Diskrimination im Baumarkt
N.Niedhammer schrieb am Sun, 23 Jul 2006:
> Die geäußerte Vorstellung, dass ein polnischer
Staatsangehöriger
> eine dubios erscheinende Nationalität hat, grenzt (neben
> ungezogenen Manieren) an Volksverhetzung.
Das musste ja kommen. Wenn man nicht mehr weiter weiß, immer den
§130
reinhauen. Sag doch gleich, dass Baumarktmitarbeiter Nazis sind...
> Es gibt schon unglaubliche Deppen hierzuland.
Selbsterkenntnis?
MfG
Gerald
--
Urheberrecht: Weniger Schutz ist besser für die Gesellschaft
(Dissertation von Jochen Haller untersucht wohlfahrtsoptimales Schutzniveau, http://golem.de/0508/39905.html)
Diskrimination im Baumarkt
Diskrimination im Baumarkt
Marion Scheffels wrote:
>>Sollen sie halt ein
>>Schild hinhängen, auf dem steht, was *genau* sie akzeptieren
wollen.
>
>Das wird ein A1-Schild :-D
Nein. Rechnungslimit, nur deutsche Ausweise. Fertig.
Und selbst wenn. Im Eingangsbereich hängen diverse A1-Zettel, einer ist
sicher entberlich.
>Wenn ich bedenke, daß es schon zwei Sorten von Postbank-Karten gibt,
So what? Soll die Postbank doch ihre organisatorischen Probleme lösen.
Aber dein Motto ist ja so viel einfacher: Die Kunden erraten, was Marion
will, weil sonst ist Marion auch noch schnell beleidigt.
>Stellt man übrigens eine polnische Kraft ein, die polnische Persos
>kennt,
Unsinn. Es lassen sich mit Sicherheit kleine Mäppchen erstellen, die die
Echtheitsmerkmale der Ausweisdokumente zusammenstellen. Dann noch die
Rechnungssumme begrenzen. Das sollte Sicherheit genug sein.
Zumal in der EU damit zu rechnen ist, dass immer häufiger
Nicht-deutsche-Ausweise zum Einsatz kommen...
>Es haben aber auch schon Kunden verlangt, daß die AGB Briefdienst auf
>der Rückseite jeder Briefmarke zu stehen haben, damit sie auch wissen,
>was für einen Vertrag sie eingehen, bevor sie sie anlecken und
>aufkleben.
>Nein, das ist wahr!!
Klar. Die Sackpost verlangt ja auch, dass man ausgeschnittene unbenutzte
Briefmarken nicht wieder verwendet. Skurile Ideen gibt es überall.
--
mit freundlichen Grüßen! Warum schließen Sie meine Gebote aus
?????
Holgi, +49-531-3497854 ! Weil ich es kann.
Diskrimination im Baumarkt
Marion Scheffels schrieb:
>>Wenn der Verkäufer die Annahme des Kaufpreises verweigert, dann
muss er
>>sehr wohl.
>
>Er verweigert nicht die Annahme des Kaufpreises, sondern des
>angebotenen Mediums.
Nicht "das Medium" (die EC-Karte) wird angeboten, sondern die Zahlung
mit selbiger. Und diese Zahlung steht einer Barzahlung gleich, denn die
Möglichkeit der Zahlung mit EC-Karte ist vertraglich vereinbart worden.
Die EC-Karte über den Tresen zu reichen ist ein Angebot (§ 294 BGB)
zu
erfüllen (§ 362 Abs. 1 BGB). Ob der Käufer mit Bargeld oder mit
EC-Karte
zahlt, darf er sich in dieser Konstellation frei aussuchen (§ 262 BGB).
Grüße
Florian
--
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Diskrimination im Baumarkt
Andreas Froehlich tippte am 23.07.2006 10:53:
> Holger Pollmann schrieb:
>
>>
>> Wenn der Verkäufer dann technisch nicht in der Lage ist, die
Bezahlung
>> entgegenzunehmen, hat er ein Problem.
>>
>
> Was aber wieder zu Problemen führen kann, wenn die Karte vom
Gerät nicht
> akzeptiert wird. Der Händler behauptet, meine Karte ist defekt und
ich
> behaupte, sein Lesegerät sei defekt.
>
> Was jetzt?
Dann hat man hoffentlich einen gerade gezogenen Kontoauszug aus dem
Drucker dabei... da muß die Karte ja funktioniert haben...
Diskrimination im Baumarkt
Marion Scheffels schrieb:
>Und hier am Rechner sitzt eine Frau und lacht sich schlapp, weil all
>der blödsinnige Aufwand nicht nötig gewesen wäre, hätte
man sich nur
>mal des Problems seines Nächsten angenommen...
Wer hätte sich wessen Problem annehmen sollen? Der OP sich des Problems
der Kassiererin? Was hätte er über das Verlangen nach ihrem Chef
hinaus
noch dazu tun sollen?
Grüße
Florian
--
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Diskrimination im Baumarkt
Renata Kussack tippte am 23.07.2006 13:46:
> Markus Gohl wrote:
>
>> Wie sieht das aus, wenn die 10-Euro-Schranke auf einem Schild am
>> Kassenscanner steht, man diese Einschränkung also erst dann lesen
kann,
>> wenn man bereits vor der Kassiererin/dem Kassierer steht?
>
> iMHO ist bereits das Anbringen dieser Schilder mit der genannten
> Einschränkung bzw. ein entsprechender Hinweis der Kassiererinnen ein
> Verstoß gegen die AGB, die der Händler mit der
Kartengesellschaft hat.
> Entweder er läßt die Kartenzahlung generell zu (und dann auch
für kleine
> Beträge) oder eben nicht.
Diese Mindestbetragsschilder verletzen i.d.R. die Vertragsbedingungen
des Kartenakzeptanzvertrages der "First Data International" (hat die
GZS übernommen und ist über TeleCash auch bei Visa und MasterCard
drin) und führt auch mal zum Ausschluß des Unternehmens vom
Kartenverkehr...
> Der Drogeriemarkt und die Apotheke in meiner Nachbarschaft, die diese
> 10-Euro-Regelung versucht haben, sind jedenfalls wieder davon abgekommen
> (Wahrscheinlich hat es entweder Streß mit der Kartengesellschaft
> gegeben, oder man mochte es nicht, daß manch ein Kunde mit einem
> Einkaufsvolumen von 9,98 Euro lieber verschnupft die gesamte Ware im
> Stich ließ, als durch den Reifen zu springen und sich noch eine
> Badetablette für 0,38 Euro aufs Band zu packen).
>
> Gruß
> Renata
Diskrimination im Baumarkt
Marion Scheffels schrieb:
> Holger Pollmann schrieb:
>
> >- ein Führerschein ist kein Ausweis.
>
> Richtig: ein FS ist kein vollgültiges Ausweispapier, aber es kann
doch
> eine Argumentationshilfe darstellen.
Ein Führerschein ist ein Ausweis über die Fahrerlaubnis (aber in
Deutschland kein allgemein gültiger Identitätsnachweis).
Diskrimination im Baumarkt
> Angebot = Kunde legt Ware auf Band
> Annahme = Kassiererin erfasst die Waren
Hast Du eine Quelle die das belegt; also, daß der Kaufvertag schon
zustande gekommen ist ehe die Zahlungsmodalitäten geklärt sind?
Ich würde vermuten, daß die Zustimmung zum Kaufvertrag erst dann
stattfindet wenn auch den Zahlungsmodalitäten zugestimmt wurde.