Diskrimination im Baumarkt
Tomasz Chmielewski folterte am 22.07.2006 folgende Tasten:
> Wenn ich deinen Gedankengang weiter spinne, dann darf also ein Inhaber
> eines Geschäfts entscheiden wem er was verkauft
Natürlich[1], wäre ja noch schöner, wenn nicht.
> und wie früher in China
> Chinesen und Hunde müssen draußen bleiben Schilder anbringen?
Ich weiß nicht, ob so ein Schild in China betriebswirtschaftlich gesehen
nicht doch suboptimal wäre.
Marco
[1] Grundsätzlich
--
Nur Narren sind sicher - der kluge Mann denkt weiter nach.
Diskrimination im Baumarkt
Diskrimination im Baumarkt
Marco Sondermann schrieb:
>> Ich warte, bis die Polizei kommt, erläutere der den Sachverhalt,
>> und die wird mir zustimmen, dem Chef dort erzählen, daß ich
mich
>> rechtmäßig verhalten habe, und mich ziehen lassen.
>
> Due meinst, die haben das mit Eigentum, Besitz, Annahmeverweigerung
> und Abstraktionsprinzip soweit raus, um den Sachverhalt zu
> kapieren?
Die wird erkennen, daß ich keine rechtswidrige Wegnahme iSv § 242
BGB
machen kann, weil ich die Sachen aufgrund meines Kaufvertrages ohnehin
rechtmäßig in meinem Besitz habe...
--
( ROT-13 if you want to email me directly: uvuc@ervzjrexre.qr )
"Wir müssen ja auch sehen, wir haben ja ein
Täterstrafrecht". Günter
Piening, Beauftragter des Berliner Senats für Integration und Migration.
Tagesschau vom 14. April 2006.
Diskrimination im Baumarkt
Marco Sondermann schrieb:
>Volker Tonn folterte am 22.07.2006 folgende Tasten:
>
>
>
>>>>Der Vertrag ist erst dann geschlossen wenn der Kunde die Ware
bezahlt=
>>>>hat. Und wenn der nun auf Barzahlung bestehen will und der
Kunde dami=
t
>>>>nicht einverstanden ist kommt eben *kein* Vertrag zustande.
>>>>
>>>>
>>>>
>>>Was hast du denn geraucht?
>>>
>>>
>>Ich teile dir hiermit mit: Ich bin Nichtraucher und mag auch keine
"Kek=
se"!
>>
>>Es ist jedem Verk
Diskrimination im Baumarkt
Holger Pollmann folterte am 22.07.2006 folgende Tasten:
>>> Ich warte, bis die Polizei kommt, erläutere der den
Sachverhalt,
>>> und die wird mir zustimmen, dem Chef dort erzählen, daß
ich mich
>>> rechtmäßig verhalten habe, und mich ziehen lassen.
>>
>> Due meinst, die haben das mit Eigentum, Besitz, Annahmeverweigerung
>> und Abstraktionsprinzip soweit raus, um den Sachverhalt zu
>> kapieren?
>
> Die wird erkennen, daß ich keine rechtswidrige Wegnahme iSv §
242 BGB
> machen kann, weil ich die Sachen aufgrund meines Kaufvertrages ohnehin
> rechtmäßig in meinem Besitz habe...
Ich frag mich halt, ob die Polizisten da im Zivilrecht so bewandert sind.
Die könnten ja auch (da nun mal keine Juristen) die Auffassung vertreten
"keine Übereignung, -> kein Eigentum, -> der Kram bleibt hier,
-> um alles
weitere (Übereignung und Besitzverschaffung) soll sich der Richter
kümmern".
Marco
--
Nur Narren sind sicher - der kluge Mann denkt weiter nach.
Diskrimination im Baumarkt
Volker Tonn wrote:
> Marco Sondermann schrieb:
>
>>Volker Tonn folterte am 22.07.2006 folgende Tasten:
>>
>>
>>
>>>>>Der Vertrag ist erst dann geschlossen wenn der Kunde die
Ware bezahlt
>>>>>hat. Und wenn der nun auf Barzahlung bestehen will und der
Kunde damit
>>>>>nicht einverstanden ist kommt eben *kein* Vertrag zustande.
>>>>>
>>>>>
>>>>>
>>>>Was hast du denn geraucht?
>>>>
>>>>
>>>Ich teile dir hiermit mit: Ich bin Nichtraucher und mag auch keine
>>>"Kekse"!
>>>
>>>Es ist jedem Verkäufer freigestellt an jedweden *nicht* zu
verkaufen und
>>>ist zu keiner Rechenschaft darüber verpflichtet. Und wenn
diese Gründe
>>>in dubios erscheinender Nationalität des (potenziellen)
Käufers liegen
>>>ist es allein Sache des Verkäufers nach Gutdünken zu
entscheiden oder
>>>z.B. an "sofortige Barzahlung" zu knüpfen. Ebenso,
wenn ihm die
>>>Körperbehaarung, das Schuhwerks oder der Körpergeruch des
Käufers nicht
>>>gefällt. Jedenfalls solange, wie es sich nicht um ein Monopol
des
>>>Verkäufers handelt.
