Gleichstellung eheliche und uneheliche Lebensgemeinschaften
Hallo NG,
gibt es nicht ein Gesetz oder ein Grundsatzurteil, das
eheliche und uneheliche Lebensgemeinschaften gleich zu behandeln sind? So
das für keine der beiden Lebensgemeinschaften Nachteile entstehen
können?
Und wenn ja, wieso gilt das nicht für die GEZ?
TIA, Andreas
--
Wer mir per Mail antworten möchte sollte erdbeere im Betreff
erwähnen,
sonst wird die Mail zusammen mit SPAM und Würmern ungelesen gelöscht.
Gleichstellung eheliche und uneheliche Lebensgemeinschaften
Gleichstellung eheliche und uneheliche Lebensgemeinschaften
Andreas Delp schrieb:
> gibt es nicht ein Gesetz oder ein Grundsatzurteil, das
> eheliche und uneheliche Lebensgemeinschaften gleich zu behandeln
> sind?
Nein. Ist auch nicht erforderlich, denn nach Art. 6 GG steht die Ehe (als
Verbindung zwischen Mann und Frau verstanden) unter dem besonderen Schutz
des Staates, so daß der Staat tendentiell zugunsten von Ehen
diskriminieren
darf.
--
( ROT-13 if you want to email me directly: uvuc@ervzjrexre.qr )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni
Riefenstahl. Der
Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003
Gleichstellung eheliche und uneheliche Lebensgemeinschaften
Holger Pollmann wrote:
> so daß der Staat tendentiell zugunsten von Ehen diskriminieren
> darf.
Leider scheint die Realität eine andere zu sein: als Selbständiger
müsste ich mein Kind selbst versichern, wenn ich verheiratet wäre.
Viele Vergünstigungen bekommt meine Nelli (meine "Frau") nur
dadurch,
dass wir gerade *nicht* verheiratet sind.
Servus,
Konni
--
Grummelnd am Herd: http://www.roterochs.de/kulinarische-monologe/
Gleichstellung eheliche und uneheliche Lebensgemeinschaften
kscheller@ochs.franken.de (Konni Scheller) schrieb:
>> so daß der Staat tendentiell zugunsten von Ehen diskriminieren
darf.
>
> Leider scheint die Realität eine andere zu sein:
Neinm, du verwechselst nur Dürfen mit Müssen :-)
--
( ROT-13 if you want to email me directly: uvuc@ervzjrexre.qr )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni
Riefenstahl. Der
Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003
Gleichstellung eheliche und uneheliche Lebensgemeinschaften
Jens Müller schrieb:
>> Nein. Ist auch nicht erforderlich, denn nach Art. 6 GG steht die
>> Ehe (als Verbindung zwischen Mann und Frau verstanden) unter dem
> ^^^^^^^^^^
>
> Muß.
Gibt es einen Grund, warum du "den) unter" markierst und dann
"Muß"
dazuschriebst? Mir erschließt sich das irgendwie nicht...
--
( ROT-13 if you want to email me directly: uvuc@ervzjrexre.qr )
"Das saarl. VwVfG läßt eine Interpretation deutscher Gesetze
nur dann zu,
wenn sie nicht eindeutig sind." Manfred Saar, Präsident
Apothekerkammer d.
Saarlandes. heute-journal v. 8. August 2006.
Gleichstellung eheliche und uneheliche Lebensgemeinschaften
Jens Müller schrieb:
> Holger Pollmann schrieb:
>> Nein. Ist auch nicht erforderlich, denn nach Art. 6 GG steht die Ehe
(als
>> Verbindung zwischen Mann und Frau verstanden) unter dem besonderen
Schutz
> ^^^^^^^^^^
>> des Staates, so daß der Staat tendentiell zugunsten von Ehen
diskriminieren
>> darf.
>
> Muß.
Also ein Diskriminierungs*ge*bot? Wie soll denn sowas praktisch aussehen?
Gleichstellung eheliche und uneheliche Lebensgemeinschaften
X-No-Archive: Yes
begin quoting, Holger Pollmann schrieb:
> Gibt es einen Grund, warum du "den) unter" markierst
Hat er gar nicht.
