Diskrimination im Baumarkt
Holger Pollmann folterte am 22.07.2006 folgende Tasten:
> Ich warte, bis die Polizei kommt, erläutere der den Sachverhalt, und
die
> wird mir zustimmen, dem Chef dort erzählen, daß ich mich
rechtmäßig
> verhalten habe, und mich ziehen lassen.
Due meinst, die haben das mit Eigentum, Besitz, Annahmeverweigerung und
Abstraktionsprinzip soweit raus, um den Sachverhalt zu kapieren?
Marco
--
Hat die Magd nen wunden Po, lag die Egge unterm Stroh.
Diskrimination im Baumarkt
Diskrimination im Baumarkt
Volker Tonn folterte am 22.07.2006 folgende Tasten:
>>>Der Vertrag ist erst dann geschlossen wenn der Kunde die Ware
bezahlt
>>>hat. Und wenn der nun auf Barzahlung bestehen will und der Kunde
damit
>>>nicht einverstanden ist kommt eben *kein* Vertrag zustande.
>>>
>>Was hast du denn geraucht?
>
> Ich teile dir hiermit mit: Ich bin Nichtraucher und mag auch keine
"Kekse"!
>
> Es ist jedem Verkäufer freigestellt an jedweden *nicht* zu verkaufen
und
> ist zu keiner Rechenschaft darüber verpflichtet. Und wenn diese
Gründe
> in dubios erscheinender Nationalität des (potenziellen) Käufers
liegen
> ist es allein Sache des Verkäufers nach Gutdünken zu entscheiden
oder
> z.B. an "sofortige Barzahlung" zu knüpfen. Ebenso, wenn ihm
die
> Körperbehaarung, das Schuhwerks oder der Körpergeruch des
Käufers nicht
> gefällt. Jedenfalls solange, wie es sich nicht um ein Monopol des
> Verkäufers handelt.
Ist ja alles richtig, schön und gut. Nur: Der Verkäufer hat ja eben
den
Vertrag geschlossen.
Marco
--
Studentin: "Warum brummt denn der Transformator?"
Prof.: "Sie würden auch brummen, wenn Sie 50 Perioden in der Sekunde
hätten."
Diskrimination im Baumarkt
"Matthias Kryn" skrev:
>Ich vermute: Wenn der Baumarkt eine bestimmte Zahlungsart
>anbietet, muss er sich auch daran halten. Allerdings scheint mir
Ich vermute:
ec-Schildchen: Aufforderung, die Zahlung mit Karte anzubieten.
(= kleiner Schlenker, weil der Vertragspartner noch nicht feststeht)
Käufer überreicht Karte zur Zahlung: Angebot, die Karte als
Zahlungsmittel zu nutzen
Verkäufer nicht, nimmt die Karte entgegen, um die Zahlung
abzuwickeln: Annahme
Verkäufer will Rückzieher machen: Zu spät, da Vertrag schon
steht.
Ist das ganz schief?
>das eher ein wettbewerbsrechtlicher Aspekt zu sein.
Das kommt noch hinzu, nutzt aber dem konkreten Käufer nichts.
>Auf der anderen Seite gibt es keinen Zwang, jemandem überhaupt
>etwas zu verkaufen.
Stimmt, aber Antäuschen gilt nicht. Wenn der Vertrag geschlossen
ist, steht er.
Gruß
Carlos
Diskrimination im Baumarkt
Hans Glück folterte am 22.07.2006 folgende Tasten:
>>> Meine Frage: Darf ein Baumarkt einem Kunden aufgrund seiner
>>> Nationalität die Zahlung mit der EC Karte verweigern?
>>
>> Beim Vertragsschluß: momentan ja. Allerdings ging das in diesem
Fall
>> nicht; der Vertrag war schon geschlossen
>
> Sehe ich anhand der geschilderten Situation anders.
-v, bitte.
