Diskrimination im Baumarkt
Volker Tonn wrote:
> Es ist jedem Verkäufer freigestellt an jedweden *nicht* zu verkaufen
> und ist zu keiner Rechenschaft darüber verpflichtet.
richtig. von diesem Recht mus er aber *vor* dem Erfassen der Ware an der
Kasse gebtrauch machen. Ist die Ware im Kassensystem erfasst, ist der
Vertrag zustande gekommen.
Volker
--
Im übrigen bin ich der Meinung, das TCPA verhindert werden muss
Diskrimination im Baumarkt
Diskrimination im Baumarkt
Marco Sondermann schrieb:
>Nö. Er hat *beim* Bezahlvorgang gesagt, daß er es gerne bar
hätte. Nur ist
>*beim* Bezahlvorgang der Vertrag logischerweise schon abgeschlossen. Sonst
>gäbe es ja erst garkeinen Bezahlvorgang.
und? dann lässt der Baumarkt die Ware solange liegen, bis Barzahlung
geleistet wird.
Diskrimination im Baumarkt
Andreas Froehlich schrieb:
>> Wenn der Verkäufer dann technisch nicht in der Lage ist, die
Bezahlung
>> entgegenzunehmen, hat er ein Problem.
>>
>
>Was aber wieder zu Problemen führen kann, wenn die Karte vom
Gerät nicht
>akzeptiert wird. Der Händler behauptet, meine Karte ist defekt und ich
>behaupte, sein Lesegerät sei defekt.
>
>Was jetzt?
Das ist kein Problem der Rechtsanwendung, sondern ein Problem der
Tatsachenermittlung.
Grüße
Florian
--
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Diskrimination im Baumarkt
Volker Tonn schrieb:
>Auch der Käufer ist jetzt noch vollkommen frei[1] zu entscheiden ob er
>dieses Angebot annimmt.
"oh, ich habe jetzt gar nicht soviel Geld dabei".
Diskrimination im Baumarkt
Marco Sondermann schrieb:
> Der Verkäufer kann jetzt nicht mehr zurück.
was andererseits aber nicht bedeuten kann, dass er die Ware ohne
Bezahlung herausgeben muss.
Diskrimination im Baumarkt
Michael Block schrieb:
> Nein, ich kenne keinen der es gewohnt ist, nach der
> Zahlungsaufforderung durch den Verkäufer (und somit nach
> Vertragsschluss) noch zu verhandeln. Sowas macht man vorher.
Offensichtlich verkaufst du nie was bei eBay ;-)
--
( ROT-13 if you want to email me directly: uvuc@ervzjrexre.qr )
"Wir müssen ja auch sehen, wir haben ja ein
Täterstrafrecht". Günter
Piening, Beauftragter des Berliner Senats für Integration und Migration.
Tagesschau vom 14. April 2006.
Diskrimination im Baumarkt
Volker Tonn wrote:
>Das ist nichts weiter als ein *verbindliches Angebot* und bezieht sich
>im Ladenverkauf/ Einzelhandel regelmässig auf Barzahlung.
Obwohl überall dick Schilder hängen, die auf die
Bezahlmöglichkeit mittel
EC-Karte hinweisen? Nicht im Ernst.
>Die Unsitte, den Wunsch per EC-Karte zahlen zu wollen erst jetzt zu
>eröffnen, ist nicht dem Verkäufer anzulasten. Ich kläre das
in aller
>Regel -gerade auch bei absehbar höheren Beträgen- vorher.
Wenn der Verkäufer mir das vorher durch aufgehängte Schilder explizit
anbietet, sehe ich da keinen Klärungsbedarf.
Bye
woffi
--
I accept my dogs admiration as conclusive evidence that
Im wonderful.
Diskrimination im Baumarkt
Markus Gohl schrieb:
> Wie sieht das aus, wenn die 10-Euro-Schranke auf einem Schild am
> Kassenscanner steht, man diese Einschraenkung also erst dann lesen
> kann, wenn man bereits vor der Kassiererin/dem Kassierer steht?
Dann wird das ganze nach § 305 BGB Vertragsbestandteil und ist somit
wirksam vereinbart (wenn die sonstigen Voraussetzungen des § 305 BGB
erfüllt sind).
--
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"Wir müssen ja auch sehen, wir haben ja ein
Täterstrafrecht". Günter
Piening, Beauftragter des Berliner Senats für Integration und Migration.
Tagesschau vom 14. April 2006.