Betrug
Simone Feldes skrev:
Fangen wir mit der Überschrift an. Ich sehe keine Absicht,
irgendjemandem einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu
verschaffen und damit keinen Betrug. Wahrscheinlicher
ist eine normale Fehlfunktion eines Mitarbeiters oder
etwas in der Art.
>- Frau F. tut dies noch am gleichen Tag mit der Bitte das Geld auf Ihr
>Konto zurück zu überweisen. (Schlieslich braucht Sie das Geld um
woanders
Wenn das eine rechnungsähnliche Zahlungsaufstellung war, sollte
der Schuldner nach 30 Tagen in Verzug kommen.
>- Nach weiteren 2 Wochen fragt Frau F. bei FSC nach, wo denn Ihr Geld
Wenn das hier nicht nur eine Nachfrage war, sondern eine
richtige Mahnung, sollte der Schuldner in Verzug sein.
>- 4 Tage später konnt nun die längst angekündigte
Bestätigung von FSC mit
>dem Hinweis, dass das Geld in den nächten *4 Wochen* per
Verrechnungsscheck
Selbstmahnung ist wegen der Verjährung ganz nett.
>Muss Frau F. dies lange Wartezeit (8-10 Wochen) hinnehmen? Kann Frau F.
>Zinsen verlangen? Kann Sie die den Ersatz der Bankgebühren für
Verzug führt zu einem Zinssatz, der 5% über dem Basiszinssatz liegt.
So viel gibt keine Bank.
>Scheckeinreichung verlangen?
Ich hoffe nicht! Schließlich kann der Gläubiger nichts dafür,
daß Frau F. mit der Bank vereinbart hat, für eine Scheckeinreichung
zu zahlen,...
>- Frau F. muss mit dem Bus (Fahrkarte) und eventuell mit einem Begleiter
...oder daß sie den Scheck mit einem berittenen Boten statt mit
der Post zur Bank schicken will.
Gruß
Carlos
Betrug
Betrug
Carlos Duerschmidt schrieb:
>> - Frau F. tut dies noch am gleichen Tag mit der Bitte das Geld auf
>> Ihr Konto zurück zu überweisen. (Schlieslich braucht Sie das
Geld
>> um woanders
>
> Wenn das eine rechnungsähnliche Zahlungsaufstellung war, sollte
> der Schuldner nach 30 Tagen in Verzug kommen.
Nein, für § 286 III BGB fehlt da nochwas...
>> Muss Frau F. dies lange Wartezeit (8-10 Wochen) hinnehmen? Kann
>> Frau F. Zinsen verlangen? Kann Sie die den Ersatz der
Bankgebühren
>> für Scheckeinreichung verlangen?
>
> Ich hoffe nicht! Schließlich kann der Gläubiger nichts
dafür,
> daß Frau F. mit der Bank vereinbart hat, für eine
Scheckeinreichung
> zu zahlen,...
Richtig. Drum kann Frau F einfach Zahlung per Scheck ablehnen.
--
( ROT-13 if you want to email me directly: uvuc@ervzjrexre.qr )
"Wir müssen ja auch sehen, wir haben ja ein
Täterstrafrecht". Günter
Piening, Beauftragter des Berliner Senats für Integration und Migration.
Tagesschau vom 14. April 2006.
Betrug
Holger Pollmann schrieb:
>> Ich hoffe nicht! Schließlich kann der Gläubiger nichts
dafür,
>> daß Frau F. mit der Bank vereinbart hat, für eine
Scheckeinreichung
>> zu zahlen,...
>
> Richtig. Drum kann Frau F einfach Zahlung per Scheck ablehnen.
Die Frage ist, ob ihr die Zusendung von Bargeld lieber ist. *g*
Betrug
Thomas Hochstein schrieb:
>>> Ich hoffe nicht! Schließlich kann der Gläubiger nichts
dafür, daß
>>> Frau F. mit der Bank vereinbart hat, für eine
Scheckeinreichung zu
>>> zahlen,...
>>
>> Richtig. Drum kann Frau F einfach Zahlung per Scheck ablehnen.
>
> Die Frage ist, ob ihr die Zusendung von Bargeld lieber ist. *g*
Warum nicht? Geschieht ja auf Gefahr des Schuldners - wenns nicht
ankommt, muß also der Schuldner nochmal schicken, udn nochmal, solange,
bis es ankommt...
--
( ROT-13 if you want to email me directly: uvuc@ervzjrexre.qr )
"Wir müssen ja auch sehen, wir haben ja ein
Täterstrafrecht". Günter
Piening, Beauftragter des Berliner Senats für Integration und Migration.
Tagesschau vom 14. April 2006.
Betrug
Holger Pollmann schrieb:
> Thomas Hochstein schrieb:
>
>
>>>>Ich hoffe nicht! Schließlich kann der Gläubiger
nichts dafür, daß
>>>>Frau F. mit der Bank vereinbart hat, für eine
Scheckeinreichung zu
>>>>zahlen,...
>>>
>>>Richtig. Drum kann Frau F einfach Zahlung per Scheck ablehnen.
>>
>>Die Frage ist, ob ihr die Zusendung von Bargeld lieber ist. *g*
>
>
> Warum nicht? Geschieht ja auf Gefahr des Schuldners - wenns nicht
> ankommt, muß also der Schuldner nochmal schicken, udn nochmal,
solange,
> bis es ankommt...
>
Aber sie hatte doch an die Firma das Geld überwiesen, also hat die Firma
ein Konto, daher kann Sie das Geld ja doch ohne Probleme an Frau F.
zurücküberweisen......ohne Risiko, ohne weitere Kosten.
Gruß
Sylvia