Verurteilt wegen "Gewalt-Video auf Handy"
Tagchen,
Laut SpOn wurden zwei 14-Jaehrige verurteilt, weil sie "Gewalt-Videos auf
ihr Handy geladen" haben. Sie muessen gemeinnuetzige Arbeit leisten und
erhalten ihre Telefone nicht zurueck.
Ich frag mich: Welches Gesetz verbietet den Besitz oder das Herunterladen
von "Gewalt-Videos"? Bisher wusste ich nur, dass Besitz von
Kinderpornographie oder Weitergabe von jugendgefaehrdendem Material an
Minderjaehrige bestraft wird. Aber der *Besitz*? Kennt oder ahnt jemand den
Paragraphen?
Tnx,
Jan
Verurteilt wegen "Gewalt-Video auf Handy"
Verurteilt wegen "Gewalt-Video auf Handy"
Jan Hladik schrieb:
> Laut SpOn wurden zwei 14-Jaehrige verurteilt, weil sie "Gewalt-Videos
auf
> ihr Handy geladen" haben. Sie muessen gemeinnuetzige Arbeit leisten
und
> erhalten ihre Telefone nicht zurueck.
>
> Ich frag mich: Welches Gesetz verbietet den Besitz oder das Herunterladen
> von "Gewalt-Videos"? Bisher wusste ich nur, dass Besitz von
> Kinderpornographie oder Weitergabe von jugendgefaehrdendem Material an
> Minderjaehrige bestraft wird. Aber der *Besitz*? Kennt oder ahnt jemand
den
> Paragraphen?
Handelt es sich vielleicht um einen schlichten Verstoß gegen das Urheber-
recht (für den die Klassifikation der kopierten Werke als
"Gewalt-Videos"
natürlich ganz und gar unerheblich ist, aber eine hübschere
Schlagzeile
bei SpOn abgibt)?
... Martin
Verurteilt wegen "Gewalt-Video auf Handy"
Am Wed, 23 Aug 2006 12:25:21 +0000 (UTC) schrieb Martin Bienwald:
> Handelt es sich vielleicht um einen schlichten Verstoß gegen das
Urheber-
> recht
Würde man sowas mit Sozialstunden ahnden (können)? Bei
Urheberrechtsverstößen will der Rechteinhaber doch in aller Regel
Kohle
sehen - von den Sozialstunden hat er ja nichts.
Zumal ich mir das im Falle der "Gewaltvideos" recht pikant vorstelle,
wenn
$TERRORGRUPPE auf Urheberrechte klagt, weil die ja nun das Urheberrecht auf
die Enthauptungsvideos haben.
Also mit Urheberrecht dürfte da sehr wenig zu wollen sein, zumal die
meisten der derartigen Filmchen ja nun keine offiziellen
Veröffentlichungen
sind.
Ich denke mal eher, daß es dabei um Jugendschutz geht. Und der greift
auch
bei gewaltverherrlichenden Filmen (sonst wären ja Horrorfilme jugendfrei).
Wieso man allerdings das Handy mit einziehen darf, bleibt mir schleierhaft.
Mit dem gleichen Argument dürfte man dann ja auch bei einem
Gewaltvideofilm
den Videorekorder und den Fernseher mit beschlagnahmen?!
Grüße,
Frank
Verurteilt wegen "Gewalt-Video auf Handy"
Martin Bienwald folterte am 23.08.2006 folgende Tasten:
>> Laut SpOn wurden zwei 14-Jaehrige verurteilt, weil sie
"Gewalt-Videos auf
>> ihr Handy geladen" haben. Sie muessen gemeinnuetzige Arbeit
leisten und
>> erhalten ihre Telefone nicht zurueck.
>>
>> Ich frag mich: Welches Gesetz verbietet den Besitz oder das
Herunterladen
>> von "Gewalt-Videos"? Bisher wusste ich nur, dass Besitz von
>> Kinderpornographie oder Weitergabe von jugendgefaehrdendem Material an
>> Minderjaehrige bestraft wird. Aber der *Besitz*? Kennt oder ahnt
jemand den
>> Paragraphen?
