der Ware hat?
> Der Verkäufer ist doch derjenige, der hier eine Forderung
> stellt. Dass ein Vertrag besteht ist unstrittig. Jetzt sollte er
> nur noch nachweisen, dass er dem OP wirklich die besagten
> mehrfachen Erinnerungen zugehen ließ und das hier überhaupt
> Verzug eingetreten ist.
Auch wieder wahr.
Gruß, Walle
--
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eBay-Verkäufer verlangt nach 2 Jahren Schadensersatz
Walle schrieb:
>Hebt die Sperrung die Verpflichtung des Käufers zur
Vertragserfüllung
>auf?
Wenn der Vk die Abwicklung verhindert, ja.,