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Berechtigte Abmahnung - Streitwert - Anwaltskosten

napisane przez "Lisa Werder" 2006-06-25 14:26:12

Ich habe mal eine Frage zur einer berechtigten Abmahnung, dem
festgelegten Streitwert und den daraus resultierenden Anwaltskosten.

Wenn im Falle einer berechtigten Abmahnung der Abgemahnte den "Verstoß"
unmittelbar nach der Abmahnung beseitigt, aber dann KEINE strafbewehrte
Unterlassungserklärung abgibt und auch die Rechnung des abmahnenden
Anwalts ablehnt, weil die Streitwertfestlegung mit z.B. 50.000 EUR aus
Sicht des Abgemahnten viel zu hoch ist - was ist dann von der
abmahnenden Seite zu erwarten?

Einstweilige Verfügung? Der Verstoß ist ja beseitigt. Oder bezieht sich
die einstweilige Verfügung in der Regel auf die Abgabe der keine
strafbewehrten Unterlassungserklärung ? Wenn ja: Kann die verlangt
werden, wenn der Verstoß gar nicht mehr existiert?

Wie wird der Streitwert, aus denen sich dann die geforderten
Anwaltskosten berechnen, festgelegt? Fallbeispiel: Ein gut florierender
Onlineshop mit Hunderten von Artikeln mahnt einen neuen, kleinen
Onlineshop mit 20 Artikeln ab, weil dieser bei drei Artikeln
Produktfotos des Abmahnenden verwendet. In der Abmahnung wird als
Streitwert 50.000 EUR festgelegt - mit daraus resultierenden
Anwaltskosten. Der neue, kleine Onlineshop hat aber mit den drei
beanstandeten Artikeln noch KEINEN Umsatz gemacht.

Der abmahnende Anwalt wird ja NICHT nach Arbeitsleistung oder
Zeitaufwand bezahlt wird, sondern ausschließlich nach einer Pauschale,
die sich aus dem Streitwert berechnet. Ich sehe ja ein, dass es ein
Problem ist, wenn der Streitwert (=entstandener Schaden?) gleich 0 EUR
ist - dann kann der abmahnende Onlineshop ja keinen Anwalt davon
bezahlen. Zusätzlich besteht auch noch das Problem, dass der abmahnende
Onlineshop VOR einer gerichtlichen Klärung gar nicht weiß, wie hoch der
Schaden durch den Verstoß eigentlich ist.

Und wie hoch wäre denn der Schaden (=Streitwert?) zu bemessen, wenn der
abgemahnte Onlineshop tatsächlich z.B. für 100 EUR Waren verkauft
"hätte"?

Berechtigte Abmahnung - Streitwert - Anwaltskosten

Autor: Rechtsanwalter 2006-06-25 12:47:36


Berechtigte Abmahnung - Streitwert - Anwaltskosten

napisane przez Holger Pollmann 2006-06-25 12:47:36

"Lisa Werder" schrieb:

> Wenn im Falle einer berechtigten Abmahnung der Abgemahnte den
> "Verstoß" unmittelbar nach der Abmahnung beseitigt, aber dann KEINE
> strafbewehrte Unterlassungserklärung abgibt und auch die Rechnung
> des abmahnenden Anwalts ablehnt, weil die Streitwertfestlegung mit
> z.B. 50.000 EUR aus Sicht des Abgemahnten viel zu hoch ist - was
> ist dann von der abmahnenden Seite zu erwarten?

Ein Antrag auf einstweilige Verfügung beim Gericht, dem Abgemahnten
zu untersagen, die beanstandete Handlung in Zukunft wieder
vorzunehmen, und zwar unter Androhugn eines Ordnungsgeldes.

> Einstweilige Verfügung? Der Verstoß ist ja beseitigt. Oder bezieht
> sich die einstweilige Verfügung in der Regel auf die Abgabe der
> keine strafbewehrten Unterlassungserklärung?

Nein, sie bezieht sich darauf, daß in Zukunft unterlassen wird. Denn
§ 1004 BGB enthält nicht nur einen Anspruch auf Beseitigung der
Rechtsverletzung, sondern auch auf Unterlassung, sofern
Wiederholungsgefahr gegeben ist. Und die ist üblicherweise gegeben, wenn
nicht der Betreffende eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgibt.

