Neues Rechtsberatungsgesetz
Thomas Budich wrote:
> Hallo!
>
> Martin Dietrich schrieb:
> ...
>> hierbei wäre wirklich mal zu überdenken, ob sich
Rechtsanwälte
>> nicht einer ISO9000ff-Zertifizierung unterziehen sollten.
>
> Quatsch, das ist keine Qualitätsprüfung sondern
> Lobby+Bürokratie+ScheinheiligenSiegel.
und (leider) in immer mehr Bereichen Pflicht. Anmerkung: bei den Ärzten
diskutiert man das Thema ja auch schon. Aber sag mal Deine Meinung einigen
(wichtigen) Institutionen.
> Ein guter RA muß kompetent und engagiert sein.
> Vor allem wenn es den eigenen Auftrag an ihm betrifft.
und wo leistet er gegenüber seinen Mandanten den Nachweis der aktuellen
Weiterbildung? Ein nach DIN ISO9000ff zertifiziertes Unternehmen kann dieses
Nachweisen.
Martin
Neues Rechtsberatungsgesetz
Neues Rechtsberatungsgesetz
>
>>Die Juristen an Unis sehen es übrigens in aller Regel nicht so
gern,
>>wenn man versucht, bei ihnen kostenlosen Rechtsrat zu schmarotzen. Das
>>ist etwa so, als ob ein Kranker in eine Medizinvorlesung geht, um sich
>>mal eben vom Professor untersuchen zu lassen, damit er keinen Arzt
>>bezahlen muß.
>
>
> Naja, gestern wurde im ÖRR, in der Sendung ZDF.Reporter, gezeigt,
daß
> die Ergebnisse z.B. des holländischen Gesundheitssystems vergleichbar
> gut oder besser als hierzulande sind, obwohl nur die Hälfte (!) der
> Arztzahl pro Einwohner vorhanden sind.
>
> Das liegt u.a. daran, daß dort Anästhesisten nicht bei den
meisten
> Operationen stundenlang herumstehen und einfach ihren operierenden
> Kollegen zugucken, sondern daß der diesbezügliche Zustand von
anderem
> Fachpersonal überwacht wird, usw. usw.
>
> Vor ein paar mehr Tagen wurde dann auch im ÖRR ein Schaden durch
> vorsätzlichen (sic) und regelmäßig Abrechnungsbetrug
gerade auch dieser
> Anästesisten in Miliardenhöhe (!!!) aufgedeckt, die aber unser
"Wesen"
> wegen der weltweit einzigartigen Kassenärzlichen Vereinigung
rechtlich
> zwar legal aber in internationaler Sicht natürlich mafiös
kriminell
> intransparent macht.
>
Für das gesamte Gesundheitswesen schätzt TI, dass jährlich ca.
20
Milliarden durch Betrug und Korruption verloren gehen:
http://www.transparency.de/2004-11-12 Gesundheit.585.0.html
--
Walter Keim
8 German states violate the human right og freedom of information:
http://home.online.no/~wkeim/files/ifg-result.htm
Are some of the judges in Berlin hillbillies?:
http://home.online.no/~wkeim/files/vg-051112-en.htm
Promotion of Human Rights in Germany:
http://home.online.no/~wkeim/files/ihf-complaint.htm,
http://home.online.no/~wkeim/files/pace-complaint.htm,
http://home.online.no/~wkeim/files/echr-complaint.htm
Complaint against German scandal press:
http://home.online.no/~wkeim/files/skandalepresse-en.htm
Who invites the Human Right Commissioner to Germany?:
http://home.online.no/~wkeim/files/coe-031128.htm
Neues Rechtsberatungsgesetz
Holger Pollmann wrote:
> "Wolfgang Maron" schrieb:
>> Ich bin der Meinung, daÃź der Verbraucher vor den
Anwälten geschützt
>> werden muÃź.
>
> Ich bin der Meinung, daÃź jeder, der, sei es als Haupt- oder als
> Nebenleistung, Rechtsberatugn machen möchte,
dafür eine irgendwie
> reglementierte Ausbildung vorweisen können
müssen sollte. (Nein, das muÃź
> kein zweites juristisches Staatsexamen sein.)
