Diskrimination im Baumarkt
Marion Scheffels wrote:
(...)
> Es ja auch nicht auszuschließen, daß dein Verhalten die
Fronten
> zusätzlich verhärtet hat: so würde es mich z.B. beleidigen,
wenn man
> mir Diskriminierung unterstellt, nur weil ich (für mich aus ganz
> vernünftigem Grund) irgendetwas verweigere.
Das war auch mein letzter Gedanke. Zunächst habe ich nur den
Vorsitzenden sprechen wollen, weil die Kassiererin nicht wusste warum
sie die Karte nicht annehmen kann. Der kam dann mit einem Kollegen und
antwortete auf meine Frage, warum ich nicht zahlen könnte (ich noch im
guten Glauben und höflich), schon gereizt: keine Diskussion, dann zum
Kollegen: Nehmen Sie den Einkaufswagen weg. Daraufhin fragte ich auf
einen anderen Kunden zeigend: Warum darf dieser Kundert hier mit EC
Karte zahlen und ich nicht? Der dann immer wieder das glieche
wiederholte und mich unfreundlich abwimmelte.
> Diese Anschuldigung wäre
> ein überaus unsachliches Argument, das mich nicht gerade dazu bewegen
> würde, demjenigen auch noch lang und breit sachliche
Begründungen
> darzulegen. Im Gegenteil: so ein Gegenüber würde ich schleunigst
> loswerden wollen.
So hat es auch der Filialleiter des BAUHAUS gemacht und bestimmt keinen
neuen Kunden aus unserem Bekanntenkreis dazugewonnen.
--
T. Chmielewski
Diskrimination im Baumarkt
Diskrimination im Baumarkt
Holger Pollmann schrieb:
> Marco Sondermann schrieb:
>
> >> Ich warte, bis die Polizei kommt, erläutere der den
Sachverhalt,
> >> und die wird mir zustimmen, dem Chef dort erzählen,
daß ich mich
> >> rechtmäßig verhalten habe, und mich ziehen lassen.
> >
> > Due meinst, die haben das mit Eigentum, Besitz, Annahmeverweigerung
> > und Abstraktionsprinzip soweit raus, um den Sachverhalt zu
> > kapieren?
>
> Die wird erkennen, daß ich keine rechtswidrige Wegnahme iSv §
242 BGB
> machen kann, weil ich die Sachen aufgrund meines Kaufvertrages ohnehin
> rechtmäßig in meinem Besitz habe...
Konntest du den Besitz denn - gegen den offensichtlichen Willen des
Eigentümers - überhaupt erwerben? Wäre das nicht verbotene
Eigenmacht
(§ 858 BGB)?
Diskrimination im Baumarkt
Holger Lembke schrieb:
>Sollen sie halt ein
>Schild hinhängen, auf dem steht, was *genau* sie akzeptieren wollen.
Das wird ein A1-Schild :-D
Wenn ich bedenke, daß es schon zwei Sorten von Postbank-Karten gibt,
von denen eine für Lastschriften nicht akzeptiert wird... wie sieht
das bei den anderen Banken aus... ich glaub, das artet dann doch eher
in so einen mehrseitigen A1-Plakatträger aus, in dem man nachblättern
kann.
Stellt man übrigens eine polnische Kraft ein, die polnische Persos
kennt, müssen ihre Arbeits- und Urlaubszeiten mit dazu, damit man auch
weiß, wann polnische Persos in diesem Baumarkt erkannt werden.
Es haben aber auch schon Kunden verlangt, daß die AGB Briefdienst auf
der Rückseite jeder Briefmarke zu stehen haben, damit sie auch wissen,
was für einen Vertrag sie eingehen, bevor sie sie anlecken und
aufkleben.
Nein, das ist wahr!!
MarionS
--
einwegadresse@marions.de
"Didnt they say the pen was mightier than the sword?" - James Bond
"Thanks to me they were right!" - Q
(GoldenEye)
Diskrimination im Baumarkt
Frank Kozuschnik schrieb:
>> Die wird erkennen, daß ich keine rechtswidrige Wegnahme iSv
§ 242
>> BGB machen kann, weil ich die Sachen aufgrund meines Kaufvertrages
>> ohnehin rechtmäßig in meinem Besitz habe...
>
> Konntest du den Besitz denn - gegen den offensichtlichen Willen des
> Eigentümers - überhaupt erwerben? Wäre das nicht verbotene
> Eigenmacht (§ 858 BGB)?
Ich sammle mein ZeuG sofort nach dem Einscannen wieder ein. Das
geschieht auch mit Genehmigung des Verkäufers .
