Baumarkt: Verrechnungsgutschrift
Hallo,
in einem Baumarkt wird nicht verbautes Laminat zur
Baumarkt: Verrechnungsgutschrift
Baumarkt: Verrechnungsgutschrift
"Ralf Wenzel" schrieb
> Der Käufer erhält also einen Beleg, auf dem steht, dass er
für x EUR
> einkaufen darf, die Ware aber durch die Verrechnungsgutschrift bezahlt
> wird. Mündlich wird von ausstellenden Baumarkt-Mitarbeiter der
Hinweis
> gegeben "aber warten Sie damit nicht zu lange, sonst gilt das nicht
> mehr -- vielleicht vier Wochen oder so -- aber maximal". Schriftlich
> ist dazu nichts festgehalten.
>
> Frage: Ist eine solche zeitliche Begrenzung zulässig?
Eine Befristung von Gutscheinen ist zwar grundsätzlich zulässig; sie
muß
aber angemessen und vor allem vereinbart sein. Daß das in Deinem Fall so
ist, erscheint mir eher zweifelhaft. An einer Stelle würde ich erst einmal
bei der Abteilungsleitung nachfragen.
--
Baumarkt: Verrechnungsgutschrift
Ralf Wenzel wrote:
> in einem Baumarkt wird nicht verbautes Laminat zurückgegeben.
Aufgrund
> einiger Umstände wird die Rückgabe als "Rückgabe ohne
Kaufbeleg"
> gewertet, der in diesem Baumarkt grundsätzlich nur zur Verrechnung
> durchgeführt wird. So weit, so gut.
>
> Der Käufer erhält also einen Beleg, auf dem steht, dass er
für x EUR
> einkaufen darf, die Ware aber durch die Verrechnungsgutschrift bezahlt
> wird. Mündlich wird von ausstellenden Baumarkt-Mitarbeiter der
Hinweis
> gegeben "aber warten Sie damit nicht zu lange, sonst gilt das nicht
> mehr -- vielleicht vier Wochen oder so -- aber maximal". Schriftlich
> ist dazu nichts festgehalten.
>
> Frage: Ist eine solche zeitliche Begrenzung zulässig? Wenn nein:
> Welche Paragraphen muss der Käufer dem Kassierer oder dem
> hinzugerufenen Filialleiter um die Ohren hauen, die das bestätigen?
Idee: Irgendwas dafür kaufen. Dabei dürfte es dann wieder einen Beleg
geben, d.h. Du kannst dann wieder "mit Beleg" umtauschen, und dann
gibt es wieder Geld-zurück.
Baumarkt: Verrechnungsgutschrift
Ralf Wenzel schrieb:
> Hallo,
>
> in einem Baumarkt wird nicht verbautes Laminat zurückgegeben.
Aufgrund
> einiger Umstände wird die Rückgabe als "Rückgabe ohne
Kaufbeleg"
> gewertet, der in diesem Baumarkt grundsätzlich nur zur Verrechnung
> durchgeführt wird. So weit, so gut.
>
> Der Käufer erhält also einen Beleg, auf dem steht, dass er
für x EUR
> einkaufen darf, die Ware aber durch die Verrechnungsgutschrift bezahlt
> wird. Mündlich wird von ausstellenden Baumarkt-Mitarbeiter der
Hinweis
> gegeben "aber warten Sie damit nicht zu lange, sonst gilt das nicht
> mehr -- vielleicht vier Wochen oder so -- aber maximal". Schriftlich
> ist dazu nichts festgehalten.
>
> Frage: Ist eine solche zeitliche Begrenzung zulässig? Wenn nein:
> Welche Paragraphen muss der Käufer dem Kassierer oder dem
> hinzugerufenen Filialleiter um die Ohren hauen, die das bestätigen?
>
> Danke
>
>
> Ralf
>
Erzähl mal die gnaze Geschichte.
Ich habe irgendwie das Gefühl, dass Du heilfroh sein kannst, dass es
überhaupt zurückgenommen wurde und jetzt auch noch maulen
möchtest.
Also ganze Geschichte mit dem Kassenzettel usw.
mfg
Tom
Baumarkt: Verrechnungsgutschrift
Hi Thomas,
warum? Die R
Baumarkt: Verrechnungsgutschrift
Hi Patrick,
die Idee hatte ich auch schon, aber ich will die Verrechnung ja nicht
zu Geld machen, sondern sie wirklich in diesem Laden nutzen -- nicht
zuletzt weil ich mit diesem Gesch
Baumarkt: Verrechnungsgutschrift
Ralf Wenzel schrieb:
>
> Neugierige: Die Blaugelben in HH ;) ).
>
Ich tippe mal auf M. B. Ruf doch mal bei denen an. Die sind eigentlich
immer sehr um den Kunden bemueht. 65 66 60 wimre.
andre
Baumarkt: Verrechnungsgutschrift
Andre Buhk schrieb:
> Ich tippe mal auf M. B.
*lol* Das war aber jetzt schwierig *hihi*
Ich hoffe ja auch dass ich mit denen reden kann, aber ich hab halt
schlechte Erfahrungen in Sachen Service gemacht. Bisher war ich dort
immer *sehr* zufrieden und empfehle die gern weiter.
Ralf