Ich bin der Meinung, dass jeder, der zu einem Thema seine freie Meinung
äuÃźern möchte, dies ohne eine irgendwie
reglementierte Ausbildung vorweisen
zu können dürfen sollte.
Wer eine freie, ggf. unqualifizierte MeinungsäuÃźerung
nicht von einer
professionellen Beratung unterscheiden kann, hat sowieso ein Problem - aber
keines, das man wirksam durch das Rechtsberatungsgesetz lösen
könnte.
> Denn was mir so Kfz-Werkstatt-Betreiber, Verbraucherzentralenmitarbeiter
> und Call-Center-Leiter schon so alles erzählen wollte, geht
teilweise
> auf keine Kuhhaut.
Sicher. Von Anwälten wird übrigens manchmal
ähnliches behauptet. Besonders
spannend dürfte es werden, wenn man sich von einem Anwalt die
Lösung eines
Kfz-Problems erhofft.
Aber jedenfalls würde ich mit einem defekten Kfz zu einem
Kfz-Werkstatt-
Betreiber gehen und mit einem juristischen Problem zu einem Anwalt. Nicht
wirklich einzusehen ist, warum ich das Kfz-Problem in aller Breite mit
Freunden oder im Usenet diskutieren darf, das juristische Problem aber
nicht. Naheliegende Begründung: Anwälte
fürchten um Aufträge, die ansonsten
möglicherweise schon im Vorfeld gelöst werden. (Ich
könnte mir insofern
auch gut vorstellen, dass Kfz-Werkstatt-Betreiber sich über ein
Gesetz
freuen würden, das die Diskussion von Kfz-Problemen
erlaubnispflichtig
macht.)
>> Ich hatte mich mal bei einem Problem an ein juristisches Institut
>> einer Uni gewandt und die Antwort erhalten, sie könnten
keine
>> Auskunft geben, die nach einer Fallösung aussieht.
>
> Die Juristen an Unis sehen es übrigens in aller Regel nicht
so gern,
> wenn man versucht, bei ihnen kostenlosen Rechtsrat zu schmarotzen. Das
> ist etwa so, als ob ein Kranker in eine Medizinvorlesung geht, um sich
> mal eben vom Professor untersuchen zu lassen, damit er keinen Arzt
> bezahlen muÃź.
Es ist in einigen Ländern und in einigen
Studiengängen üblich, die Studenten
zu ermÃ¤Ãźigten Preisen auf Kunden/Patienten loszulassen.
Davon profitieren
offenbar sowohl die Studenten, die Praxiserfahrung sammeln können,
als auch
die Kunden, die die Option eines günstigeren Angebots (durch
weniger hoch
qualifizierte Kräfte) haben.
Freundliche GrÃ¼Ãźe,
Tjark
Neues Rechtsberatungsgesetz
Holger Pollmann schrieb:
> "Wolfgang Maron" schrieb:
>
>> Ich bin der Meinung, daß der Verbraucher vor den Anwälten
geschützt
>> werden muß.
>
> Ich bin der Meinung, daß jeder, der, sei es als Haupt- oder als
> Nebenleistung, Rechtsberatugn machen möchte, dafür eine
irgendwie
> reglementierte Ausbildung vorweisen können müssen sollte.
Warum gerade bei der Rechtsberatung? Was ist mit EDV-, Steuer-,
Energie-, Finanz- oder Unternehmensberatern?
> Denn was mir so Kfz-Werkstatt-Betreiber, Verbraucherzentralenmitarbeiter
> und Call-Center-Leiter schon so alles erzählen wollte, geht teilweise
> auf keine Kuhhaut.
Dann solltest Du mal hören, was mir Juristen schon über Computer,
Autos,
Mobiltelefonie oder Elektronik erzählen wollten. Trotzdem benutzen die
alle diese Dinge und dürfen mich sogar beraten (wenn ich nicht schnell
genug weglaufen konnte).
