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Neues Rechtsberatungsgesetz

napisane przez Tjark Weber 2006-08-26 22:19:56

Heiko Nock wrote:
> Tjark Weber wrote:
>>> Eigennützig wäre es, die Abschaffung des Rechtsberatungsgesetzes zu
>>> fordern.
>> Sofern wir den Anwaltsvereinigungen nicht unterstellen, gegen die
>> Interessen ihrer Mitglieder zu handeln, stehst du mit dieser Ansicht
>> offenbar allein auf weiter Flur.
>
> Eventuell hast du nur eine falsche Vorstellung von den Interessen der
> Anwälte.

Eventuell. Vermutlich handelt es sich um uneigennützige Menschen, die sich
weniger für ihr eigenes Einkommen als vielmehr für Verbraucherschutz und
Rechtspflege interessieren.

Oder wie darf ich deine Aussagen verstehen?

>> Der historische Ursprung ist relevant insofern, als dass er die sehr
>> restriktive Gestaltung des RBerG erklärt.
>
> Der historische Ursprung erklärt gar nichts, denn wenn der Gesetzgeber
> gewollt hätte, hätte er das RBerG seit Jahrzehnten ändern können. Hat
> er aber nicht.

Okay; warum das RBerG nach 1945 nicht gelockert worden ist, erklärt der
historische Ursprung natürlich tatsächlich nicht.

Freundliche GrÃ¼Ãźe,

Tjark

Neues Rechtsberatungsgesetz

Autor: Rechtsanwalter 2006-08-26 20:27:45


Neues Rechtsberatungsgesetz

napisane przez Mark Obrembalski 2006-08-26 20:27:45

Tjark Weber schrieb:
>> Erfunden ist sie wohl, frei ist diese Erfindung aber nicht. Sie drängt
>> sich geradezu auf, angesichts zahlreicher Rechtsnormen, die in Umfang und
>> Bedeutung ungefähr auf diesem Niveau sind. Bemerkenswert etwa die
>> "Verordnung zur Festsetzung der im Zeitraum 2001/02 für das in Form von
>> Scotch Whisky ausgeführte Getreide anzuwendenden Koeffizienten".
>
> Vielleicht wäre es nützlich, Abgeordnete zu verpflichten, jedes
> verabschiedete Gesetz einmal laut vorlesen zu müssen. ;-)

Das möchte ich den Europaparlamentariern nicht zumuten. Man sollte
eher den zuständigen Kommissar verpflichten, dem Parlament bzw. Rat den
Entwurf bei Einbringung vorzulesen. Sind ja schließlich seine Leute,
die das Geschreibsel produzieren.

Gruß,
Mark

Neues Rechtsberatungsgesetz

napisane przez Falk Willberg 2006-08-26 22:41:56

Mark Obrembalski schrieb:
> Tjark Weber schrieb:
...

>> Vielleicht wäre es nützlich, Abgeordnete zu verpflichten, jedes
>> verabschiedete Gesetz einmal laut vorlesen zu müssen. ;-)
>
> Das möchte ich den Europaparlamentariern nicht zumuten. Man sollte
> eher den zuständigen Kommissar verpflichten, dem Parlament bzw. Rat den
> Entwurf bei Einbringung vorzulesen. Sind ja schließlich seine Leute,
> die das Geschreibsel produzieren.

Und Abstimmen darf nur, wer vor der Lesung "eingestempelt" hat.
(Und die Anwesenheitszeiten werden im Wahlkreis veröffentlicht)

Falk
--
"We are the dev in /dev/null"

Neues Rechtsberatungsgesetz

napisane przez Mark Obrembalski 2006-08-26 20:48:48

Heiko Nock schrieb:
> Mark Obrembalski wrote:
>
>> Erfunden ist sie wohl, frei ist diese Erfindung aber nicht. Sie drängt
>> sich geradezu auf, angesichts zahlreicher Rechtsnormen, die in Umfang und
>> Bedeutung ungefähr auf diesem Niveau sind. Bemerkenswert etwa die
>> "Verordnung zur Festsetzung der im Zeitraum 2001/02 für das in Form von
>> Scotch Whisky ausgeführte Getreide anzuwendenden Koeffizienten".
>
> Was ist daran bemerkenswert? Der Name? Der Inhalt? Die Form?

In diesem Fall vor allem der Name.

