Diskrimination im Baumarkt
Volker Tonn folterte am 22.07.2006 folgende Tasten:
> Mir will immer noch nicht einleuchten, wodurch der Vertrag (schon)
> geschlossen wurde.
Na weil sich Käufer und Verkäufer darauf geeiningt haben. Sicht- /
Hörbar
u. a. an dem Satz der Angestellten "das macht dann 700 EUR". Setz
dich doch
mal in Ruhe mit Verträgen / Willenserklärungen auseinander.
Oder von hinten erklärt: Wenn es gar keinen Vertrag gibt, warum sollte die
Kassiererin dann überhaupt Geld verlangen?
Marco
--
"Und ich biete Ihnen gerne meinen Rat an, wenn es darum geht Frauen zu
verstehen - wenn ich einen habe, gebe ich Ihnen bescheid."
(Capt. Jean-Luc Picard)
Diskrimination im Baumarkt
Diskrimination im Baumarkt
Carlos Duerschmidt folterte am 22.07.2006 folgende Tasten:
>>Ja. Die Entgegennahme(!) der Karte ist keine "Annahme". Das
ist aber
>>auch nicht notwendig, da der Vertrag früher geschlossen wird.
>>
>>Angebot = Kunde legt Ware auf Band
>>Annahme = Kassiererin erfasst die Waren
>
> Das ist mir schon klar. Ich meinte nur, es lägen möglicherweise
> zwei getrennte Verträge vor: Einmal der Kaufvertrag und einmal
> der Vertrag, in dem sich die Kassiererin und Tomasz auf die Art
> der Bezahlung geeinigt haben.
>
> Ich hätte aber auch kein Problem damit, die Art der Bezahlung
> als Bestandteil des KV zu sehen. Bin ich der Einzige, der da
> etwas unschlüssig ist?
Ich denke. Wieviel, wann wo und wie geazhlt wird ist üblicherweise
Bestandteil des Vertrages. Alles andere macht auch wenig Sinn, da die
Verbindlichkeit des eigentlichen Kaufvertrages ja sonst ausgehebelt werden
würde.
Marco
--
Schulden sind wie Frauen: Hast Du sie einmal am A****, wirst Du sie nie
wieder los.
Diskrimination im Baumarkt
Marco Sondermann schrieb:
>Volker Tonn folterte am 22.07.2006 folgende Tasten:
>
>
>
>>>Dadurch, da
Diskrimination im Baumarkt
Marco Sondermann schrieb:
> "das macht dann 700 EUR".
>
Auch der K
Diskrimination im Baumarkt
Volker Tonn folterte am 22.07.2006 folgende Tasten:
>>>>Dadurch, daß er das Vertragsangebot des Käufers
angenommen hat. Warum
>>>>sonst sollte er Bezahlung verlangen? Verlansgt du auch immer,
daß LEute
>>>>dir Geld zahlen, daß sie dir gar nicht schulden?
>>>>
>>>Er hat es nur unter der **Bedingung** "Barzahlung bei
Übergabe" angenommen.
>>
>>Nö. Er hat *beim* Bezahlvorgang gesagt, daß er es gerne bar
hätte. Nur ist
>>*beim* Bezahlvorgang der Vertrag logischerweise schon abgeschlossen.
Sonst
>>gäbe es ja erst garkeinen Bezahlvorgang.
>>
> Es gibt doch noch gar keinen Bezahlvorgang.
Doch, das rüberreichen der Karte.
> Die (kassenmässige)
> Erfassung des Warenwertes ist kein "Bezahlvorgang". Es gibt nach
dem
> Additionsvorgang der Einzelpreise das Angebot K an den VK die Ware per
> EC-Karte zu zahlen.
Falsch, allerspätestens (*) wenn die Kassiererin zum Kunden "das
macht 700
EUR" sagt, ist das ein Angebot an den Käufer, welches dieser dann mit
dem
rüberreichen der Karte annimmt.
(*) IIRC macht der Käufer mit dem aufs Band legen schon ein ANgebot,
daß
die Kassiererin dann mit dem drüberziehen annimmt.
Marco
--
Der Igel mit viel Winterspeck
spritzt unterm Rad viel besser weg.
Diskrimination im Baumarkt
Volker Tonn folterte am 22.07.2006 folgende Tasten:
>> "das macht dann 700 EUR".
>
> Auch der Käufer ist jetzt noch vollkommen frei[1] zu entscheiden ob
er
> dieses Angebot annimmt.
Eigentlich macht der Käufer ja schon das Angebot, indem er die Waren aufs
Band legt, aber lassen wir das mal eben so stehen, ist bei dieser
Fragestellung unerhebllich.
> Das ist nichts weiter als ein *verbindliches Angebot*
Was definierst du denn jetzt als *verbindliches Angebot*? EIn Angebot im
Sinne einer beiderseitigen Willenserklärung. Wenn ja, sagst du es doch
selber: Der Verkäufer kann jetzt nicht mehr zurück.
> und bezieht sich
> im Ladenverkauf/ Einzelhandel regelmässig auf Barzahlung.
Ja, da pflichte ich dir bei. Allerdings genau dann nicht ehr, wenn der
Verkäufer durch den üblichen "EC"-Aufkleber zum besten
gibt, daß auch diese
Zahlungsmöglichkeit Vertragsbestandteil wird.
> Die Unsitte, den Wunsch per EC-Karte zahlen zu wollen erst jetzt zu
> eröffnen, ist nicht dem Verkäufer anzulasten.
Natürlich, sobald er da ein Schild hängen hat.
> Ich kläre das in aller
> Regel -gerade auch bei absehbar höheren Beträgen- vorher.
>
> [1] Ausgenommen sind die "üblichen Ausnahmen" wie
"Sonderanfertigungen"
> etc...
> Aber darum geht es hier ja wohl auch nicht.
Naja, wenn du damit anfängst: Ein Vertrag ist ein Vertrag. Ob das jetzt
nun
Sonderanfertigungen sind oder Satngenware ist unerheblich.
Marco
--
Der Pfuscher schafft, der Hebel wächst,
es steigt die Kraft, die Schraube ächzt..
.. zu spät merkt seine Grosshirnrinde:
die Schraube trug ein Linksgewinde.
Diskrimination im Baumarkt
Níkola Heímpel schrieb:
> Tomasz hat aber geschrieben, dass er bei einer deutschen Bank ist
> (netbank Hamburg). Damit fällt dieses Argument vermutlich weg.
Ok, hab ich übersehen. Dann bleibt nur der polnische Personalausweis als
Argument, und nur bei Einzugsermächtigung. Falls in diesem
Personalausweis keine deutsche Anschrift eingetragen ist, wäre das ein
Argument. Dann hat der Händler nämlich keine ladungsfähige
inländische
Adresse für den Fall der Nichteinlösung.
Ich möchte auch nicht gerne riskieren, ein Mahnverfahren im Ausland
durchführen zu müssen. Österreich vielleicht noch, da brauch ich
keinen
Übersetzer, aber Polen wäre schwierig.
E.D.
Diskrimination im Baumarkt
N.Niedhammer schrieb:
> ....Volksverhetzung.
Du hast gerade sowas von verloren....
> Es gibt schon unglaubliche Deppen hierzuland.
Du machst dich gerade zum Paradebeispiel.