--
( ROT-13 if you want to email me directly: uvuc@ervzjrexre.qr )
"Wir müssen ja auch sehen, wir haben ja ein
Täterstrafrecht". Günter
Piening, Beauftragter des Berliner Senats für Integration und Migration.
Tagesschau vom 14. April 2006.
Diskrimination im Baumarkt
Wolfgang Krietsch schrieb:
>Inwiefern ist diese Wissenslücke des Verkäufers ein Problem des
Käufers?
Was hättest du denn gemacht? Alles kein Problem?
Wir hatten schon diverse Möglichkeiten hier im Thread, bis hin zum
Verlassen des Baumarktes *mit* der Ware, da ja die Zahlung nicht
angenommen wurde, bis hin zur wahrscheinlichen Anzeige wegen
Ladendiebstahls mit den entsprechenden Folgen bis zur gerichtlichen
Klärung des Sachverhalts. Aber klar - - kein Problem! Du bist ja im
Recht!
Und hier am Rechner sitzt eine Frau und lacht sich schlapp, weil all
der blödsinnige Aufwand nicht nötig gewesen wäre, hätte man
sich nur
mal des Problems seines Nächsten angenommen...
Ich muß zugeben, mich juckt es schon eine geraume Weile, ein
abfälliges "Männer!" zu schnauben - wäre das nicht
eine
Diskriminierung, und das ausgerechnet in diesem Thread.
MarionS
--
einwegadresse@marions.de
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Diskrimination im Baumarkt
Juergen Roesener schrieb:
> Michael Block wrote:
>
> >Da steht doch auch:
> >
> >| Bei einer Transaktion mit PIN wird online eine Deckungsprüfung
> >| durchgeführt, was laut meinem Provider zu einer
Zahlungsgarantie
> >| führt.
>
> Das stand auch so in den AGB, die vor 10 Jahren unterschrieben
> habe und steht jetzt nicht mehr drin [...]
Vielleicht liegt das einfach daran, dass bei ec-Karten mit Chip die
PIN inzwischen auch offline geprüft werden kann. Wenn die Transaktion
im Rahmen des Offline-Limits bleibt, gibt es dann eben unter Umständen
keine *Online*-Prüfung. Das heißt aber nicht unbedingt, dass die
Zahlungsgarantie wegfällt.
Diskrimination im Baumarkt
Florian Kleinmanns schrieb:
>Wenn der Verkäufer die Annahme des Kaufpreises verweigert, dann muss
er
>sehr wohl.
Er verweigert nicht die Annahme des Kaufpreises, sondern des
angebotenen Mediums. Mit dem gleichen Argument könnte ich mit
Falschgeld kommen.
Es wurde die Karte angeboten, eine Verifizierung wurde verlangt und
aus unbekannten Gründen war diese Verifizierung nicht akzeptabel.
MarionS
--
einwegadresse@marions.de
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Diskrimination im Baumarkt
Tomasz Chmielewski schrub:
> Das ärgert mich eigentlich am meisten: ohne
Erkärung, ohne
> ausgesprochenen Grund, ohne Entschuldigung hat er mir die Zahlung mit
> der (deutschen EC-) Karte ziemlich unfreundlich verweigert.
Ach, das hatte ich bei der Verkaufsstelle der SSB in der
Arnulf-Klett-Passage (Stuttgart) auch schon. Ich wollte einen
VerbundpaÃź
für Studenten haben (der wird dann durch eine
zusätzlich zu kaufende
Wertmarke ergänzt). Dazu braucht man die
Immatrikulationsbescheinigung und
sonst nichts. Die für Studenten passende Marke, Studi-Ticket
genannt, muss
dann nochmal separat mit dem Studentenausweis erworben werden. Jedenfall
meinte er, dass er noch den Ausweis bräuchte. Jeder
Erklärungsversuch
meinerseits, dass ich doch nur den Plastikausweis ohne Wertmarke
bräuchte,
konterte er mit "Das brauchen wir nicht zu Diskutieren". Naja, seine
Schalternachbarin hat mir den Ausweis ausgestellt. Ich hab ihn danach zur
Rede gestellt und wollte wissen, warum ich das Ding bei seiner Kollegin
haben konnte nicht aber bei ihm. Das hat er auch nur unverschämt
abgeblockt, ich hätte mich unklar ausgedrückt...
Was will man da noch
machen auÃźer einer sachlichen Beschwerde bei seinen Vorgesetzten?
Gute Nacht
Markus
--
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