Neues Rechtsberatungsgesetz
Marco Sondermann schrieb:
>> Wir reden hier aber nicht von Studenten, sondern von den
>> Mitarbeitern der Uni. Die sind nicht dafür da, ihre erworbenen
>> Kenntnisse für umme interessierten Mitbürgern in Form von
>> Rechtsrat zukommen zu lassen, sondern dazu, Forschung und Lehre zu
>> machen.
>
> Aber das sollen dann doch bitte die selbst, ihre Arbeitgeber oder
> wer auch immer regeln, von mir aus in dafür gedachten Gesetzen.
> Aber was hat das mit dem Rechtsberatungsgesetz zu tun?
Nichts. Wie kommst du darauf, daß das der Fall ist?
--
( ROT-13 if you want to email me directly: uvuc@ervzjrexre.qr )
"Das saarl. VwVfG läßt eine Interpretation deutscher Gesetze
nur dann zu,
wenn sie nicht eindeutig sind." Manfred Saar, Präsident
Apothekerkammer d.
Saarlandes. heute-journal v. 8. August 2006.
Neues Rechtsberatungsgesetz
Neues Rechtsberatungsgesetz
Holger Pollmann schrieb:
> Tjark Weber schrieb:
>
>> Es liegt mir fern, Anwaelte pauschal als gierige Raffgeier
>> darzustellen, aber interessant finde ich, dass das
>> Rechtsberatungsgesetz regelmaessig nicht von Verbrauchern oder
>> Verbraucherschuetzern, sondern von Anwaelten bzw.
>> Anwaltsvereinigungen mit dem Argument des Verbraucherschutzes
>> verteidigt wird.
>
> Nun, die Anwälte haben ein Interesse an seiner Aufrechterhaltung;
> gleichzeitig ist der Zweck des Gesetzes der Verbraucherschutz. Was ist
> daran interessant?
Dass die Verbraucherschützer in dieser Frage eher ruhig sind.
Bei einer tatsächlich bedeutsamen Frage des Verbraucherschutzes
sollte man erwarten, dass sie sich da eher lautstark äußern.
Zumindest, wenn sie ernsthaft damit rechnen, dass da wesentliche
Änderungen anstehen. Das tun sie dem momentanen Entwurf nach aber
auch nicht.
Gruß,
Mark
Neues Rechtsberatungsgesetz
Holger Pollmann schrieb:
> Und dann schreiben alle einen Test.
>
> "Welche Art von Whiskey soll nach Art. 3 und 4 der Verordnung mit
einem
> nur halb so hohen Koeffizienten belegt werden wie der reguläre
Whiskey?"
Da würde ich als Mitglied des zuständigen Ausschusses dann allerdings
darauf bestehen, die Materie wirklich gründlich durch Verkostung einer
repräsentativen Auswahl von Produkten der jeweiligen Kategorie -
einschließlich vergleichender Proben von Scotch Whisky und ordinärem
Doppelkorn - zu beraten.
Gruß,
Mark
Neues Rechtsberatungsgesetz
Ich mach mal den Fehler und nehme dein Posting ernst.
Falk Willberg wrote:
> Findest Du nicht, daÃź der Verbraucher vor schlechten IT-Beratern
> geschützt werden muÃź?
Wie viele Verbraucher kennst du, die je einen IT-Berater angestellt
hätten?
Ich zumindest habe immer nur Geschäftskunden gehabt.
Und um ehrlich zu sein: Ich bin auch froh drüber, wenn ich mir
die
Zahlungsmoral von Verbrauchern so angucke.
> Bedenke die möglichen Folgen einer nachlässig
> gestalteten Webseite, der Verseuchung eines PC mit Schadsoftware, die
> ohne Wissen des Besitzers SPAM vesendet, geschütztes
Material zum
> Download anbietet oder als Server für verbotene Inhalte
konfiguriert.
Der gemeine Verbraucher installiert sich son Kram selbst.
> Als freier IT-Berater wünsche ich mir ein solches Gesetz
natürlich
> nicht. Ich geniesse die Freiheit, ein angemessenes Honorar auszuhandeln
> oder dem Anwalt von nebenan das WLAN kostenlos sicher einzurichten.
Freie IT-Berater bieten noch die beste Leistung fürs Geld, weil
sie sich
Fehler gar nicht erlauben können.
Ralf
Neues Rechtsberatungsgesetz
> > Haha, wieder ein einträglicher Fall für die Anwälte.
>
> Wieso?
>
Weil das ohne Prozeß wieder nicht abgeht, und der Ausgang des Prozesses
ist
nur für die Anwälte sicher, nicht für den Betroffenen.
Wolfgang
Neues Rechtsberatungsgesetz
Holger Pollmann schrieb:
...
> Und dann schreiben alle einen Test.
>
> "Welche Art von Whiskey soll nach Art. 3 und 4 der Verordnung mit
einem
> nur halb so hohen Koeffizienten belegt werden wie der reguläre
Whiskey?"
In *jeden* Test zur Prüfung der Abstimmberechtigung (auch bei Wahlen!)
gehört die Frage:
"Was stand gestern in der BILD auf Seite 3?
a)
b) Eine Lüge"
Und jeder, der a) richtig ausfüllt, wird von der Abstimmung
ausgeschlossen.
Falk
Neues Rechtsberatungsgesetz
Ralf Wenzel schrieb:
> Ich mach mal den Fehler und nehme dein Posting ernst.
>
> Falk Willberg wrote:
>> Findest Du nicht, daÃź der Verbraucher vor schlechten
IT-Beratern
>> geschützt werden muÃź?
>
> Wie viele Verbraucher kennst du, die je einen IT-Berater angestellt
hätten?
Keinen, das könnte man ja als Grund angeben: Da soviele
Verbraucher
glauben, etwas von IT zu verstehen, beraten sie
regelmÃ¤Ãźig kostenlos
andere Verbraucher. Und das hat die schwerwiegende Folgen für
die
Gesellschaft. (SPAM, Terrorismus, Kinderpornographie...)
...
> Freie IT-Berater bieten noch die beste Leistung fürs Geld,
weil sie sich
> Fehler gar nicht erlauben können.
Ack.
Falk
--
Diese Nachricht ist vertraulich. Sollten Sie nicht der
rechtmÃ¤Ãźige
Empfänger sein, so nehmen Sie bitte zur Kenntnis, daÃź
der Absender ein
merkbefreiter Idiot ist, der vertrauliche Informationen
unverschlüsselt
versendet. Aber das hier liest sowieso kein Schwein mehr....
Neues Rechtsberatungsgesetz
"Mark Obrembalski" schrieb
> Dass die Verbraucherschützer in dieser Frage eher ruhig sind.
> Bei einer tatsächlich bedeutsamen Frage des Verbraucherschutzes
> sollte man erwarten, dass sie sich da eher lautstark äußern.
Dabei vergißt Du aber, daß auch die Verbraucherschutzverbände
ein
Eigeninteresse haben, das mit dem Verbraucherschutzgedanken nicht im
Einklang stehen muß.