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Anrecht auf Wandlung?

napisane przez Ilona Gebhardt 2006-04-22 15:13:39

Hallo

ich brauche mal eine Auskunft und ggf entsprechende Fundstellen im Netz.

Sachverhalt:
- Digitalkamera für 600 Euro gekauft am 21.12.05 im Mediamarkt
- am 13.3.06 Kamera zur Reparatur zum MM gebracht.
- am 22.04 die Auskunft bekommen das zur Reparatur noch ein
Ersatzteil fehlt und es noch dauern kann.


Fragen:
Muss ich das so hinnehmen?
Kann ich auf ein Tauschgerät bestehen
Kann ich mein Geld zurück verlangen?

Für hilfreiche Infos wäre ich dankbar

MfG Ilona

--
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Anrecht auf Wandlung?

Autor: Rechtsanwalter 2006-04-23 02:10:38


Anrecht auf Wandlung?

napisane przez "Reiner Huober" 2006-04-23 02:10:38

>Sachverhalt:
>- Digitalkamera f

Anrecht auf Wandlung?

napisane przez "Reiner Huober" 2006-04-23 02:24:25

>Sachverhalt:
>- Digitalkamera f

Anrecht auf Wandlung?

napisane przez "Thomas Kessler" 2006-04-23 12:31:23

"Reiner Huober" schrieb

> Nein, aber du musst den Händler "in Verzug setzen". Setze eine Frist
> (soweit ich weiss sind zwei Wochen angemessen), sende per Einschreiben
> m. Rückschein oder überreiche persönlich gegen Empfangsbestätigung.
> Schreibe nicht "in zwei Wochen" sondern "bis zum xx.xx.xxxx".

Beachte:

Der Nachbesserungsversuch (Reparaturversuch) darf nicht "unzumutbar lange"
dauern. Ob zwei Wochen ausreichend sind, ist vom Einzelfall abhängig. Da
nach über 4 Wochen aber immer noch Ersatzteile angefordert werden müssen, um
den eigentlichen Reparaturversuch vorzunehmen, ist für mein Empfinden die
Zumutbarkeit bereits deutlich überschritten worden. Allerdings kenne ich die
Rechtsprechung hierzu nicht.

Soweit man mit mir von einer unzumutbaren Länge ausgeht, braucht es keine
Fristsetzung mehr. Vielmehr kann der OP umgehend ein Neugerät verlangen
oder, wie im Betreff gewünscht, "wandeln".

--

Anrecht auf Wandlung?

napisane przez "Reiner Huober" 2006-04-23 05:29:56

>Der Nachbesserungsversuch (Reparaturversuch) darf nicht "unzumutbar lange"
>dauern ...
>Soweit man mit mir von einer unzumutbaren L

Anrecht auf Wandlung?

napisane przez "Thomas Kessler" 2006-04-23 15:04:57

"Reiner Huober" schrieb

> Die Gründe für ein Nichtvorliegen einer Fristsetzungsnotwendigkeit
> dürften hier, falls sie überhaupt vorliegen, schwer nachzuweisen
> sein.

Mein Hinweis an Dich, der sich bisher als einziger Ilonas Problem annahm,
war lediglich als kleine Korrektur gemeint, da Du offensichtlich § 440 BGB
übersehen hast.

--

Anrecht auf Wandlung?

napisane przez Ilona Gebhardt 2006-04-23 16:29:51

Ilona Gebhardt schrieb:
>
> Hallo
>
> ich brauche mal eine Auskunft und ggf entsprechende Fundstellen im Netz.

Ich bedanke mich ganz herzlich für Eure Hilfe und werde dann wohl am
Montag gleich mit meinem Schreiben in der MM-Filiale vor stellig.

MfG Ilona

--
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Anrecht auf Wandlung?

napisane przez Holger Pollmann 2006-04-23 20:32:22

"Reiner Huober" schrieb:

>> Muss ich das so hinnehmen?
>
> Nein, aber du musst den Händler "in Verzug setzen".

Nein, das ist falsch.

> Setze eine Frist

Eine Fristsetzung ist für Rücktritt und Schadensersatz erforderlich, ja.
Verzug aber nicht. Das ist die neue Rechtslage seit dem 1.1.2002.

>> Kann ich mein Geld zurück verlangen?
>
> Erst wenn du den Händler in Verzug gesetzt hast und er bis dahin nicht
> reparariert hat. Ist das Verzugsdatum überschritten,

Verzug dürfte in so einem Fall mit Zugang des Schreibens beim Verkäufer
eintreten, wenn der daraufhin nicht unmittelbar erfüllt; Verzug wird
durch eine Mahnung herbeigeführt, und für diese bedarf es einer
Fristsetzung NICHT.

Man muß also Fristsetzung (§§ 281 I, 323 I BGB) und Inverzugsetzung
durch Mahnung (§ 286 I 1 BGB) auseinanderhalten.

> musst du auch einen Tag später eine reparierte Kamera nicht mehr
> annehmen. Momentan kannst du das noch nicht machen - du hättest
> bereits Anfang April eine Frist (noch ca. 2 Wochen) setzen müssen.

Die kann man auch jetzt setzen. Und die Frist muß genau so bemessen
sein, daß der Schuldner in ihr die geschuldete Leistungshandlung
erbringen kann; dabei darf man insb. voraussetzen, daß der Schuldner,
wenn er schon länger dazu Zeit hatte, bereits mit der Ausführung
begonnen hat. Die Frist muß dann nur ausreichend bemessen sein, um die
Arbeit zu beenden, darf aber kürzer sein als die minimale Zeit, die der
Schuldner brauchen würde, wenn er mit Fristsetzugn erst anfinge.

--
( ROT-13 if you want to email me directly: uvuc@ervzjrexre.qr )
"Wir müssen ja auch sehen, wir haben ja ein Täterstrafrecht". Günter
Piening, Beauftragter des Berliner Senats für Integration und Migration.
Tagesschau vom 14. April 2006.

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