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Haftungsverzicht unter Freunden

napisane przez "Susan Seitz" 2003-09-24 12:58:22

Hallo,

wie sieht die Rechtslage aus, wenn ich meine Freunde nachts in meinem PKW
mit zur Disko mitnehme, ich verursache einen selbstverschuldeten Unfall und
meine Freunde werden verletzt?

a) Kann man argumentieren, dass es sich um eine Gefälligkeitsfahrt gehandelt
hat, so dass von einem stillschweigendem Haftungsverzicht auszugehen ist
(unter Auslassung etwaiger versicherungsrechtlicher Ansprüche)?

b) Ändert sich etwas, wenn statt der Freunde Familienmitglieder betroffen
sind?

c) Wenn a) nein: ´Kann ich dann ggf. einen WIRKSAMEN Haftungsverzicht
dadurch erreichen, dass ich meine Freunde einzeln ein entsprechenden Vertrag
unterschreiben lasse (was wäre das typenrechtlich für ein Vetrag: nicht
gesetzlich geregelter "Haftungsverzichtvertrag"??)

d) Kann man überhaupt die deliktische Haftung nach BGB und/oder die Haftung
nach Straßenverkehrsgesetz im voraus durch Vertrag ausschließen?

Vielen Dank für Eure Anregungen

Grüße
Susan

Haftungsverzicht unter Freunden

Autor: Rechtsanwalter 2003-09-24 18:33:49


Haftungsverzicht unter Freunden

napisane przez Kai Fenner 2003-09-24 18:33:49

On Wed, 24 Sep 2003 12:58:22 +0200, "Susan Seitz"
wrote:

>wie sieht die Rechtslage aus, wenn ich meine Freunde nachts in meinem PKW
>mit zur Disko mitnehme, ich verursache einen selbstverschuldeten Unfall und
>meine Freunde werden verletzt?
>a) Kann man argumentieren, dass es sich um eine Gefälligkeitsfahrt gehandelt
>hat, so dass von einem stillschweigendem Haftungsverzicht auszugehen ist
>(unter Auslassung etwaiger versicherungsrechtlicher Ansprüche)?

Angenommen du fährst wie die gesenkte Sau und deine Freunde tragen
dann aus dem Unfall eine Querschnittlähmung davon. Pech gehabt?

War das eine Studiumsfrage oder einfach nur Angst, daß jemand Deine
Kfz-Haftpflicht in Anspruch nehmen könnte?

Haftungsverzicht unter Freunden

napisane przez "gunther" 2003-09-24 19:34:04

"| Angenommen du fährst wie die gesenkte Sau und deine Freunde
tragen
| dann aus dem Unfall eine Querschnittlähmung davon. Pech gehabt?
|
| War das eine Studiumsfrage oder einfach nur Angst, daß jemand
Deine
| Kfz-Haftpflicht in Anspruch nehmen könnte?

hi,
gabs denn nicht extra fuer solche faelle die
"insassenhaftpflicht", zahle selber fuer die gelegentlichen faelle
von "mitnahme" soeinen extrateuro. soein schleudertrauma kann
teuer werden...

--

mfg, gunni

Haftungsverzicht unter Freunden

napisane przez "Susan Seitz" 2003-09-24 19:50:35

"gunther" wrote in message
news:bkskh5$d4k$07$1@news.t-online.com...
> "| Angenommen du fährst wie die gesenkte Sau und deine Freunde
> tragen
> | dann aus dem Unfall eine Querschnittlähmung davon. Pech gehabt?
> |
> | War das eine Studiumsfrage oder einfach nur Angst, daß jemand
> Deine
> | Kfz-Haftpflicht in Anspruch nehmen könnte?
>

Zum einen "fahre ich nicht wie eine gesenkte S...", zum anderen wollte ich
etwaige versich.rechtl Ansprüche außen vor lassen (siehe OP); mir geht es
nur um BGB-Ansprüche (sorry, wenn das nicht deutlich wurde). Weiterhin war
es natürlich nur eine hypothetische jur. Frage im Rahmen des Studiums.
Andernfalls würden darauf antwortende Poster ja ggf. gegen das RBerG
verstoßen.

Grüße
Susan

PS: Hast Du nur einen Vornamen?