>
> Handelt es sich vielleicht um einen schlichten Verstoß gegen das
Urheber-
> recht (für den die Klassifikation der kopierten Werke als
"Gewalt-Videos"
> natürlich ganz und gar unerheblich ist, aber eine hübschere
Schlagzeile
> bei SpOn abgibt)?
Aber müßte da nicht der Urheber "mitspielen"?
Marco
--
Studentin: "Warum schmeckt es denn nicht süß, wenn im Sperma
neben Glucose
auch Fructose enthalten ist?"
- Hörsaal bricht in lachen aus, Studentin errötet -
Prof.: "Weil die Geschmacksrezeptoren für süß an der
Zungenspitze liegen...
nicht im Rachen!"
(Medizin-Vorlesung, Uni Düsseldorf)
Verurteilt wegen "Gewalt-Video auf Handy"
Martin Bienwald schrieb:
> Handelt es sich vielleicht um einen schlichten Verstoß gegen das
Urheber-
> recht (für den die Klassifikation der kopierten Werke als
"Gewalt-Videos"
> natürlich ganz und gar unerheblich ist, aber eine hübschere
Schlagzeile
> bei SpOn abgibt)?
Soweit ich weiss, ging es da um von (anderen) Jugendlichen mit dem Handy
selbst gedrehte Videos - bevor die sich auf Urheberrecht berufen
koennten, muessten die sich wohl wegen Koerperverletzung etc. verantworten.
Jan
Verurteilt wegen "Gewalt-Video auf Handy"
Frank Hucklenbroich schrieb:
>> Handelt es sich vielleicht um einen schlichten Verstoß gegen das
Urheber-
>> recht
>
> Würde man sowas mit Sozialstunden ahnden (können)?
Natürlich.
> Bei
> Urheberrechtsverstößen will der Rechteinhaber doch in aller
Regel Kohle
> sehen - von den Sozialstunden hat er ja nichts.
Bitte unterscheide strafrechtliche Ahndung von zivilrechtlichem
Schadensersatz.
> Wieso man allerdings das Handy mit einziehen darf, bleibt mir
schleierhaft.
Es dürfte ein Tatmittel sein. Beantworten kann man das allerdings nur
dann, wenn man weiß, warum die Angeklagten zu was verurteilt oder auch
nicht verurteilt wurden. Möglicherweise haben sie auf die Handys auch
schlicht verzichtet.
> Mit dem gleichen Argument dürfte man dann ja auch bei einem
Gewaltvideofilm
> den Videorekorder und den Fernseher mit beschlagnahmen?!
Jedenfalls die Videokassette, ja. Das Handy entspricht insoweit der
Kassette; es ist der Datenträger.
-thh
Verurteilt wegen "Gewalt-Video auf Handy"
Martin Bienwald schrieb:
> Handelt es sich vielleicht um einen schlichten Verstoß gegen das
Urheber-
> recht (für den die Klassifikation der kopierten Werke als
"Gewalt-Videos"
> natürlich ganz und gar unerheblich ist, aber eine hübschere
Schlagzeile
> bei SpOn abgibt)?
Vielleicht handelt es sich bei den Videos um Snuff Videos oder
Amateurfilme von realen! Gewalttaten oder Prügeleien. Da könnte ich
mir
schon einen Straftatbestand vorstellen. Allerdings reichen dafür die von
Dir gegebenen Infos zum Sachverhalt nicht aus.
Gruß Micha.
Verurteilt wegen "Gewalt-Video auf Handy"
Jan Hladik schrieb:
> Tagchen,
>
> Laut SpOn wurden zwei 14-Jaehrige verurteilt, weil sie "Gewalt-Videos
auf
> ihr Handy geladen" haben. Sie muessen gemeinnuetzige Arbeit leisten
und
> erhalten ihre Telefone nicht zurueck.
>
> Ich frag mich: Welches Gesetz verbietet den Besitz oder das Herunterladen
> von "Gewalt-Videos"? Bisher wusste ich nur, dass Besitz von
> Kinderpornographie oder Weitergabe von jugendgefaehrdendem Material an
> Minderjaehrige bestraft wird. Aber der *Besitz*? Kennt oder ahnt jemand d=
en
> Paragraphen?
Das war in Bayern. Da braucht man nicht unbedingt Paragraphen ;-)
Gru