>>> Bitte verbreite sie nicht mehr.
>>> http://de.wikipedia.org/wiki/EU-Verordnung zur Einfuhr von Karamelbonbons
>> Auch da steht immerhin, dass es jedenfalls schon einmal Pläne zu einer
>> solchen Verordnung gab. Soooo frei ist die Erfindung also wirklich nicht.
>
> In dieser Newsgroup geht es aber nicht um Erfindungen.

Aber um Recht. Auch um fiktive Rechtsnormen, wenn die Rede darauf kommt.

Gruß,
Mark

Neues Rechtsberatungsgesetz

napisane przez Mark Obrembalski 2006-08-26 20:50:13

Henning Schlottmann schrieb:
> Da steht, dass Bodo H. Hauser behauptet hat, dass es Pläne dieser Art
> gegeben hätte.

Stimmt natürlich.


> Das ist keine seriöse Quelle.

Nicht besonders, nein. Auch wenn immerhin gesagt wird, Hauser habe
dazu recherchiert.

Gruß,
Mark

Neues Rechtsberatungsgesetz

napisane przez Holger Pollmann 2006-08-26 23:07:53

Tjark Weber schrieb:

> Es liegt mir fern, Anwaelte pauschal als gierige Raffgeier
> darzustellen, aber interessant finde ich, dass das
> Rechtsberatungsgesetz regelmaessig nicht von Verbrauchern oder
> Verbraucherschuetzern, sondern von Anwaelten bzw.
> Anwaltsvereinigungen mit dem Argument des Verbraucherschutzes
> verteidigt wird.

Nun, die Anwälte haben ein Interesse an seiner Aufrechterhaltung;
gleichzeitig ist der Zweck des Gesetzes der Verbraucherschutz. Was ist
daran interessant?

Wenn die Arbeitgeber für die Einschränkung der Rechte der Gewerkschaften
streiten mit dem Argument, damit die Wirtschaft anzukurbeln und mehr
Arbeitsplätze zu schaffen, findest du das auch "interessant"? Es würde
den Arbeitgebern nützen und mit etwas begründet werden, was nicht
unmittelbar mit den Arbeitgebern zu tun hat.

> Anderen Fragen des Verbraucherschutzes stehen Anwaelte nach meinem
> Eindruck viel neutraler gegenueber, so dass mir das Engagement beim
> RBerG ganz uneigennuetzig nicht zu sein scheint.

Die Arbeitgeber setzen sich recht selten für die Rechte von Tieren und
die Berücksichtigung anderer Religionen im Schulunterricht ein. So ganz
uneigennützig scheint ihr Engagement für eine Einschränkung der Rechte
von Gewerkschaften also nicht zu sein.

...Mach Sachen! Das konnte ja jetzt keiner ahnen!

Natürlich setzen sich Anwälte für das RBerG u.a. deswegen ein, weile s
ihnen nützt. Aber deshalb sind die Argumente ja noch lange nicht falsch.

Übrigens gibt es auch jede Menge Anwälte, die das RGerG für eine
unnötige Regelung hielten und kein Problem mit seiner Abschaffung
hätten. Gilt auch für das RVG.

> Soweit das Rechtsberatungsgesetz die Verbraucher schuetzt, schuetzt
> es sie jedenfalls primaer vor sich selbst:

Das ist das übliche. Die §§ 474 ff. BGB verhindern auch, daß Verbraucher
Kaufverträge ohen Mängelhaftungsrechte eingehen, obwohl sie das Zeug
dann billiger kriegen könnten. So what?

> Und historisch ist der urspruengliche Grund fuer das
> Rechtsberatungsgesetz wohl weder primaer Verbraucher- noch
> Standesschutz.

Das ist allerdings schon seit über 50 Jahren nicht mehr der Zweck des
RBerG.

"Interessant" finde ich übrigens auch, daß von den Gegnern des RBerG
immer wieder ins Feld geführt, das sei ja ein ehemaliges Nazi-Gesetz und
es eigentlich unvorstellbar, daß so etwas noch gilt - aber dabei
klammheimlich unterschlagen, daß die judenfeindlichen
Begleitverordnugnen zum RBerG vom Alliierten Kontrollrat aufgehoben, das
Gesetz selbst aber m.W. in Kraft gelassen wurde. War also der
Kontrollrat auch nationalsozialistisch gesinnt, oder warum hat er ein
doch anscheinend so glasklares Nazi-Gesetz in Kraft gelassen?

--
( ROT-13 if you want to email me directly: uvuc@ervzjrexre.qr )
"Das saarl. VwVfG läßt eine Interpretation deutscher Gesetze nur dann
zu, wenn sie nicht eindeutig sind." Manfred Saar, Präsident
Apothekerkammer d. Saarlandes. heute-journal v. 8. August 2006.

