Fahrzeug - Unfall - Gutachten
Fahrzeug - Unfall - Gutachten
Hans Glück schrieb:
> mal angenommen es kommt zu einem Unfall mit Sachschaden. Die
> Versicherung des Unfallverursachers besteht darauf, dass ein Gutachten
> erstellt wird. Damit hat der Unfallgeschädigte kein Problem, jedoch
> besteht die Versicherung des Unfallverursachers darauf, dass *sie*
> diesen Gutachter beauftragt. Meines Wissens hat der Geschädigte das
> Recht, sich diesen Gutachter selbst auszusuchen, wenn die gegnerische
> Versicherung auf einen besteht. Liege ich richtig?
ja - geh zum nächsten TÜV, DEKRA oder
Sachverständigen-Ingenieurbüro.
Das muss die Versicherung anerkennen.
Gruss Wolfgang
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Keine privaten Mails! Ich lese die NGs, in denen ich schreibe.
Und wenn es doch sein muss, dann muss das Subjekt das Wort NGANTWORT enthalten.