Diskrimination im Baumarkt
Volker Tonn wrote:
> Der Vertrag ist erst dann geschlossen wenn der Kunde die Ware bezahlt
> hat. Und wenn der nun auf Barzahlung bestehen will und der Kunde damit
> nicht einverstanden ist kommt eben *kein* Vertrag zustande.
Was hast du denn geraucht?
--
Der Informationshorst: Das stundenlange ohne den eigentlichen Grund noch
weiter auf der Toilette verharren und Zeitunglesen kann zwar, wenn man nur
lange genug sitzt, irgendwann einen Toilettengang sparen, führt jedoch
nach
einiger Zeit dazu, dass die Beine einschlafen, man also, selbst wenn man
wollte, gar nicht mehr aufstehen könnte, was spätestens, wenn die
Zeitung
ausgelesen ist, zu einem wehrlosen Vor-sich-hin-Starren und gar zu einem
wachkomaähnlichen Zustand führen kann, woraus man zwar vielleicht
irgendwann von freundlichen Rettern befreit wird, was aber trotzdem immer
etwas unangenehm ist, da ein wehrlos vor sich hin starrender Mensch auf der
Toilette auch für die Retter nie ein sehr schöner Anblick ist.
Usenet Zone Free Binaries Usenet Server
More than 140,000 groups
Unlimited download
http://www.usenetzone.com to open account
Diskrimination im Baumarkt
Diskrimination im Baumarkt
Volker Tonn schrieb:
>> Beim Vertragsschluß: momentan ja. Allerdings ging das in diesem
>> Fall nicht; der Vertrag war schon geschlossen,
>
> Wie jetzt?
Warum sonst sollte der Markt Zahlung verlangt haben? Verlangst du auch
immer von Leuten Geld, ohne mit ihnen Verträge zu schließen?
>> darin war vereinbart, daß du mit EC-Karte zahlen durftest; ,
>
> Sobald der Betrag aber eine gewisse Höchstgrenze überschreitet
sind
> oftmals "besondere Bedingungen" daran geknüpft bargeldlos
bezahlen
> zu dürfen.
Wenn das nicht durch AGB vereinbart ist, die in den Vertrag einbezogen
wurden, dann nicht; und ich bezweifele stark, daß das der Fall war.
> Leider ist die Reputation unserer östlichen Nachbarn (nicht von
> ungefähr) nicht besonders gut.
Tja, das muß man sich dann eben vorher überlegen und klar sowas
hinschreiben wie "EC-Zahlung über 300 EUR nur für Deutschem,
nicht für
Polen". Oder so.
> Das Vorzeigen der (beglaubigten Kopie) der Meldebestätigung
hätte
> sicher einiges retten können. Die "allgemein übliche
Bezahlpraxis
> mit EC-Karte" ist ein Angebot von dem im Einzelfall durchaus
> abgewichen werden kann/ darf und ist ggf. vorher zu klären.
Nein; durch das EC-Symbol, daß sicher dort irgendwo angeschlagen war,
wurde vereinbart, daß man mit EC-Karte zahlen kann. Wenn das dann nicht
wirksam im Vertrag eingeschränkt wird, hat der Baumarkt Pech gehabt.
>> nachträglich kann der Baumarkt daran nichts ändern.
>
> Der Vertrag ist erst dann geschlossen wenn der Kunde die Ware
> bezahlt hat.
Netter Versuch :-) Nein, sorry, du liegst falsch.
--
( ROT-13 if you want to email me directly: uvuc@ervzjrexre.qr )
"Wir müssen ja auch sehen, wir haben ja ein
Täterstrafrecht". Günter
Piening, Beauftragter des Berliner Senats für Integration und Migration.
Tagesschau vom 14. April 2006.
Diskrimination im Baumarkt
Holger Pollmann wrote:
> Beim Vertragsschluß: momentan ja. Allerdings ging das in diesem Fall
> nicht; der Vertrag war schon geschlossen, darin war vereinbart, daß
du
> mit EC-Karte zahlen durftest;, nachträglich kann der Baumarkt daran
> nichts ändern.
Tat er aber. Er als Gelackmeierter hatte jetzt nur die Wahl: bar zahlen
oder -- gehen, ohne Ware. /Ich/ hätte mcih für letzteres entschieden.
Volker
--
Im übrigen bin ich der Meinung, das TCPA verhindert werden muss
Diskrimination im Baumarkt
Volker Tonn schrieb:
> Holger Pollmann schrieb:
>
> > Tomasz Chmielewski schrieb:
> >
> >
> >
> > > Meine Frage: Darf ein Baumarkt einem Kunden aufgrund
> > > seiner Nationalität die Zahlung mit der EC Karte
> > > verweigern?
> > >
> > >
> >
> > Beim Vertragsschluß: momentan ja. Allerdings ging das in
> > diesem Fall nicht; der Vertrag war schon geschlossen,
> >
> Wie jetzt?
>
> > darin war vereinbart, daß du mit
> > EC-Karte zahlen durftest;,
> >
> Sobald der Betrag aber eine gewisse Höchstgrenze
> überschreitet sind oftmals "besondere Bedingungen" daran
> geknüpft bargeldlos bezahlen zu dürfen.