Marco
--
Die Bäume werden kahl und leer,
an vielen hängt ein Aktionär.
Diskrimination im Baumarkt
Am Sat, 22 Jul 2006 21:26:43 GMT schrieb Marco Sondermann:
> Christian Schmidt folterte am 22.07.2006 folgende Tasten:
>
>> Recht haben ist ja schön, aber manchmal ist es einfacher, sich
umzudrehen
>> und zu gehen.
>
> Kurzfristig vielleicht, auf lange Sicht gesehen aber eigentlich immer die
> schlechtere Wahl.
Es kommt natürlich darauf an, ob einem der 700 EUR Baumarkteinkauf es Wert
ist, sich womöglich Wochenlang mit dem Thema beschäftigen zu
müssen. Oder
ob man einfach wo anders kauft und die Zeit (und Nerven) in die
Heimwerkerei steckt.
Gruß
Chris
--
Jetzt auch bei mir: http://blog.superbilk.org
Diskrimination im Baumarkt
Marco Sondermann skrev:
>Due meinst, die haben das mit Eigentum, Besitz, Annahmeverweigerung und
>Abstraktionsprinzip soweit raus, um den Sachverhalt zu kapieren?
Die Ausbildung der Polizei sollte nicht unterschätzt werden. Es ist
durchaus möglich, daß sie das halbwegs beurteilen oder sich auf die
Schnelle schlaumachen können. Letzteres habe ich schon einmal
erlebt; innerhalb einer halben Stunde hat man ihnen dann im Groben
durchgegeben, ob etwas berechtigt oder unberechtigt war.
Gruß
Carlos
Diskrimination im Baumarkt
Volker Tonn wrote:
> Torben Neuhaus schrieb:
>
>> Volker Tonn wrote:
>>
>>
>>
>>> Der Vertrag ist erst dann geschlossen wenn der Kunde die Ware
bezahlt
>>> hat. Und wenn der nun auf Barzahlung bestehen will und der Kunde
damit
>>> nicht einverstanden ist kommt eben *kein* Vertrag zustande.
>>>
>> Was hast du denn geraucht?
>>
>>
>>
>
> Ich teile dir hiermit mit: Ich bin Nichtraucher und mag auch keine
"Kekse"!
>
> Es ist jedem Verkäufer freigestellt an jedweden *nicht* zu verkaufen
und
> ist zu keiner Rechenschaft darüber verpflichtet. Und wenn diese
Gründe
> in dubios erscheinender Nationalität des (potenziellen) Käufers
liegen
> ist es allein Sache des Verkäufers nach Gutdünken zu entscheiden
oder
> z.B. an "sofortige Barzahlung" zu knüpfen. Ebenso, wenn ihm
die
> Körperbehaarung, das Schuhwerks oder der Körpergeruch des
Käufers nicht
> gefällt. Jedenfalls solange, wie es sich nicht um ein Monopol des
> Verkäufers handelt.
Wenn ich deinen Gedankengang weiter spinne, dann darf also ein Inhaber
eines Geschäfts entscheiden wem er was verkauft und wie früher in
China
Chinesen und Hunde müssen draußen bleiben Schilder anbringen?
--
T. Chmielewski
Diskrimination im Baumarkt
Volker Tonn schrieb:
> Es ist jedem Verkäufer freigestellt an jedweden *nicht* zu
> verkaufen und ist zu keiner Rechenschaft darüber verpflichtet.
Aber wenn der Vertrag erst einmal geschlossen ist, dann kann er nicht mehr
davon weg.
Im übrigen solltest du mal § 19 des neuen Allgemeinen
Gleichbehandlungsgesetzes lesen.
--
( ROT-13 if you want to email me directly: uvuc@ervzjrexre.qr )
"Wir müssen ja auch sehen, wir haben ja ein
Täterstrafrecht". Günter
Piening, Beauftragter des Berliner Senats für Integration und Migration.
Tagesschau vom 14. April 2006.