--
( ROT-13 if you want to email me directly: uvuc@ervzjrexre.qr )
"Wir müssen ja auch sehen, wir haben ja ein Täterstrafrecht". Günter
Piening, Beauftragter des Berliner Senats für Integration und Migration.
Tagesschau vom 14. April 2006.

Berechtigte Abmahnung - Streitwert - Anwaltskosten

napisane przez "Reiner Huober" 2006-06-25 05:49:38

Lisa Werder schrieb:

> Wie wird der Streitwert, aus denen sich dann die geforderten
> Anwaltskosten berechnen, festgelegt?

Der Steitwert wird vom Abmahnenden oder dessen Rechtsvertreter
festgelegt.

> Der neue, kleine Onlineshop hat aber mit den drei
> beanstandeten Artikeln noch KEINEN Umsatz gemacht.

Unerheblich. In der letzten ct war dar

Berechtigte Abmahnung - Streitwert - Anwaltskosten

napisane przez "Lisa Werder" 2006-06-25 15:29:28

>> Wie wird der Streitwert, aus denen sich dann die geforderten
>> Anwaltskosten berechnen, festgelegt?

> Der Steitwert wird vom Abmahnenden oder dessen Rechtsvertreter
> festgelegt.

Danke.

Ich habe mittlerweile dieses gefunden:
www.e-juristen.de/Wettbewerbsrecht-Missbrauch.htm
---Zitat Anfang---
Im Wettbewerbsrecht ist das etwas anders. Hier orientiert sich die
Bemessung des Streitwerts regelmässig an der Grösse des Verletzten, bzw.
des sich verletzt Fühlenden.
Im Klartext heisst das - begeht ein Kleiner einen Wettbewerbsverstoss
und wird von einen Grossen nach dem Wettbewerbsrecht in Anspruch
genommen, bemisst sich der Streitwert an der Grösse des Grossen. Begeht
der Grosse den gleichen Wettbewerbsverstoss und wird von dem Kleinen in
Anspruch genommen, bemisst sich der Streitwert an der Grösse des
Kleinen, d. h., dass der Streitwert einmal 500.000 Euro sein kann, er
kann aber auch 5000 Euro sein.
Es hört sich unsinnig an, aber es ist leider tägliche Praxis.
...
Wenn zwei das Gleiche tun, ist dies im Wettbewerbsrecht leider nicht das
Dasselbe.
---Zitat Ende---

Berechtigte Abmahnung - Streitwert - Anwaltskosten

napisane przez Michael Block 2006-06-25 17:01:09

Lisa Werder schrieb:

> Ich habe mittlerweile dieses gefunden:
> www.e-juristen.de/Wettbewerbsrecht-Missbrauch.htm
> ---Zitat Anfang---
> Im Wettbewerbsrecht ist das etwas anders.[...]

Wettbewerbsrecht?
Du schriebst doch, die Abmahnung sei erfolgt, weil Du die Fotos des
Abmahnenden ungefragt verwendet hast. Das klingt doch eher nach
Urheberrecht, oder?

IMO sollte sich dann auch der vermeintlichen Schaden an den entgangenen
Lizenzgebühren orientieren.

Gruß
Michael

Berechtigte Abmahnung - Streitwert - Anwaltskosten

napisane przez Heiko Nock 2006-06-25 19:42:46

Lisa Werder wrote:

> Wenn im Falle einer berechtigten Abmahnung der Abgemahnte den
> "Verstoß" unmittelbar nach der Abmahnung beseitigt, aber dann KEINE
> strafbewehrte Unterlassungserklärung abgibt und auch die Rechnung des
> abmahnenden Anwalts ablehnt, weil die Streitwertfestlegung mit z.B.
> 50.000 EUR aus Sicht des Abgemahnten viel zu hoch ist - was ist dann
> von der abmahnenden Seite zu erwarten?

Dass sie auf Unterlassung klagt. Zunächst im Wege der einstweiligen
Verfügung.

> Einstweilige Verfügung? Der Verstoß ist ja beseitigt.