Gruß aus Bremen
Ralf
--
R60: Substantive werden groß geschrieben. Grammatische Schreibweisen:
adressiert Appell asynchron Atmosphäre Autor bißchen Ellipse
Emission
gesamt hältst Immission interessiert korreliert korrigiert Laie
nämlich offiziell parallel reell Satellit Standard Stegreif voraus
Gleichstellung eheliche und uneheliche Lebensgemeinschaften
Robert Lange schrieb:
> Jens Müller schrieb:
>
>> Holger Pollmann schrieb:
>
>>> Nein. Ist auch nicht erforderlich, denn nach Art. 6 GG steht die
Ehe
>>> (als Verbindung zwischen Mann und Frau verstanden) unter dem
>>> besonderen Schutz
>> ^^^^^^^^^^
>>> des Staates, so daß der Staat tendentiell zugunsten von Ehen
>>> diskriminieren darf.
>>
>> Muß.
>
> Also ein Diskriminierungs*ge*bot? Wie soll denn sowas praktisch aussehen?
Nehme aus dem Grundgesetz:
*Artikel 6*
(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen
Ordnung.
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern
und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre
Betätigung wacht
die staatliche Gemeinschaft.
(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf
Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die
Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen
zu verwahrlosen drohen.
(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der
Gemeinschaft.
(5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen
Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre
Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.
Dann verfahre wie folgt:
- Übersehe, dass bei Abs. 1 "Ehe *und Familie*" steht, lese
*nur* Ehe.
Definiere Ehe als - wasweißichwieso - Beziehung nur zwischen Mann und
Frau. Das ist wichtig, sonst kommst Du wohl nicht an Dein Ziel. Wie auch
immer: Du musst auch behaupten, dass ein *besonderer Schutz* nur dann
gegeben ist, wenn nichts halbwegs ähnliches gleichwertig geschützt
wird.
Ach nein, verstehe es bitte so: Ein *besonderer Schutz* ist nur gegeben,
wenn nichts anderes (egal, ob vergleichbar oder nicht) den gleichen oder
gleichwertigen Schutz erfährt. Verstehe also als *besonders*
"gesondert"
oder "herausgehoben".
- Übersehe, dass bei Abs. 2 nichts von Ehe steht, und vergesse ihn, da
er für Deine Frage wohl ohne Belang ist. Wenn Du das nicht tust, musst
Du Dich mit blöden Fragen auseinandersetzen, z.B. warum bei nicht
verheirateten Eltern der Vater nur dann das Sorgerecht (also die
Erziehungsberechtigung) erhält, wenn die Mutter zustimmt. Wenn Du Dich
diesem Thema dennoch hingeben willst, dann musst Du auch noch klären,
was ein *natürliches* Recht ist (ja, ja, die Philosophen kommen auch ins
Spiel!) und wie das - wahrscheinlich gegebene (hängt ja von Deiner
Darstellungskunst ab) - Spannungsfeld zwischen *natürlichem Recht auf
Pflege und Erziehung* und grundsätzlich alleinigem Sorgerecht der
Kindesmutter bei nicht verheirateten Eltern zu lösen ist. Ähnliches
blüht Dir bei der Frage nach der "zuvörderst ihnen obliegenden
Pflicht".
- Verfahre so auch mit Abs. 3, wobei Du einräumen müssen wirst, dass
eine Familie nur eine solche Beziehung zwischen Mann und Frau sein kann,
die den staatlichen Segen des Instituts Ehe erfuhr. Dies hast Du aber
schon bei Abs. 1 getan, fällt Dir also nicht schwer.
Abs. 4? Vergesse den, der ist sowieso nicht (mehr) "political
correct".
Wenn Du den dennoch nicht vergessen willst, dann musst Du erstmal
einräumen, dass es modern wäre zu sagen, dass auch Väter
geschützt
gehören. Du wirst weiter klären müssen, was es z.B. denn mit
dieser
ominösen zeitlichen Beschränkung des Unterhaltsanspruchs bei nicht
verheirateten Eltern nach § 1615l BGB auf sich hat. Aber das fällt
nicht
schwer, schließlich gibt es da ja noch die Billigkeitsabwägung. Die
gibt
es zwar beim nachehelichen Unterhalt so nicht, aber das ist ja egal,
denn (denke an Abs. 1) Ehe und Familie sind - bitte sehr - nicht
gleichzusetzen.
Abs. 5? Ja nun!? Verfahre wie zu Abs. 4 und dem Rest des Artikels 6 GG.
Habe aber bitte immer im Hinterkopf, dass doch schon das Vorhandensein
des Abs. 5 klar macht, dass es irgendwie doch einen Unterschied zwischen
ehelich und unehelich, ach `schuldigung: nichtehelich, geben muss!
HTH