Ich frage mich einfach nur, welche grundlegende Schwäche gerade
Juristen haben, daß der Gesetzgeber sich genötigt sieht, diese gegen
Konkurrenz aus anderen Berufen zu schützen.
Falk
--
"We are the dev in /dev/null"
Neues Rechtsberatungsgesetz
Es schrieb Tjark Weber:
> ...
> Wer eine freie, ggf. unqualifizierte Meinungsäußerung nicht von
einer
> professionellen Beratung unterscheiden kann, hat sowieso ein Problem -
aber
> keines, das man wirksam durch das Rechtsberatungsgesetz lösen
könnte.
> ...
Du sagst es.
Weiterhin, auch *mit* unfairer Maulkorb-Priviliegien-Protektion der
Interessen einiger Berufsgruppen, die auch natürlich nichts mit freier
Marktwirtschaft zu tun haben, sondern diese aushebeln, hat man keinen
Schutz, im Gegenteil, für viele wird dadurch defacto die Hilfe eines
Rechtsbeistands total abgeschnitten.
Was hat es denn den vielen Dr.med. Hamer Opfern geholfen, daß bestimmte
Dinge nur Ärzte dürfen? Er hat Jahre lang seine Patienten dem Galgen
ausliefern dürfen, wie der kleine Patrik, der mit einem
fußballgroßen
Tumor im Bauchraum enden mußte. Oder was hilft das denjenigen, die wegen
des täglich immer wohlhabender werdenden "Vitaminpapst" Dr.
Rath, den
viele Pharmafirmen freilich geradezu lieb haben...
Oder,
welcher Arzt hat sich je hiervon überhaupt wenigstens mal distanziert!?
Das ist die Site wo ein Dr.med. eigentlich für und gegen alles incl.
Massenarbeitslosigkeit die "Arznei" Hundescheiße (sic,
excrementum
caninum) verordnet (freilich nicht, bevor sie durch Verdünnen und
besonders Schütteln "potenziert" wurde, und im besonderen aber
auch
*finanziell* bis fast zur Unbezahlbarkeit "aufgewertet" wurde):
http://www.homoeopathieforschung.de/caninum.htm
Da kann man nur sagen: Scheiße.
fG
--
Neues Rechtsberatungsgesetz
Es schrieb Tjark Weber:
> ...
> Wer eine freie, ggf. unqualifizierte Meinungsäußerung nicht von
einer
> professionellen Beratung unterscheiden kann, hat sowieso ein Problem -
aber
> keines, das man wirksam durch das Rechtsberatungsgesetz lösen
könnte.
> ...
Du sagst es.
Weiterhin, auch *mit* unfairer Maulkorb-Priviliegien-Protektion der
Interessen einiger Berufsgruppen, die auch natürlich nichts mit freier
Marktwirtschaft zu tun haben, sondern diese aushebeln, hat man keinen
Schutz, im Gegenteil, für viele wird dadurch defacto die Hilfe eines
Rechtsbeistands total abgeschnitten.
Was hat es denn den vielen Dr.med. Hamer Opfern geholfen, daß bestimmte
Dinge nur Ärzte dürfen? Er hat Jahre lang seine Patienten dem Galgen
ausliefern dürfen, wie dem kleinen Patrik, der mit einem
fußballgroßen
Tumor im Bauchraum enden mußte. Oder was hilft das denjenigen, die wegen
des täglich immer wohlhabender werdenden "Vitaminpapst" Dr.
Rath, den
viele Pharmafirmen freilich geradezu lieb haben Jahrzehnte zu früh
an unbehandeltem Krebs zugrunde gehen...
