Diskrimination im Baumarkt
Marion Scheffels schrieb:
>> Dummerweise ist
>> a) der Vertrag schon geschlossen
>> b) dadurch, daß Zeichen angeschlagen sind, die EC-Kartenzahlung
>> erlauben, diese Bezahlweise als möglich vereinbart.
>>
>> Da kann der Verkäufer nicht mehr raus.
>
> Was wir aber immer noch nicht wissen: war das eventuelle Herzeigen des
> Ausweises durch einen entsprechenden Aushang im Laden Bestandteil des
> Vertrags?
Selbst wenn - der Ausweis war gültig. Wenn der Laden ein amtliches
Ausweisdokument sehen will und eines gezeigt bekommt, ist es sein
Problem, wenn er das nicht gebacken kriegt; er hätte ja notfalls
schreiben können "EC-Kartenzahlungen über 400 EUR werden nur bei
Vorlage
eines amtlichen deutschen Lichtbildausweises angenommen".
> Ich denke immer noch, daß Tomasz Ausweis ganz einfach nicht bekannt
> war
Das kann gut sein.
> und deswegen nicht akzeptiert werden konnte.
Von "Können" kann keine Rede sein. Wenn der Verkäufer
Ausweisvorlage
verlangt, dann sollte er gefälligst zusehen, daß er gültige
Ausweise
auch als solche erkennt. Es ist schließlich nicht der Kunde, der diese
Klausel in den Vertrag eingebracht hat.
--
( ROT-13 if you want to email me directly: uvuc@ervzjrexre.qr )
"Wir müssen ja auch sehen, wir haben ja ein
Täterstrafrecht". Günter
Piening, Beauftragter des Berliner Senats für Integration und Migration.
Tagesschau vom 14. April 2006.
Diskrimination im Baumarkt
Diskrimination im Baumarkt
Marion Scheffels wrote:
>
>Nein, aber auf Grund eines Ausweises, den sie noch nie gesehen haben.
>Köln liegt nicht gerade an der polnischen Grenze, in *der* Ecke von D
>werden die Dinger eher selten sein.
Mir ist nicht mal klar, wieso die überhaupt einen Ausweis verlangt
haben/verlangen dürfen.
Bye
woffi
--
If at first you dont succeed, destroy all evidence that you tried.
Diskrimination im Baumarkt
Marion Scheffels wrote:
>Carlos Duerschmidt schrieb:
>
>>Wenn der Verkäufer
>>nur einen BPA gemeint hat, ist das sein Problem, denn Zweifel gehen
>>zu Lasten des Verwenders der AGB.
>
>Und was ist mit einem Ausweis, der nicht als echt verifiziert werden
>kann, weil ihn die Beteiligten auf Verkäuferseite nicht kennen?
Inwiefern ist diese Wissenslücke des Verkäufers ein Problem des
Käufers?
Bye
woffi
--
If at first you dont succeed, try, try, again.
Then quit. Theres no use being a damn fool
about it.
- W. C. Fields (1880-1946)
Diskrimination im Baumarkt
Volker Tonn wrote:
>Ausserdem kann das an beliebige Zusatzbedingungen geknüpft werden.
"Beliebige" wohl kaum.
>So z.B. "Höchstbetrag bei EC-Kartenzahlung 200,- EUR" und/
oder "*bis*
>400,- EUR nur bei Ausweisvorlage".
Klar. Aber diese Zusatzbedingungen müssen dem Käufer dann auch *vor*
Vertragsabschluß bekannt sein.
Bye
woffi
--
How can a stranger tell if two people are married?
You might have to guess, based on whether they seem to be yelling at the
same kids.
(Derrick, age 8)
Diskrimination im Baumarkt
Holger Pollmann schrieb:
>>Vergleichbare Bedingungen in einer Vielzahl von F
Diskrimination im Baumarkt
Holger Lembke schrieb:
>Das ist aber nicht Tomasz Problem.
Ich weiß nicht... meinst du, es kann verlangt werden, daß das
Verkaufspersonal alle Ausweise kennt und auch die jeweiligen
Landessprachen, um sie zu entziffern? Von nem Baumarkt-Verkäufer??
Über polnische Ausweise weiß ich nichts [auswendig] (habe nur gerade
ein Scheckkartenformat im Sinn, weiß mit rotem Wappenvogel), aber nur
wenige Persos sind ein Muster an Lesbarkeit in drei Sprachen wie der
BPA.
Der Inhaber eines PA in seiner Landessprache muß schon damit rechnen,
daß das Teil in einem anderssprachingen Land Probleme auslöst,
umsomehr, wenn allein schon das äussere Format eher an einen
Führerschein erinnert. A propos Führerschein: wäre es nicht
möglich
gewesen, den zu zücken, um den PA zu bekräftigen? Einen Einkauf von
Diskrimination im Baumarkt
Marion Scheffels schrieb:
> A propos Führerschein: wäre es nicht möglich gewesen, den
zu
> zücken, um den PA zu bekräftigen?
Möglich? Klar.
Aber:
- vermutlich hat der OP einen polnischen Führerschein...
- ein Führerschein ist kein Ausweis.
--
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"Wir müssen ja auch sehen, wir haben ja ein
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Tagesschau vom 14. April 2006.
Diskrimination im Baumarkt
Volker Tonn schrieb:
>>> Vergleichbare Bedingungen in einer Vielzahl von Fällen sind
bei
>>> einem Käufer mit ausländischem Ausweis und nicht
verifizierbarem
>>> Wohnsitz auch nicht unbedingt gegeben.
>>
>> Doch, das dürfte unproblematisch der Fall sein.
>
>
> Es ist die Frage, worauf sich die "Vielzahl von Fällen"
bezieht.
> Sicher doch nur auf die jeweilige Verkaufstelle. Oder bestenfalls
> auf weitere ähnliche Geschäfte in näherer Umgebung.
> Und wenn da ein Ladeninhaber zurückzuckt und nur Barzahlung
> akzeptieren will ist das sicher nachvollziehbar.
Nur ist m.E. klar, daß das Gesetz bei der Art der Geschäfte nicht
aufdifferenzieren will in
- Verkauf eines Pfundes Kaffee an Deutsche gegen Bargeld
- Verkauf eines Pfundes Kaffee an Bürger der vor-2004-EU-Staaten mit
Wohnsitz in Deutschland und Barzahlung
- Verkauf eines Pfundes Kaffee an Bürger der nach-2004-EU-Staaten mit
Wohnsitz in Deutschland und Barzahlung
- ...
- Verkauf eines Pfundes Mehl an Deutsche gegen Bargeld
- Verkauf eines Pfundes Mehl an Bürger der vor-2004-EU-Staaten mit
Wohnsitz in Deutschland und Barzahlung
- Verkauf eines Pfundes Mehl an Bürger der nach-2004-EU-Staaten mit
Wohnsitz in Deutschland und Barzahlung
- ...
Sondern das Geschäft ist einfach bspw. der Verkauf von Lebensmitteln an
Laufkundschaft. Fertig. Nicht mehr, nicht weniger. Eine darüber
hinausgehende Differenzierung würde dem Zweck des GEsetzes nicht gerecht
und ist auch nicht nötig, denn das, was du vermutlich erreichen willst -
die Möglichkeit der Berücksichtigung besonderer Umstände - ist
durchaus
im Gesetz berücksichtigt. Lies es einfach mal weiter.
--
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"Wir müssen ja auch sehen, wir haben ja ein
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Tagesschau vom 14. April 2006.