Aber die durch den einmaligen Verstoß grundsätzlich indizierte
Wiederholungsgefahr besteht weiterin.

> Oder bezieht sich die einstweilige Verfügung in der Regel auf die
> Abgabe der keine strafbewehrten Unterlassungserklärung ?

Nein. Die Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung beseitigt
die Wiederholungsgefahr.

> Wenn ja: Kann die verlangt werden, wenn der Verstoß gar nicht mehr
> existiert?

Ja.

> Wie wird der Streitwert, aus denen sich dann die geforderten
> Anwaltskosten berechnen, festgelegt? Fallbeispiel: Ein gut florierender
> Onlineshop mit Hunderten von Artikeln mahnt einen neuen, kleinen
> Onlineshop mit 20 Artikeln ab, weil dieser bei drei Artikeln
> Produktfotos des Abmahnenden verwendet. In der Abmahnung wird als
> Streitwert 50.000 EUR festgelegt - mit daraus resultierenden
> Anwaltskosten. Der neue, kleine Onlineshop hat aber mit den drei
> beanstandeten Artikeln noch KEINEN Umsatz gemacht.

Das ist unerheblich. Es kommt darauf an, welche Lizenzgebühren man für
die Nutzung der drei Bilder hätte zahlen müssen. 50.000¤ erscheint mir
aber etwas hoch gegriffen.

> Der abmahnende Anwalt wird ja NICHT nach Arbeitsleistung oder
> Zeitaufwand bezahlt wird, sondern ausschließlich nach einer Pauschale,
> die sich aus dem Streitwert berechnet.

Die Gebührenhöhe bestimmt sich selbstverständlich auch nach der
Schwierigkeit und dem Umfang des Mandats.

> Ich sehe ja ein, dass es ein Problem ist, wenn der Streitwert
> (=entstandener Schaden?) gleich 0 EUR ist - dann kann der abmahnende
> Onlineshop ja keinen Anwalt davon bezahlen.

Er beträgt aber nicht 0¤.

> Zusätzlich besteht auch noch das Problem, dass der abmahnende
> Onlineshop VOR einer gerichtlichen Klärung gar nicht weiß, wie hoch
> der Schaden durch den Verstoß eigentlich ist.

Doch. Höhe der Lizenzgebühren.

> Und wie hoch wäre denn der Schaden (=Streitwert?) zu bemessen, wenn der
> abgemahnte Onlineshop tatsächlich z.B. für 100 EUR Waren verkauft
> "hätte"?

Welchen Einfluss sollte das auf die Beeinträchtigung der Urheberrechte
haben?

--
"Manche Aussagen sind nur deshalb nicht falsch, weil sie den dazu
erforderlichen Präzisionsgrad nicht erreichen."
-- Lothar Schmidt

Berechtigte Abmahnung - Streitwert - Anwaltskosten

napisane przez "Lisa Werder" 2006-06-25 20:18:28

> Das ist unerheblich. Es kommt darauf an, welche Lizenzgebühren man für
> die Nutzung der drei Bilder hätte zahlen müssen. 50.000 EUR erscheint
> mir aber etwas hoch gegriffen.

Hm, es geht nicht um Lizenzgebühren. Der abmahnende Onlineshop verkauft
Waren. Für die Waren hat er eigene Produktfotos gemacht. Der abgemahnte
Onlineshop hat die Produktfotos in drei Fällen übernommen. Der
abmahnende Onlineshop beruft sich auf das Urheberrecht an den Fotos und
will die Verwendung beim Konkurrenten untersagen. Entgangene
Lizenzgebühren wurden in der Abmahnung nicht angesprochen.

Berechtigte Abmahnung - Streitwert - Anwaltskosten

napisane przez "Wolfgang Fieg" 2006-06-25 21:13:27

"Lisa Werder" schrieb im Newsbeitrag
news:e7m33u$42d$1@online.de...

> Es hört sich unsinnig an, aber es ist leider tägliche Praxis.

Wenn ich es recht verstanden habe, will Brigitte ja gerade das ändern, indem
für die erste Abmahnung ein Höchstgegenstandswert festgesetzt wird. Ja -
manchmal macht sie ganz vernünftige Sachen.

Wolfgang

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