Haftungsverzicht unter Freunden

napisane przez Sevo Stille 2003-09-24 20:13:16

gunther wrote:

> gabs denn nicht extra fuer solche faelle die
> "insassenhaftpflicht", zahle selber fuer die gelegentlichen faelle
> von "mitnahme" soeinen extrateuro. soein schleudertrauma kann
> teuer werden...

Das ist seehr, seehr lange her. Beifahrer haben schon immer einen
Haftpflichtanspruch gegen den Fahrer, und daraus einen Anspruch gegen
die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung. Angehörige des
Fahrers waren von Schadensersatzansprüchen gegen diesen bis 1977
ausgeschlossen, aber seitdem gilt dasselbe auch für sie.

Die sogenannte "KFZ-Insassenunfallversicherung" ist eine besonders
überflüssige Versicherung - praktisch entschädigt die nur den Fahrer bei
selbstverschuldeten Unfällen, da für jeden anderen Geschädigten immer
die Haftpflichtversicherung einer Partei zahlen muß.

Sevo

Haftungsverzicht unter Freunden

napisane przez Steffen Sandig 2003-09-24 23:00:40

"Susan Seitz" wrote in
news:bkslhc$enp$07$1@news.t-online.com:


> zum anderen wollte
> ich etwaige versich.rechtl Ansprüche außen vor lassen (siehe OP); mir
> geht es nur um BGB-Ansprüche

Was soll den das werden? Ein Ersatzanspruch des Geschädigten richtet sich
immer gegen den Schädiger, für den dann eine vorhandene Versicherung
eintritt. Wenn also ein Geschädigter seinen Verzicht wirksam erklären würde,
würde auch die Versicherung des Schädigers nicht mehr zahlen müssen!

Gruß Steffen

Haftungsverzicht unter Freunden

napisane przez "Susan Seitz" 2003-09-25 09:49:01

> Was soll den das werden? Ein Ersatzanspruch des Geschädigten richtet sich
> immer gegen den Schädiger, für den dann eine vorhandene Versicherung
> eintritt. Wenn also ein Geschädigter seinen Verzicht wirksam erklären
würde,
> würde auch die Versicherung des Schädigers nicht mehr zahlen müssen!
>

Mir ist durchaus klar, dass bei Verkehrsunfällen der Geschädigte
typischerweise aus der Anspruchtrias gegen Fahrer, Halter u. Vers. vorgehen
kann. Mir geht es im Fall jedoch nur um die Wirksamkeit eines
BGB-Haftungsverzichts (sind deliktische Ansprüche überhaupt verzichtbar?
Opferschutz abdingbar etc?), deshalb mein Hinweis, dass versich.rechtl.
Ansprüche HIER nicht zu beachten sind.

Gruß
Susan

Haftungsverzicht unter Freunden

napisane przez Luidger Roeckrath 2003-09-26 09:01:05

On Thu, 25 Sep 2003, Susan Seitz wrote:

> Mir ist durchaus klar, dass bei Verkehrsunfällen der Geschädigte
> typischerweise aus der Anspruchtrias gegen Fahrer, Halter u. Vers. vorgehen
> kann. Mir geht es im Fall jedoch nur um die Wirksamkeit eines
> BGB-Haftungsverzichts (sind deliktische Ansprüche überhaupt verzichtbar?

Bei Körperschäden:

Ja, außer für Vorsatz § 276 BGB, aber überhaupt nicht in AGB, § 309 Nr. 7a
BGB, auch nicht für leichte Fahrlässigkeit

Unentgeltlichkeit als solche bewirkt keine Haftungsmilderung und ist auch
nicht als stillschweigender Haftungsausschluß auszulegen.

Bis zum 2. SchadRÄndG 2002 hatte der unentgeltliche mitgenommene nicht den
Schutz der Gefährdungshaftung nach StVG (wohl aber der Deliktshaftung nach
823 ff. BGB). Jetzt ist er einbezogen, die Haftung kann aber
ausgeschlossen werden (Hausnummer im StVG gerade nicht greifbar).

Luidger

--
Luidger Röckrath
e-mail: Luidger@Roeckrath.de
http://www.roeckrath.de

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