Neues Rechtsberatungsgesetz

napisane przez Holger Pollmann 2006-08-26 23:14:12

Mark Obrembalski schrieb:

>> Weder die zehn Gebote noch die amerikanische
>> Unabhängigkeitserklärung sind geeignet, ein modernes
>> Gesellschaftssystem funktionsfähig zu halten,
>
> Nicht dass die Verordnung über Karamelbonbons da jetzt hilfreicher
> wäre...

Je mehr die Frage ins Detail geht, desto mehr geht auch die dazugehörige
Rechtsnorm ins Detail ;-)

>> Die Leute, die hingehen und versuchen, kostenlos Leistungen zu
>> schnorren. Die Leute an der Uni sind für Forschung und Lehre da
>> und nicht dazu, ihre Arbeitszeit, in der sie für Forschung und
>> Lehre bezahlt werden, darauf zu verwenden, kostenlosen Rechtsrat
>> zu geben.
>
> Na ja - als rechtswissenschaftliche Variante des
> Technologietransfers? Wenn die Frage wirklich neu und interessant
> ist...

Dann kann man sie aufgreifen und diskutieren. Hatte ich letztens erst -
ein Herr, der nein, ganz gewiß keinen Rechtsrat wollte, aber dann doch
mal wissen, wie das wäre, es ginge um einen kleinen Ort, in einem
Ortsteil wolle man einen Bürgerentscheid machen, und der
Gemeindevorstand sei der Meinung, das könne man nicht auf einen Ortsteil
beschränken, sondern es ginge nur, wenn alle Bürger mit abstimmen
können. Und er woltle das aber anders haben.

Da habe ich mir die Zeit genommen und ihm meine Meinugn dazu dargelegt,
anhand des Gesetzes und verschiedener Normen. Nur das Ergebnis fand er
nicht so prickelnd, ich meine nämlich, der Gemeidevorstand liegt da
richtig.

Na ja, nachdem ich ihm noch ein paar weiterführende Lesehinweise gegeben
habe, fragte er dann noch, ob er das ganze evtl schriftlich
ausgearbeitet haben könnte. (Natürlich umsonst.)

Sorry, aber das ist Schnorren. Die Frage selbst war interessant, aber er
war ja gerade nicht an einer wissenschaftlich richtigen Antwort
interessiert, sondern an einer, die seine Position stützt, und das
Argument, daß im Gesetz halt was anderes steht, tangierte ihn nicht. Ihm
ging es also nicht um Wissenschaft, sondern um Klientelarbeit, und dafür
soll er sich einen Anwalt nehmen, finde ich. Oder zumindest für ein
Gutachten zahlen und dann nicht meckern, wenn da nicht drin steht, was
er haben will.

>> (Obwohl ich dir durchaus zustimme, daß das deutsche Steuerrecht in
>> seiner Komplexität und Kompliziertheit recht pervers ist.)
>
> Wobei das in manch anderem Land auch nicht anders aussieht.

Full ACK.

--
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zu, wenn sie nicht eindeutig sind." Manfred Saar, Präsident
Apothekerkammer d. Saarlandes. heute-journal v. 8. August 2006.

Neues Rechtsberatungsgesetz

napisane przez Holger Pollmann 2006-08-26 23:15:47

Falk Willberg schrieb:

>> Das möchte ich den Europaparlamentariern nicht zumuten. Man sollte
>> eher den zuständigen Kommissar verpflichten, dem Parlament bzw.
>> Rat den Entwurf bei Einbringung vorzulesen. Sind ja schließlich
>> seine Leute, die das Geschreibsel produzieren.
>
> Und Abstimmen darf nur, wer vor der Lesung "eingestempelt" hat.
> (Und die Anwesenheitszeiten werden im Wahlkreis veröffentlicht)

Und keiner darf den Saal zwischendurch verlassen.

Und dann schreiben alle einen Test.

"Welche Art von Whiskey soll nach Art. 3 und 4 der Verordnung mit einem
nur halb so hohen Koeffizienten belegt werden wie der reguläre Whiskey?"

--
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"Das saarl. VwVfG läßt eine Interpretation deutscher Gesetze nur dann
zu, wenn sie nicht eindeutig sind." Manfred Saar, Präsident
Apothekerkammer d. Saarlandes. heute-journal v. 8. August 2006.

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