... die allen Kunden vorher bekannt sein müssen, damit sie
wirksam sind.
> Die "allgemein übliche Bezahlpraxis mit EC-Karte" ist ein
> Angebot von dem im Einzelfall durchaus abgewichen werden
> kann/ darf und ist ggf. vorher zu klären.
Ich gehe einfach davon aus, dass jede Kasse mit dem EC-zeichen
versehen ist; dann ist Zahlung per EC-Karte möglich.
> Der Vertrag ist erst dann geschlossen wenn der Kunde die Ware
> bezahlt hat.
Nein. Der Vertrag ist schon lange geschlossen, wenn es zur
Bezahlung kommt.
> Und wenn der nun auf Barzahlung bestehen will
> und der Kunde damit nicht einverstanden ist kommt eben *kein*
> Vertrag zustande.
Nein, der Vertrag besteht, man streitet sich "nur" darüber, wie
man die Zahlung abwickeln möchte.
Grüße
Matthias
Diskrimination im Baumarkt
Volker Neurath schrieb:
> Holger Pollmann wrote:
>
> > Beim Vertragsschluß: momentan ja. Allerdings ging das in
> > diesem Fall nicht; der Vertrag war schon geschlossen, darin
> > war vereinbart, daß du mit EC-Karte zahlen durftest;,
> > nachträglich kann der Baumarkt daran nichts ändern.
>
> Tat er aber. Er als Gelackmeierter hatte jetzt nur die Wahl:
> bar zahlen oder -- gehen, ohne Ware. /Ich/ hätte mcih für
> letzteres entschieden.
Wenn Du für 700,- Euro mühevoll Kram zusammengesucht hast, und
dann erzählt dir der Kassendepp, Du musst bar bezahlen,
überlegst Du Dir mit Sicherheit, ob Du anderswo noch einmal zwei
Stunden Zeit verbraten willst, oder die Sachen jetzt doch
mitnimmst und eben das letzte Mal dort gekauft hast.
Grüße
Matthias
Diskrimination im Baumarkt
Volker Tonn skrev:
>Der Vertrag ist erst dann geschlossen wenn der Kunde die Ware bezahlt
Nein, der Vertrag ist erst dann geschlossen, wenn zwei
übereinstimmende WE vorliegen. Der OP hat den Antrag gestellt,
die Kassiererin hat ihn angenommen (sonst hätte sie die Karte
gar nicht zu Gesicht bekommen). Zwar kann ein Verkäufer grundsätzlich
auf Barzahlung bestehen, aber das geht nicht mehr, nachdem sie
sich offenbar auf Kartenzahlung geeinigt haben.
>hat. Und wenn der nun auf Barzahlung bestehen will und der Kunde damit
>nicht einverstanden ist kommt eben *kein* Vertrag zustande.
Die Zahlungsmethode gehört nicht zu den essentialia negotii eines KV.
Gruß
Carlos
Diskrimination im Baumarkt
Volker Neurath schrieb:
>> Beim Vertragsschluß: momentan ja. Allerdings ging das in diesem
>> Fall nicht; der Vertrag war schon geschlossen, darin war
>> vereinbart, daß du mit EC-Karte zahlen durftest;,
nachträglich
>> kann der Baumarkt daran nichts ändern.
>
> Tat er aber. Er als Gelackmeierter hatte jetzt nur die Wahl: bar
> zahlen oder -- gehen, ohne Ware. /Ich/ hätte mcih für letzteres
> entschieden.
Ich wäre mit Ware gegangen. Wenn der Verkäufer sich weigert, die
vertragsmäßig angebotene Leistung anzunehmen, ist das doch sein
Problem.
Und auf Übereignung kann man ihn später immer noch verklagen.
--
( ROT-13 if you want to email me directly: uvuc@ervzjrexre.qr )
"Wir müssen ja auch sehen, wir haben ja ein
Täterstrafrecht". Günter
Piening, Beauftragter des Berliner Senats für Integration und Migration.
Tagesschau vom 14. April 2006.
Diskrimination im Baumarkt
Am Sat, 22 Jul 2006 23:03:57 +0200 schrieb Matthias Kryn:
> Wenn Du für 700,- Euro mühevoll Kram zusammengesucht hast, und
> dann erzählt dir der Kassendepp, Du musst bar bezahlen,
> überlegst Du Dir mit Sicherheit, ob Du anderswo noch einmal zwei
> Stunden Zeit verbraten willst, oder die Sachen jetzt doch
> mitnimmst und eben das letzte Mal dort gekauft hast.
Also ich hab nie 700 EUR >bar< in der Tasche, von daher würde ich
den
Einkaufswagen stehen lassen.
Da kann die Verkäuferin sich gerne darum kümmern den Kram zurück
zu räumen.
Danach geht dann eine Beschwerde an die Zentrale der Firma.
Gruß Carsten
--
http://got.to/quote - richtig zitieren | http://oe-faq.de/ -
OE im Usenet
http://www.realname-diskussion.info - Realnames sind keine
Pflicht
http://www.spamgourmet.com/ + http://www.despammed.com/ - Antispam-Email
cakruege (at) gmail (dot) com | http://www.geocities.com/mungfaq/