Oder,
welcher Arzt hat sich je von untem folgendem Link überhaupt *wenigstens*
mal distanziert!? Das ist die Site wo ein Dr.med. eigentlich für und gegen
alles incl. Massenarbeitslosigkeit die "Arznei" Hundescheiße
(sic,
excrementum caninum) verordnet (freilich nicht, bevor sie durch Verdünnen
und besonders Schütteln "potenziert" wurde, und im besonderen
aber auch
*finanziell* bis fast zur Unbezahlbarkeit "aufgewertet" wurde):
http://www.homoeopathieforschung.de/caninum.htm
Da kann man nur sagen: Scheiße.
fG
--
Neues Rechtsberatungsgesetz
Es schrieb Tjark Weber:
> ...
> Wer eine freie, ggf. unqualifizierte Meinungsäußerung nicht von
einer
> professionellen Beratung unterscheiden kann, hat sowieso ein Problem -
aber
> keines, das man wirksam durch das Rechtsberatungsgesetz lösen
könnte.
> ...
Du sagst es.
Weiterhin, auch *mit* unfairer Maulkorb-Priviliegien-Protektion der
Interessen einiger Berufsgruppen, die auch natürlich nichts mit freier
Marktwirtschaft zu tun haben, sondern diese aushebeln, hat man keinen
Schutz, im Gegenteil, für viele wird dadurch defacto die Hilfe eines
Rechtsbeistands total abgeschnitten.
Was hat es denn den vielen Dr.med. Hamer Opfern geholfen, daß bestimmte
Dinge nur Ärzte dürfen? Er hat Jahre lang seine Patienten dem Galgen
ausliefern dürfen, wie den kleinen Patrik, der mit einem
fußballgroßen
Tumor im Bauchraum enden mußte. Oder was hilft das denjenigen, die wegen
des täglich immer wohlhabender werdenden "Vitaminpapst" Dr.
Rath, den
viele Pharmafirmen freilich geradezu lieb haben, Jahrzehnte zu früh
an unbehandeltem Krebs zugrunde gehen...
Oder,
welcher Arzt hat sich je von untem folgendem Link überhaupt *wenigstens*
mal distanziert!? Das ist die Site wo ein Dr.med. eigentlich für und gegen
alles incl. Massenarbeitslosigkeit die "Arznei" Hundescheiße
(sic,
excrementum caninum) verordnet (freilich nicht, bevor sie durch Verdünnen
und besonders Schütteln "potenziert" wurde, und im besonderen
aber auch
*finanziell* bis fast zur Unbezahlbarkeit "aufgewertet" wurde):
http://www.homoeopathieforschung.de/caninum.htm
Da kann man nur sagen: Scheiße.
fG
--
Neues Rechtsberatungsgesetz
Holger Pollmann wrote:
> "Wolfgang Maron" schrieb:
>
>> Ich bin der Meinung, daÃź der Verbraucher vor den
Anwälten geschützt
>> werden muÃź.
>
> Ich bin der Meinung, daÃź jeder, der, sei es als Haupt- oder als
> Nebenleistung, Rechtsberatugn machen möchte,
dafür eine irgendwie
> reglementierte Ausbildung vorweisen können
müssen sollte. (Nein, das muÃź
> kein zweites juristisches Staatsexamen sein.)
>
> Denn was mir so Kfz-Werkstatt-Betreiber, Verbraucherzentralenmitarbeiter
> und Call-Center-Leiter schon so alles erzählen wollte, geht
teilweise
> auf keine Kuhhaut.
Was ich von Rechtsanwälten schon so alles gehört
habe, glücklicherweise ohne
persönlich davon betroffen zu sein, geht ebenfalls auf keine
Kuhhaut (was
nicht heiÃźt, daÃź es nicht auch viele fähige
Anwälte gibt). Das Problem für
einen nicht völlig debilen Verbraucher ist aber nicht, die formale
Qualifikation eines Rechtsberaters einzuschätzen, und folglich
von einem
Automechaniker oder auch Polizisten weniger juristische Sachkunde zu
erwarten als von einem ausgebildeten Juristen. Das Problem ist vielmehr,
bei der Wahl eines Anwalts nicht an eine der Vollpfeifen zu geraten, und
dabei hilft dieses Rechtsberatungsgesetz und die mit diesem
verknüpfte
dämliche Verbraucherschutzrhetorik überhaupt
nicht.