>>>
>>>
>>
>>Ist ja alles richtig, schön und gut. Nur: Der Verkäufer hat
ja eben den
>>Vertrag geschlossen.
>>
>>
>
> Wodurch?
> Er hat die gewünschte Zahlungsweise des Käufers nicht akzeptiert
und ist
> m.E. zur *generellen* Akzeptanz *dieser* Zahlungsweise auch nicht
> verpflichtet.
> Wenn der Verkäufer (im willkürlichen Einzelfall) auf
"Barzahlung bei
> Übergabe" besteht ist dies m. E. sein uneingeschränktes
Recht.
> Wenn er dies erst dann sagt, wenn er die Höhe des Betrags ermittelt
hat
> ist evtl. ein Schönheitsfehler aber m.E. durchaus legitim.
>
Irgendwas ist mit dir nicht in Ordnung. Der Vertrag wurde bereits
geschlossen.
--
Der Informationshorst: Das stundenlange ohne den eigentlichen Grund noch
weiter auf der Toilette verharren und Zeitunglesen kann zwar, wenn man nur
lange genug sitzt, irgendwann einen Toilettengang sparen, führt jedoch
nach
einiger Zeit dazu, dass die Beine einschlafen, man also, selbst wenn man
wollte, gar nicht mehr aufstehen könnte, was spätestens, wenn die
Zeitung
ausgelesen ist, zu einem wehrlosen Vor-sich-hin-Starren und gar zu einem
wachkomaähnlichen Zustand führen kann, woraus man zwar vielleicht
irgendwann von freundlichen Rettern befreit wird, was aber trotzdem immer
etwas unangenehm ist, da ein wehrlos vor sich hin starrender Mensch auf der
Toilette auch für die Retter nie ein sehr schöner Anblick ist.
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Diskrimination im Baumarkt
Volker Tonn schrieb:
>> Ist ja alles richtig, schön und gut. Nur: Der Verkäufer hat
ja eben
>> den Vertrag geschlossen.
>
> Wodurch?
Dadurch, daß er das Vertragsangebot des Käufers angenommen hat.
Warum
sonst sollte er Bezahlung verlangen? Verlansgt du auch immer, daß LEute
dir Geld zahlen, daß sie dir gar nicht schulden?
> Er hat die gewünschte Zahlungsweise des Käufers nicht akzeptiert
> und ist m.E. zur *generellen* Akzeptanz *dieser* Zahlungsweise
> auch nicht verpflichtet.
Dummerweise ist
a) der Vertrag schon geschlossen
b) dadurch, daß Zeichen angeschlagen sind, die EC-Kartenzahlung
erlauben, diese Bezahlweise als möglich vereinbart.
Da kann der Verkäufer nicht mehr raus.
--
( ROT-13 if you want to email me directly: uvuc@ervzjrexre.qr )
"Wir müssen ja auch sehen, wir haben ja ein
Täterstrafrecht". Günter
Piening, Beauftragter des Berliner Senats für Integration und Migration.
Tagesschau vom 14. April 2006.
Diskrimination im Baumarkt
Tomasz Chmielewski schrieb:
> Wenn ich deinen Gedankengang weiter spinne, dann darf also ein Inhaber
> eines Geschäfts entscheiden wem er was verkauft und wie früher
in China
> Chinesen und Hunde müssen draußen bleiben Schilder anbringen?
Es gilt der Grundsatz der Vertragsfreiheit. Er muss nur mit Leuten
Vertraege abschliessen, mit denen er das will. Er darf auch jedem nach
Belieben Hausverbot erteilen, wenn ihm dessen Nase nicht passt. Bei
Discos empfindet man das wohl eher als normal als bei Baumaerkten, aber
juristisch ist da kein Unterschied.
Ob das Antidiskriminierungsgesetz daran etwas aendert, weiss ich
allerdings nicht.
Jan
Diskrimination im Baumarkt
Carlos Duerschmidt folterte am 22.07.2006 folgende Tasten:
>>Due meinst, die haben das mit Eigentum, Besitz, Annahmeverweigerung und
>>Abstraktionsprinzip soweit raus, um den Sachverhalt zu kapieren?
>
> Die Ausbildung der Polizei sollte nicht unterschätzt werden.
Ist mir durchaus bewußt, daß unsere Polizisten gut ausgebildet
sind. Aber
so tief im Zivilrecht?
> Es ist durchaus möglich, daß sie das halbwegs beurteilen oder
sich auf die
> Schnelle schlaumachen können. Letzteres habe ich schon einmal
> erlebt; innerhalb einer halben Stunde hat man ihnen dann im Groben
> durchgegeben, ob etwas berechtigt oder unberechtigt war.
Das wäre natürlich möglich.
Marco
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Nur Narren sind sicher - der kluge Mann denkt weiter nach.